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KONSUMENTENSCHUTZ
KONSUMENTENSCHUTZ
Jeder kennt sie,
fast jeder
hat sie: die Haushaltsver-
sicherung. Sie schützt den
gesamten Wohnungsinhalt.
„Habe ich Eigentum, ist eine
Haushaltsversicherung un-
umgäng l ich“, betont AK-
Konsumentenschutzexperte
Peter Jerovschek. Diese deckt
Schäden an allen beweglichen
Gegenständen im eigenen
Hausha lt ab und umfasst
eine Feuer-, Sturmschaden-,
Leitungswasser-, Einbruch-
diebstahl- und Glasbruchver-
sicherung. Oft ist eine Pri-
vat-Haftpflichtversicherung
inkludiert.
Unnötige Klauseln
Wichtig ist es, vorab Angebote
einzuholen und zu verglei-
chen (
).
Unnötige Klauseln sollte man
streichen. Hingegen empfiehlt
Jerovschek aber, einen Unter-
versicherungsverzicht mitab-
zuschließen: Ist die Wohnung
auf 100.000 Euro versichert,
aber mit Inhalt 120.000 Euro
wert, zahlt die Versicherung
im Schadensfall die vollen
120.000 Euro.
Schutz für die
eigenen vier Wände
Für den Vertrag
im Partner-
institut bezahlten Männer im
Schnitt vier Mal so viel wie
Frauen. Nicht die einzigen
Probleme, die es mit der
Agentur „Kontakt – Die Part-
nervermittlung“ gab.
H
err M. und Frau Z. haben
sich über eine Partner-
vermittlung kennengelernt.
Beim Kaf fee sprechen sie
genauer über das Institut und
entdecken, dass sie dort 1.200
Euro bezahlt hat, er fünf Mal
mehr, nämlich 6.000 Euro.
Frau Z. kommt in die AK, um
imKonsumentenschutz davon
zu erzählen. Sie ist nicht die
Erste, die sich über dieses
Institut beschwert. „Schon
seit 2012 intervenieren wir
dort“, erzählt AK-Experte Karl
Raith. ImKonsumentenschutz
wurden seit damals mehr als
50 Fälle bearbeitet. 2015 be-
gannen dann die Klagen.
Viele Verfahren
Erst im Oktober 2016 gab es
in Wien dazu ein Urteil: Herr
A. wurde wegen eines aus-
ständigen Betrags von 3.800
Euro vom Institut verklagt. Er
Teure Liebe:
6.000
Euro für Partnersuche
Winterurlaub:
Auf die
Stornogebühren achten
Im Winter
liegen die Direkt-
buchungen bei den Hotels
hoch im Kurs. Wird man dann
plötzlich krank, kann es teuer
werden.
I
m Gegensatz zur Pauschal-
reise, bei der meist eine
Stornoversicherung mitabge-
schlossen wird, denkt man
bei der direkten Buchung im
Hotel selten an eine Absiche-
rung. Auch hier gilt: Vertrag
ist Vertrag, bei einem Storno
können Gebühren verlangt
werden.
Zwar gibt es die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für
die Hotellerie, diese sind aber
nicht zwingend, jeder Hote-
lier kann eigene Stornosätze
vorgeben.
Schadenersatz möglich
Auch wenn bei der Buchung
nicht über Stornogebühren
gesprochen wird, kann der
K
onsumentinnen und Konsu-
menten, die sich erstmalig
ein Smartphone zulegen, aber
ihren alten Handytarif behalten,
sollten sich diesen genau an-
schauen: Bei vielen dieser Tarife
ist kein Datenvolumen inkludiert.
Sind beim Smartphone dann die
mobilen Daten aktiviert, werden,
meist von den Konsumentinnen
und Konsumenten unbemerkt,
Daten geladen. Erst bei Erhalt der
Rechnung fällt den Smartphone-
Nutzerinnen und -Nutzern der
oftmals hohe Betrag und damit
die Kostenfalle auf. Sollte kein
Bedarf an der Verwendung der
mobilen Daten bestehen, sind
die meisten Netzanbieter bereit,
eine Sperre dieses Dienstes
normalerweise einmal pro Jahr
kostenlos
durchzuführen.
Michael Knizacek
AK-Konsumentenschutz
ZAK
TIPPS
Mobile Daten
Bank
wich bei der Zinsanpas-
sung von der vertraglichen
Vereinbarung ab, die AK
schritt erfolgreich ein.
E
in Ehepaar nahm 2008 über
150.000 Euro auf. 2011 und
2012 stand am Kontoauszug
eine Mitteilung (
siehe Faksi-
mile
),
dass sich der Zinsindi-
kator um 0,5 Prozent erhöht.
Wenn man sich binnen Frist
nicht melde, werde die Erhö-
hung wirksam. „Diese Art von
Vertragsänderung ist geset-
zeswidrig“, erklärt AK-Ban-
kenexperte Peter Jerovschek.
Gesetzeskonform wäre sie nur
bei ausdrücklicher Zustim-
mung – mittels Unterschrift.
