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ARBEITSRECHT
BEZIRKE
AK Südoststeiermark
von Grund auf neu
Am Standort der
AK Süd-
oststeiermark in Feldbach
entsteht ein neues, moder-
nes Servicecenter.
W
o f rüher einma l das
Volkshaus der AK in der
Feldbacher Ringstraße stand,
klafft derzeit ein großes Loch.
Bis August 2018 errichtet die
AK hier für ihre Mitglieder
ein barrierefreies Servicecen-
ter. 700 m
2
größer und unter
anderemmit einemmultifunk-
tionalen Veranstaltungssaal
ausgestattet.
In der Zwischenzeit findet man
die AK in der Grazerstraße 35.
AK Stmk (3)
Initiativen
für
Crowdwork
Für alle Einzelkämpfer, die sich
über Jobs auf Crowdwork-Platt-
formen im Internet über Wasser
halten, gibt zwei neue Initiati-
ven.
Als EPU, also Einpersonen-Unter-
nehmen, werden jene Menschen
bezeichnet, die als neue Ich-AG
auf Internet-Jobs angewiesen
sind. Egal ob als Grafikerin oder
Grafiker, als Uber-Fahrerin oder
-Fahrer oder als Foodora-Zulie-
ferin oder Zulieferer – reich wird
man damit nicht und auch die
Rechte, die angestellte Beschäf-
tigte haben, sind ihnen verwehrt.
AK, ÖGB, die deutsche Gewerk-
schaft IG Metall und die schwe-
dische Gewerkschaft Unionen
haben eine internationale Platt-
form aufgebaut, um die Arbeits-
bedingungen für Crowdwork zu
verbessern. Es wurden umfassen-
de Informationen über Crowd-,
App- und plattformbasierte Ar-
beit gesammelt und zu einem
„Rating“ der wichtigsten Plattfor-
men verdichtet.
vidaflex heißt Europas erste „Ge-
werkschaft“ für Einpersonen-
Unternehmen, die kürzlich in
Wien präsentiert wurde. vidaflex
bietet um 25 Euro pro Monat den
Mitgliedern umfangreichen Ser-
vice und Schutz sowie verspricht
die besonderen Interessen der
neuen Internet-Jobber politisch
zu vertreten.
SH
Kontakte:
faircrowd.work
Ein Fahrverkäufer
leistete
Mehr- und Überstunden im
großen Stil, als Dank zeigte
ihn der Chef an. Bisher konn-
te die AK 8.500 Euro für den
Steirer erkämpfen.
E
igentlich war der Steirer
bei der Bäckerei geringfü-
gig als Fahrverkäufer für elf
Stunden pro Woche angemel-
det. In Wirklichkeit kam er in
dem halben Jahr, das er dort
beschäftigt war, im Durch-
schnitt zusätzlich auf 130
Mehr- und Überstunden pro
Monat. Zudemwurde er unter
dem Kollektivvertrag bezahlt,
erhielt weder die darin vorge-
sehenen Zulagen noch Weih-
nachts- oder Urlaubsgeld.
Als er dann im Krankenstand
war, kündigte ihn der Arbeit-
Statt 48 rund 180 Stunden
pro Monat gearbeitet
geber, weil er zuvor seine An-
sprüche geltend gemacht hat.
Das Ganze gipfelte schließlich
darin, dass ihn der Bäckerei-
Chef wegen Verunt reuung
anzeigte. Von diesemVorwurf
wurde er inzwischen freige-
sprochen.
14.000 Euro
Der Mann ließ sich nicht
einschüchtern und wandte
sich an die AK. Diese erstritt
bisher 8.500 Euro vor Ge-
richt für ihn. „Um 4.500 Euro
kämpfen wir noch“, so AK-
Paket falsch ausgeliefert,
Chef klagte Zusteller
Der Dienstgeber
wollte 350
Euro von seinem Mitarbeiter,
die AK machte Mäßigungskri-
terien geltend.
D
er Zustel ler hat te im
Stress ein Paket, das per-
sönlich und mit Unterschrift
belegt geliefert werden sollte,
lediglich vor die Haustür der
Konsumentin gestellt. Die
Kundin meldete sich schließ-
lich beim Unternehmen, weil
das Paket nicht angekommen
ist. Daraufhin brachte der Chef
des Paketzustellers, der in der
Zwischenzeit schon gekündigt
hatte, eine Klage ein.
Mäßigung möglich
Der Arbeitnehmer wandte sich
an die AK, die für ihn vor Ge-
richt Mäßigungskriterien nach
Arbeitsrechtsexperte Stefan
Hinteregger. Aufgrund der
bisherigen Verfahrensdauer
von sechs Monaten werden
zusätzlich noch rund 1.000
Euro an Zinsen dazukommen.
„Ratsam ist, sich bei Arbeits-
antritt den Dienstzettel oder
-vertrag aushändigen und bei
uns prüfen zu lassen“, so der
Experte. „Wenn Stunden nicht
ausgezahlt werden, bitte sofort
zu uns kommen, das hierfür
zustehende Entgelt kann unter
Umständen verfallen.“
JF
demDienstnehmerhaftpflicht-
gesetz geltend machte. „Es
ist immer zu prüfen welches
Ausmaß an Verantwortung der
Arbeitnehmer trägt, wie die
Arbeitsbedingungen sind, der
Grad des Verschuldens und
wie hoch das Risiko ist, dass
bei der Ausübung der Tätig-
keit ein Schaden eintritt“, er-
klärt AK-Arbeitsrechtsexperte
Bernd Reisner. So wäre der
Paketzusteller unter großem
Druck und Stress gestanden.
Zuerst prüfen
Das Gericht gab der AK recht
und die Forderung des Ex-
Dienstgebers wurde von 350
auf 150 Euro gemäßigt.
„Beschäftigte sollten Schä-
den nicht sofort bezahlen, da
Mäßigungskriterien greifen
könnten“, so Reisner.
JF
Ein Achtjähriger
kaufte mit
den Kreditkartendaten seines
Opas im Google Play Store
Spiele-Erweiterungen ein.
D
a wollte der Opa dem En-
kerl eine Freud´ machen
und erlaubte ihm, um fünf
Euro einen Zusatz zu einem
Spiel im Google Play Store
zu kaufen. Dazu gab er seine
Kreditkartendaten bekannt.
Direkt nach dem Kauf woll-
te der Steirer die Daten im
Google-Konto wieder löschen,
aber das war nicht möglich.
In zwei Tagen
Das Enkerl nutzte die Gunst
der Stunde und tätigte In-
App-Einkäufe im großen Stil
Teure Apps:
Bub
gab 1.300 Euro aus
– innerhalb von zwei Tagen
gab der Achtjährige knapp
1.300 Euro aus. „Es kam kei-
ne neuerliche Abf rage der
Kreditkartendaten sowie ein
Hinweis auf die Kosten. Das
ist unzulässig“, so der Hart-
berger AK-Experte Klaus Kon-
rad: „Alle nach dem ersten
Kauf erfolgten Abbuchungen
erfolgten ohne Zustimmung
des Erziehungsberechtigten
und sind daher laut Gesetz
ungültig.“ Der Steirer erhielt
nach Intervention der AK die
gesamten 1.300 Euro zurück.
Die AK empfiehlt, die auto-
matische Verwendung von
gespeicher ten Kontodaten
für weitere kostenpflichtige
Downloads auf dem Smart-
phone auszuschalten.
JF
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