ZAK_Nr_09_Okt_2017_Ansicht - page 10-11

KONSUMENTENSCHUTZ
KONSUMENTENSCHUTZ
Leider
wurde bei manchen
Steirerinnen und Steirern
die Entspannung im Som-
merurlaub zur Verspannung.
Rund 930 Anfragen wur-
den zwischen Mai und Mitte
September zum Thema Ge-
währleistung, Schadener-
satz, Storno und Rücktritt
bei Urlaubsreisen bearbei-
tet.
„Die Anfragen sind insge-
samt sehr stark gestiegen,
vor allem bei den Flugreisen
und den Pauschalreisebu-
chungen“, schildert Bettina
Schrittwieser, Leiterin des
AK-Konsumentenschutzes.
Zwei Drittel der 451 Anfragen
zum Thema Flugreise (2016:
153 Anfragen) und der 375
Anfragen im Bereich der Pau-
schalreise (2016: 273) beschäf-
tigten sich mit Schadenersatz
wegen Flugausf ällen oder
-verspätungen. Zudem gab
es im August im Bereich der
Flug- und Pauschalreisen um
je 20 Anfragen mehr als in den
Monaten davor.
Reisebeschwerden:
Steigerung um 87 Prozent
Noch wenig bekannt,
aber
von den bisherigen Teilneh-
merinnen und Teilnehmern
hoch gelobt sind die Vor-
träge des AK-Konsumenten-
schutzes.
D
ie Themenpalette ist um-
fassend, berichten die Ex-
pertinnen und Experten neben
den Leistungen des AK-Kon-
sumentenschutzes doch von
aktuellen Abzock-Versuchen
wie Online-Gewinnspielen
oder Haustürgeschäften, ge-
richtlichen Entscheidungen
oder darüber, welche Rechte
Konsumentinnen oder Kon-
sumenten im Allgemeinen
haben. Zudem wird auf die
häuf igsten Anf ragen bzw.
Beschwerden, mit denen die
Fachleute täglich konfrontiert
sind, eingegangen. Und natür-
lich kommt auch die Beant-
wortung der Fragen aus dem
Publikum in dem rund zwei
Stunden dauernden Vortrag
nicht zu kurz. Da die Vorträ-
ge auch nach individuellen
Wünschen gestaltet werden
können, eignen sie sich für
(Berufs-)Schulen genauso wie
für Pensionistenverbände.
Infos und Anmeldung zu den
kostenlosen Vorträgen unter
JF
N
icht nur Versicherungsneh-
merinnen und -nehmer, auch
Versicherer können mit einer
Frist von einem Monat, wenn der
Schadensfall abgeschlossen ist,
kündigen. Dies ist gesetzlich für
die Feuer-, Hagel- und Haftpflicht-
versicherung geregelt. Anders
sieht es bei der Rechtsschutz-
versicherung aus: Die jeweili-
gen Regelungen stehen in den
AGBs bzw. gibt es ein OGH-Urteil,
nachdem einem Konsumenten
nach einemBagatellfall gekündigt
wurde. Der OGH entschied, dass
eine Kündigung nach einer ersten
Schadensmeldung unverhältnis-
mäßig sei. Diese Vorgehensweise
stelle eine grobe Benachteiligung
des Konsumenten dar, der jahre-
lang eingezahlt hat. Wichtig sei
immer, den Einzelfall zu prüfen.
Thomas Wagenhofer
AK-Konsumentenschutz
ZAK
TIPPS
Kündigung
nach Schadensfall
Immer wieder
gibt es
Be t r ugsversuche du rch
Phishing-Attacken. Die AK
holte für Geschädigte schon
tausende Euro zurück.
D
a Phishing-Angriffe stän-
dig geschickter eingefä-
delt werden, ist es für den Lai-
en immer schwerer, diese zu
erkennen. Das Herauskitzeln
sensibler Daten erfolgt über
getürkte Internetseiten, per E-
Mail, über manipulierte TAN-
Briefe oder mittels Anrufen.
Auf den Betrug kommen viele
erst drauf, wenn das Konto
leer geräumt ist. Fordern die
Opfer dann die Bank auf, den
Schaden zu begleichen, wei-
gern sich diese – vorerst.
„Wir haben laufend Fälle,
bei denen es um Summen
zwischen 5.000 und 20.000
Euro geht“, schilder t AK-
Konsumentenschützerin San-
dra Battisti. In den meisten
Fällen wird bei den Banken
Phishing:
AK holt
Geld bei Banken zurück
erfolgreich interveniert und
sie übernehmen die Haftung.