Da das Ehepaar die Mittei-
lung übersehen hatte, fielen
von 2011 bis 2017 rund 8.000
Euro Zinsdifferenz zu Lasten
der Steirer an. Nachdem das
Ehepaar stutzig wurde und
Ehepaar sparte
dank
AK tausende Euro
Für bereits 50
Kreditneh-
merinnen und -nehmer konn-
te die AK falsch berechnete
Kreditzinsen zurückholen.
Betroffene können sich nach
wie vor melden.
D
ie Bank verwendete eine
gesetzeswidrige Klausel,
die die Kreditsicherheit nicht
in den effektiven Jahreszins-
satz eingerechnet hatte. Der
Oberste Gerichtshof (OGH)
entschied, dass die Klausel
unwirksam ist, da sie „über-
raschend, gröblich benachtei-
ligend und intransparent“ sei.
Hohe Einzelsummen
Seit 2016 wurden im Konsu-
mentenschutz 75 Akte an-
gelegt, 50 Fälle konnten bis-
her abgeschlossen werden.
AK-Konsumentenschützerin
Bettina Schrittwieser: „Wir
haben bis jetzt rund 164.000
Euro von Santander für die
AK erkämpft
von
Santander 164.000 Euro
Betroffenen zurückgeholt.“
In einem Fall hatte ein Kunde
einen Kredit von 50.000 Euro
mit zehn Jahren Laufzeit auf-
genommen. Laut Santander
hätte er Gesamtkosten von
80.000 Euro zurückzahlen
müssen. Nach Überprüfung
durch die AK und anschlie-
ßender Intervention zahlt
er „nur“ mehr 60.000 Euro
zurück.
Auswirkungen
Laut dem Urteil hat die Bank
die Kredite neu abzurechnen.
Der vertraglich vereinbarte
Sollzinssatz muss verringert
werden, damit der angegebene
effektive Jahreszinssatz tat-
sächlich erreicht wird.
Betroffen sind alle Verbrau-
cherkredite mit einer Kredit-
restschuldversicherung, die
zwischen 11. Juni 2010 und
27. Juli 2014 bei Santander
abgeschlossen wurden.
JF
sich an die AK wandte, wurde
ihnen die Summe gutgeschrie-
ben und der aktuelle Zinssatz
gesenkt.
Negativzinsen
Bereits in mehreren Verfahren
hat der Oberste Gerichtshof
(OGH) bestätigt, dass es nicht
rechtskonform ist, wenn Ban-
ken den Zinsindikator einsei-
tig bei 0 Prozent „einfrieren“
bzw. einen Mindestzinssatz
in Höhe des vereinbarten Auf-
schlages verrechnen.
„Betroffene sollen sich an ihre
Bank wenden“, rät Jerovschek.
Der AK-Musterbrief findet
sich unter
/
negzinsen.
Kredite bei UniCredit Bank
Austria, BAWAG P.S.K oder
Santander Consumer Bank
sind nicht betroffen, weil diese
den negativen Zinsindikator
weiterverrechnet haben.
JF
Höhe der Prämie
Die Haushaltsversicherung
ist eine Jahresprämie, die im
Voraus bezahlt werden muss.
Die Versicherer bieten eine
monatliche Zahlung an, die
aber um etwa fünf Prozent
imVergleich zur Jahresprämie
teurer kommt.
Kündigen
ImAllgemeinen können Haus-
haltsversicherungen mit ei-
ner Frist von drei Monaten
vor Vertragsablauf gekündigt
werden. Bei langjährigen Ver-
trägen kann man frühestens
mit Ablauf des dritten Versi-
cherungsjahres und danach
jährlich kündigen. Bei Woh-
nungswechsel gilt: Die Kün-
digung muss zeitgerecht vor
dem Umzug beim Versicherer
eintreffen.
JF
hat den Fall gewonnen, denn
laut Gericht war im Vertrag
nicht ersichtlich, wann die-
ser endet. Und auch in der
Steiermark gab es dazu einige
Verfahren. Im November 2016
wurde vom Bezirksgericht
Leibnitz geurteilt, dass ein
im Vertrag nicht verankertes
Kündigungsrecht mündlich
zugesagt worden war. Auch
hier bekam der Konsument
Recht. „Hätten die Konsumen-
tinnen und Konsumenten den
Vertrag mitgenommen und zu
Hause in Ruhe durchgelesen,
wären sie am nächsten Tag
wohl nicht mehr zum Unter-
zeichnen hingegangen“, so
Raith.
BB
Hotelier Schadenersatz für die
Nicht-Anreise verlangen“, be-
tont AK-Konsumentenschüt-
zerin Birgit Auner: „Der Ho-
telier muss vom Zimmerpreis
aber das in Abzug bringen,
was er sich durch die Nicht-
Anreise erspart hat.“
„Die Urlauberinnen und Ur-
lauber sollten noch vor der Bu-
chung die Stornobedingungen
mit dem Hotelier klären bzw.
bei Buchungsplattformen auf
die unterschiedlichen Stor-
nomöglichkeiten achten“, rät
Auner.
JF
Westend61 / picturedesk.com
Graf | AK
In den letzten Jahren haben sich
bei Karl Raith viele Akten zu die-
sem Fall angesammelt.
©contrastwerkstatt - stock.adobe.com
Graf | AK
©goodluz - stock.adobe.com
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