ZAK_4_Juli_2017_WEB - page 16-17

KONSUMENTENSCHUTZ
KONSUMENTENSCHUTZ
Die AK Steiermark
zieht
gegen den ehemaligen Päch-
ter der Parkflächen vor den
aufgelassenen Zielpunkt-
filialen vor Gericht. Die AK-
Expertinnen und -Experten
gehen von Betrug aus.
D
ie AK kommt zusammen
mit Rechtsanwalt Günter
Lippitsch, der ebenfalls Be-
troffene vertritt und bereits
Zivilverfahren gegen den Ex-
Streit um Zielpunkt-Parkplätze
landet vor Gericht
Seit dem 15. Juni 2017
gehören Roaminggebühren
grundsätzlich der Vergan-
genheit an. Fair-Use-Klauseln
sollen einen Missbrauch ver-
hindern – sonst wird es teuer.
M
obilfunkanbieter dürfen
zusätzliche Gebühren
verrechnen, wenn sie davon
ausgehen, dass eine Kundin
oder ein Kunde ein unge-
wöhnliches Roamingverhal-
Roaming:
Gebühren
gibt es weiterhin
Ein kleiner Fehler
beim
Kauf der ungarischen E-Vig-
nette kann zu unliebsamem
Kontakt mit dem Inkassobüro
führen.
S
o wie jeden Sommer ver-
meintliche Strafzettel aus
Slowenien und Kroatien vie-
len Steirerinnen und Steirern
ins Haus flattern, gibt es heuer
vermehrt Beschwerden über
Mautstrafen aus Ungarn. Diese
werden von einem Inkassobü-
ro in London eingefordert.
Wer sich mit einer Zahlungs-
aufforderung konf rontier t
sieht, sollte den Zahlungsbe-
leg kopieren und dem Inkas-
sobüro schicken. Lenkerin-
nen und Lenker, die keinen
Beleg mehr haben, müssen
sich überlegen, ob sie zahlen:
„Wir wissen nicht, ob die
Mautgesellschaft die Strafe
überhaupt einklagt“, so Betti-
Achtung in
Ungarn
beim Vignetten-Kauf
na Schrittwieser, Leiterin des
AK-Konsumentenschutzes.
E-Vignette ohne Plakette
Anders als in Österreich gibt
es in Ungarn eine elektroni-
sche Vignette. Dabei wird das
Kennzeichen bekannt gege-
ben und in das ungarische
Mautsystem eingetragen. Man
erhält nur eine Rechnung.
Flüchtigkeitsfehler
Doch beim Eintragen passieren
öfters Flüchtigkeitsfehler: Oft
stellt sich erst nach Erhalt einer
Zahlungsaufforderung heraus,
dass das Kennzeichen falsch
erfasst wurde. Die Richtigkeit
des Kennzeichens ist aber
wichtig, da die Kontrolle elek-
tronisch über einen Kennzei-
chenabgleich erfolgt. Die Ex-
pertin rät: „Die Rechnung bei
Erhalt genau prüfen und zwei
Jahre aufheben.“
JF
Dauerbrenner Parship:
Abzocke statt Liebe
Viele Konsument innen
und Konsumenten suchen
statt des ersten Dates die
AK Steiermark auf: Diesmal
mit unerwünschten Vertrags-
verlängerungen und teuren
Rücktritten.
W
er einen bef r isteten
Vertrag abschließt, geht
meist davon aus, dass dieser
von selbst endet. Bei Parship
sind in den AGB Klauseln
„versteckt“, die eine automa-
tische Verlängerung vorsehen,
wenn nicht innerhalb einer
bestimmten Frist gekündigt
wird. Parship schickt dazu
lediglich E-Mails mit dem
Betreff „Nachricht zu Ihrem
Profil“ aus. Nur wer sich durch
alle Links klickt, erfährt, dass
eine Vertragsverlängerung
erfolgen wird. „Eine derartige
Vorgehensweise verstößt auf-
grund der Unklarheit gegen
die gesetzlichen Vorgaben,
was auch bereits vomHandels-
gericht und Oberlandesgericht
Wien bestätigt wurde“, sagt
AK-Konsumentenschüt zer
Michael Knizacek: „Auf eine
Verlängerung muss klar und
deutlich hingewiesen werden,
inklusive angemessener Frist
zur Kündigung.“
Rücktrittsforderungen
Tritt eine Konsumentin oder
ein Konsument innerhalb der
14-tägigen Frist vom Vertrag
zurück, steht der Firma bei
ordnungsgemäßer Belehrung
ein angemessenes Entgelt zu.
Parship stellt jedoch bei einem
Rücktritt von einem Ein- oder
Zweijahres-Ver t rag bis zu
50 Prozent des eigentlichen
Gesamtpreises in Rechnung.
„Ein derartig hoher Betrag
kann keinesfalls als angemes-
sen beurteilt werden und führt
praktisch zur Bedeutungs-
losigkeit des vorhandenen
Rückt rittsrechts“, so Kni-
zacek.
