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Kollektivvertrag weg –
Urlaubsgeld gekürzt
In den Druckereien
ist
Feuer am Dach: Unterneh-
men nutzen die „Gunst der
Stunde“ eines ausgelaufenen
Kollektivvertrags zu massi-
ven Verschlechterungen für
die Beschäftigten.
D
er Fall ging durch die ta-
gesaktuellen Medien: Die
zuständige Gewerkschaft der
Privatangestellten protestierte
mit einer Kundgebung mit
rund 400 Teilnehmerinnen
und Teilnehmern gegen mas-
sive Verschlechterungen der
Arbeitsverträge. Sie zeigten der
Inhaberin der im oststeirischen
St. Ruprecht an der Raab an-
sässigen Universitätsdruckerei
Klampfer die „Gelbe Karte“,
was wiederum die Wirtschafts-
kammer als „untergriffig“ in-
terpretierte.
Auslöser für die Proteste ist
die Tatsache, dass Klampfer
den rund 100 Beschäftigten
Einzelverträge mit massiven
Verschlechterungen vorlegte.
Höhepunkt: Kürzungen beim
Urlaubszuschuss – im Schnitt
um 500 Euro – und beimWeih-
nachtsgeld.
Hintergrund
Im Hintergrund schwelt seit
längerem ein Konflikt um den
Drucker-Kollektivvertrag, den
die Arbeitgeberinnen und
Arbeitgeber einseitig aufkün-
digten. Und zwar mit einem
bemerkenswerten Trick: Der
Kollektivvertragspartner auf
Arbeitgeberseite war jahrzehn-
telang der Verband „Druck
und Medientechnik“. Dieser
verpasste sich im Herbst des
Vorjahres neue Statuten, durch
die er nicht mehr „kollektiv-
vertragsfähig“ war. Die Folge:
Der Kollektivvertrag ist am 14.
Juni dieses Jahres ausgelaufen.
Am Zug wäre nunmehr der
Mit bis zu 150 Megabit
in
der Sekunde surfen – ver-
lockendes Angebot, aber
selten wahr.
D
er Knackpunkt der Inter-
netangebote der Mobil-
funker liegt im Zusatz „bis
zu“. Denn erreicht wird die
versprochene Geschwindig-
keit nur dann, wenn Opti-
malbedingungen herrschen.
„Die Internetanbieter dürfen
nicht mit illusorischen Maxi-
malwerten werben, die nicht
annährend erreicht werden
können“, so AK-Konsumenten-
schützerin Katharina Gruber.
Onlinespeedtests wie der
kostenlose Netztest der Tele-
komregulierungsbehörde RTR
helfen, die Internetgeschwin-
digkeit zu protokollieren.
Idealerweise wird der Test ein
Wenn ultraschnell
zu langsam ist
Monat lang durchgeführt. Gibt
es Mängel, sollte man dem
Unternehmen die Aufzeich-
nungen zukommen lassen und
es auffordern, das Problem
innerhalb einer angemessenen
Frist zu beheben, sagt Gruber.
Die Betroffenen sind zu einer
Gewährleistung berechtigt.
Wenn der Provider nicht ver-
bessern will oder kann, kann
eine Preisminderung oder die
Aufhebung des Vertrages ins
Auge gefasst werden.
JF
Ehemalige
Buchclub-Mit-
glieder erhalten Rechnungen
oder Bücher – ohne Bestel-
lung.
Ö
sterreichs ehemals ein-
ziger großer Buchclub
sorgt derzeit für Ärger bei
den Steirerinnen und Stei-
rern: Sie erhalten per E-Mail
Zahlungsaufforderungen oder
nicht bestellte Ware inklusive
Rechnung. „Dabei haben die
meisten Konsumenten, die
sich bei uns melden, ihre
Mitgliedschaft bereits 2015
gekündigt“, schilder t AK-
Konsumentenschützerin Ka-
tharina Gruber. Wenn sich
die Betroffenen dann an Do-
nauland wenden, erhalten sie
entweder gar keine Antwort
oder ihnen wird mitgeteilt,
dass die Kündigung erst mit
Kein Happy End
bei Donauland
31. Dezember 2018 (!) wirksam
ist. Trotzdem sollte bei Erhalt
einer Rechnung schriftlich bei
Donauland interveniert und
bei Bedarf der AK-Konsumen-
tenschutz kontaktiert werden,
rät Gruber.
Für Bücher & Co. gilt: „Gesetz-
lich sind die Konsumenten
nicht verpflichtet, Ware die
unaufgefordert zugeschickt
wurde, zurückzusenden. Sie
können sie also behalten bzw.
damit machen, was sie möch-
ten“, erklärt die Expertin.