AK unterstützt Opfer
„Opfer von Phishing-Attacken
müssen nicht in jedem Fall
für den Schaden haften“, so
Battisti, die rät, sich an die
AK zu wenden: „Wenn keine
Fahrlässigkeit vorliegt, haftet
die Bank, weil sie das Miss-
brauchsrisiko technisch und
wirtschaftlich besser beherr-
schen kann. Sie kann das Zah-
lungssystem sicher gestalten
und die wenigenMissbrauchs-
fälle bei der Preiskalkulation
einrechnen.“
Nur wenn ein Opfer eindeu-
tig erkennen kann, dass ein
Phishing-Angriff vorliegt und
dennoch da rauf reinf ä llt,
dann handelt es grob fahrläs-
sig. In diesem Falle müsste
eine Bank nicht haften. Bei
leichter Fahrlässigkeit hat das
Opfer einen Selbstbehalt von
150 Euro zu zahlen.
JF
„4 IMMER“ gilt
auch für Mobilfunker
Nicht für alle
scheint die
Bedeutung von „für immer“
klar zu sein: Für die AK und
den OGH schon – das bekam
Hutchison Drei zu spüren.
2007 bewarb der damals noch
bestehende Mobilfunker One
die Tarife „4 IMMER“ und
„4 IMMER Young“ für unter
27-Jährige. Der Werbeslogan
lautete: „4 IMMER 4 Cent in
alle Netze, 4 Euro Grundge-
bühr“. Als Hutchison Drei
mit One fusionierte, hieß es
imHerbst 2014 plötzlich, dass
die Grundgebühr auf sechs
Euro erhöht und eine jährliche
Servicepauschale von 19,90
Euro eingeführt wird.
OGH gibt AK Recht
Ein Konsument ließ sich das
nicht gefallen und bat die AK
Steiermark um Hilfe. Eine
Verbandsklage beim Handels-
gericht Wien war die Folge:
„Wir sind der Ansicht, dass der
ehemals von One angebotene
Vertrag nicht geändert werden
kann“, so AK-Konsumenten-
schützerin Sandra Battisti.
Das Verfahren ging bis zum
Obersten Gerichtshof. Dieser
bestätigte nun die AK: Die An-
kündigung „4 IMMER“ wird zu
Recht imSinn von „für immer“
verstanden. Die Erhöhung der
Grundgebühr oder die Ein-
führung der Servicepauschale
sind somit unzulässig.
Der Konsument erhielt eine
Rückzahlung von rund 230
Euro, die in den vergangenen
drei Jahren für zwei abge-
schlossene Tarife angefallen
waren. „Die AK fordert von
Hutchison, dass unaufgefor-
dert allen Betroffenen das
zu viel gezahlte Geld zu-
rückgeben wird“, so Battisti.
JF
Hausbesuch
der
Konsumenten-
schützer
Meine AK, immer für mich da!
»
Unser Air-Berlin-Flug hatte 17 Stunden Verspätung. Ich
wusste, dass wir für die Kilometeranzahl 250 Euro pro Per-
son zurückbekommen. Zur Sicherheit habe ich bei der AK
nachgefragt. Dort wurde der Sachverhalt gleich niederge-
schrieben, interveniert und wir haben das Geld erhalten.
Barbara Schaffler, 30, Büroangestellte
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Air Berlin sorgte für Ärger
Viele Probleme ergaben sich
durch die Einstellung der
Flugverbindungen von Air
Berlin vom Flughafen Graz.
Schrittwieser: „Alleine gegen
Air Berlin haben wir heuer
61 Interventionen verfasst.“
35 Interventionen konnten
bereits abgeschlossen werden,
mit dem Ergebnis, dass 21.500
Euro zurückgezahlt wurden.
Knapp 28.000 Euro sind noch
offen, können aber wegen der
Insolvenz wohl nicht mehr
durchgesetzt werden. „Außer
wenn es Fly Niki-Flüge sind,
dann wären Interventionen
noch möglich“, so Schritt-
wieser.
Für Interventionen aus dem
Vorjahr konnte die AK Steier-
mark zusätzlich 13.000 Euro
von Air Berlin einfordern.
In 23 Fällen musste geklagt
werden.
Neben Air Berlin sorgten aber
alle Fluglinien für Ärger. Die
AK Steiermark intervenierte
bzw. klagte aber jedes Mal
erfolgreich. „Da wir für eine
Buchung nur eine Intervention
zählen, auch dann, wennmeh-
rere Personen betroffen sind,
konnten wir rund 300 Perso-
nen zu einer Schadenersatz-
zahlung verhelfen“, erklärt die
Konsumentenschützerin.
Online-Buchungen
Beschwerden bei Online-Bu-
chungen sind in diesem Jahr
nur leicht gestiegen – von 72
im Vorjahr auf 105. Vor allem
Fragen zum Reisestorno stan-
den hier im Vordergrund.
JF
Ärger im Urlaub: Mai bis Mitte September 2017
Pauschalreisen
2016
2017
Flugreisen
2016
2017
Reisebuchung online:
2016
2017
273
375
153
451
72
105
Quelle: AK Steiermark
Grafik: Reiterer | AK
Gesamt:
498
2016
931
2017
©Michael Rosenwirth - stock.adobe.com
fotolia: Erwin Wodicka
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