JF
Pächter führt, auf insgesamt
85 Betroffene. „Bei uns haben
sich 42 Betroffene gemeldet,
die Zahlungsaufforderungen
bekommen haben. Davon ha-
ben 25 bereits bezahlt“, schil-
dert Bettina Schrittwieser,
Leiterin des AK-Konsumen-
tenschutzes. Dadurch habe der
ehemalige Pächter zumindest
8.200 Euro kassiert.
„Der Unternehmer schreckt
auch jetzt nicht davor zurück,
Geld zu verlangen“, so Schritt-
wieser: „Wir haben Betroffe-
ne, die jetzt schon von drei
verschiedenen Inkassobüros
Forderungsschreiben bekom-
men haben.“
Betrug
Die AK ist der Ansicht, dass
die Vorgangsweise nicht nur
zivilrechtlich verfolgt wer-
den soll, sondern auch einen
strafrechtlichen Tatbestand
erfüllt. „Die Strafanzeige ist
die einzige Möglichkeit für die
Leute, ihr Geld wiederzuerlan-
Zur Erinnerung:
Der ehemalige Pächter hatte Zahlungsaufforderungen verschickt, in
denen es beispielsweise hieß, dass der Pkw eines Betroffenen im Juni
2016 rund 28 Minuten„ohne jede Genehmigung“ auf dem ehemaligen
Zielpunkt-Parkplatz in Seiersberg abgestellt war. Dies sei eine Besitz-
störung und hätte einen Schaden von 265,30 Euro verursacht. Würde
nicht bezahlt, droht eine Besitzstörungsklage. „Da das Unternehmen
seit September 2016 nicht mehr Pächter ist, besteht keine Wiederho-
lungsgefahr, die Voraussetzung für eine Klage ist“, erklärt Schrittwieser.
K
onsumentinnen und Konsu-
menten, die ihre Versiche-
rungsprämie einmal im Jahr
zahlen, sparen: Die jährliche Zah-
lungsweise ist günstiger. Die Ver-
sicherungsprämie steht dem Ver-
sicherer nämlich zu Beginn des
Versicherungsjahres – das heißt
vorschüssig – zu. Wer die Prämie
unterjährig (monatlich, viertel-
jährlich oder halbjährlich) be-
zahlt, muss mit einem Zuschlag
rechnen, das ist vom Gesetz her
zulässig. Die Arbeiterkammer
rät, sich vor Abschluss einer Ver-
sicherung beim Versicherungs-
unternehmen nach der Höhe der
Zuschläge zu erkundigen. Die
Unternehmen sind im Sinne der
Transparenz dazu verpflichtet,
die Höhe der Zuschläge bekannt-
zugeben.
ZAK
TIPPS
Zuschläge machen
Monatsprämien teurer
Thomas Wagenhofer
AK-Konsumentenschutz
ten aufweist – darunter fallen
insbesondere drei Fälle: wenn
der Anschluss länger als vier
Monate im Ausland verwen-
det wird, wenn der Anbieter
einen „Nachweis für ein Na-
heverhältnis zu Österreich”
verlangt und dieser nicht vor-
gelegt wird oder bei Datenroa-
ming ein vom jeweiligen Tarif
abhängiges, kalkuliertes Kon-
tingent überschritten wird.
Ausnahme: Schiffe & Flieger
Sollte sich das Smartphone
beispielsweise im Rahmen
einer Kreuzfahrt mit einem
vorhandenen bordeigenen
Mobilfunknetz verbinden, so
gelten die Bestimmungen der
Roaming-Verordnung nicht.
Es sind häufig Preise von
fünf Euro für abgehende und
ankommende Telefonate und
20 Euro pro MB (!) zu erwar-
ten.
Grenze für Datenroaming
Für das Datenroaming bei
Telefonie- und Internetnut-
zung im Ausland gibt es eine
Kostengrenze von maximal
60 Euro, bei der der Internet-
zugang unterbrochen wird,
umKonsumentinnen und Kon-
sumenten vor übermäßigen
Kosten zu schützen. Dieser
Wert ist zwar grundsätzlich
für alle österreichischen Mo-
bilfunkanschlüsse voreinge-
stellt, kann aber auf Wunsch
geändert werden. Trotzdem
sollte man vor einer Reise
außerhalb der EUmit demAn-
bieter Rücksprache halten und
die Kostengrenze abklären.
JF
gen“, erklärt Lippitsch: „Wir
glauben, dass es zu Unrecht
eingehoben wurde. Die Be-
sitzstörungsverfahren wurden
von uns alle gewonnen.“
Auch wenn die Strafanzeige
im Namen von 85 Personen
ist, geht Lippitsch von doppelt
so vielen Geschädigten aus.
Wer geschädigt ist, könne sich
dem Verfahren kostenlos an-
schließen. Ob und wann die
Staatsanwaltschaft Graz An-
klage erhebt, ist noch offen.
JF
Graf | AK
www.freepik.com (3)
Pro aktiver Minute
3,84 Cent
22,8 Cent
Pro passiver Minute
1,296 Cent
1,296 Cent
Pro SMS
1,2 Cent
7,2 Cent
(Für den Empfang darf kein
Aufschlag verrechnet werden.)
Datenmenge
0,9 Cent pro MB 24 Cent pro MB
(Dieser Preis gilt bis Juni 2018,
danach weitere Reduzierung.)
Folgende Aufschläge dürfen seit 15. Juni 2017 bei Überschreiten des Datenkontingents
oder Verletzung der Aufenthaltsfrist verrechnet werden:
Aufschläge maximal
Die Summe von „österrei-
chischem Preis” + Aufschlag
darf nicht größer sein als:
Aufschläge
Andrey Popov | Fotolia
Jens Buettner | dpa | picturedesk.com
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