JF
KONSUMENTENSCHUTZ
AKTUELL
Bedeutung des
Kollektivvertrags
„Wir sehen hier ein warnen-
des Beispiel. Wenn es keinen
Kollektivvertrag gibt, zögern
die Unternehmen nicht, das
Entgelt zu mindern und die
Arbeitsbedingungen zu ver-
schlechtern“, stellt GPA-djp-
Landesgeschäftsführer Norbert
Schunko fest: „Daher ist es
auch so wichtig, dass mög-
lichst jeder Arbeitnehmer und
jede Arbeitnehmerin vom Kol-
lektivvertrag erfasst ist.“
Der Kollektivvertrag regelt
unter anderem:
• die wöchentliche und tägli-
che Arbeitszeit,
• Überstunden und deren Ab-
geltung,
• Kriterien wie Einstufung, die
daraus resultierende Min-
destentlohnung und z. B.
Vorrückungen,
• den Anspruch auf Ur-
laubszuschuss und Weih-
nachtsremuneration
(13.
und 14. Gehalt),
• den Anspruch auf Auf-
wandsentschädigungen,
• und nicht zuletzt die jährli-
chen Lohn- und Gehaltser-
höhungen.
Die österreichischen Beschäf-
tigten erfreuen sich im inter-
nationalen Vergleich einer
hohen
„Kollektivvertrags-
dichte“. Rund 95 Prozent der
Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer sind von einem
Kollektivvertrag erfasst.
ZAK
nfo
Fachverband Druck in der
Wirtschaftskammer. Und der
ziert sich, einen neuen Kollek-
tivvertrag abzuschließen.
Verzögerung
Die Argumentation der Wirt-
schaftskammer, erst die Zu-
stimmung aller neun Landes-
verbände einzuholen, ehe an
Verhandlungen zu denken ist,
interpretiert Andreas Katzinger
von der steirischen GPA-djp
als „reine Verzögerungstaktik“.
Mittlerweile wurden immer-
hin erste Gespräche mit der
Wirtschaftskammerspitze ver-
einbart. Vom vertragslosen Zu-
stand sind österreichweit mehr
als 9.000 Beschäftigte – davon
rund 1.000 in der Steiermark
– betroffen. Sie alle haben im
laufenden Jahr keine kollektiv-
vertraglich vereinbarten Lohn-
erhöhungen bekommen – also
einen Reallohnverlust erlitten.
BH
GPA-djp-Landesgeschäftsführer
Norbert Schunko
Buchsteiner
Gewerkschafts-Demo für einen Drucker-Kollektivvertrag. Mit dabei: ÖGB-Vorsitzender Horst Schachner,
GPA-djp-Landesgeschäftsführer Norbert Schunko und AK-Präsident Josef Pesserl (kl. Bild).
„Gemeinnützige“
vermieten günstiger
Im Vergleich
zu gewerb-
lichen Vermietern sind die
Mietkosten bei Genossen-
schaften deutlich geringer.
Hier alle Vor- und Nachteile
und wie man zu seiner güns-
tigen Bleibe kommt.
D
er wesentliche Vorteil
einer Wohnung einer ge-
meinnützigen Bauvereinigung
ist klar ersichtlich, sagt Bir-
git Götz vom Konsumenten-
schutz: „Die Höhe der Miete
liegt meist deutlich unter den
Mietkosten privater gewerb-
licher Anbieter.“ Das habe
damit zu tun, dass sich die
Miethöhe an klare gesetzli-
che Regeln halten muss und
an den Er richtungskosten
orientiert. Zudem werden für
die Errichtung des Gebäu-
des im Rahmen des sozialen
Wohnbaus meist öffentliche
Wohnbauförderungsmittel
verwendet. Als weitere Vortei-
le nennt Götz die durchwegs
unbefristeten Verträge und die
provisionsfreie Übernahme
der Wohnung.
Finanzierungsbeitrag
„Der Nachteil einer Genos-
senschaftswohnung ist der
Finanzierungsbeit rag, der
im Schnitt 12.000 bis 15.000
Euro ausmacht“, sagt die AK-
Expertin. Dieser Beitrag dient
dazu, einen Teil der Kosten für
Grund und Bau des Hauses ab-
zudecken. Je höher der Finan-
zierungsbeitrag, desto geringer
sind die Mietkosten. Beim
Auszug aus der Wohnung wird
dieser Beitrag zurückgezahlt,
abzüglich von einem Prozent
pro Jahr für das Abwohnen
der Wohnung. Der Nachmie-
ter zahlt dann beim Einzug
nur mehr diesen reduzierten
Finanzierungsbeitrag.
„Meldet euch an“
Wie kommt man nun zu einer
erschwinglichen Bleibe? Der
Rat der Mietrechtsexpertin:
„Meldet euch an. Denn nur
wer sich bei einer oder meh-
reren Genossenschaften für
eine Wohnung vorgemerkt hat,
kann zum Zug kommen. In
den Kleinanzeigen der Zeitung
oder auf Internetplattformen
werden diese Wohnungen
nicht angeboten.“
Alle gemeinnützigen Bau-
vereinigungen, viele weiter-
gehende Informationen und
alle Kontaktinfos gibt es auf
SH
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