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FRAUEN
FRAUEN & PFLEGE
75 Prozent
der Pflegebe-
dürftigen werden von nahen
Angehörigen gepflegt – zu
80 Prozent sind das Frauen.
Freiwillige Versicherungen
helfen, die Pensionsversiche-
rungszeiten zu erwerben.
P
e r sonen , d ie au s de r
Pflichtversicherung aus-
geschieden sind, um einen
nahen Angehörigen bzw. eine
nahe Angehörige zu pflegen
oder zu betreuen, können sich
zu begünstigten Bedingungen
in der Pensionsversicherung
freiwillig versichern. Dabei
stehen drei Varianten zur
Auswahl:
Weiterversicherung
Für die begünstigte Weiter-
versicherung müssen Vorver-
sicherungszeiten bestehen.
Der bzw. die zu pflegende An-
gehörige muss Anspruch auf
Pflegegeld zumindest in der
Höhe der Stufe 3 haben und
die Pflege muss in häuslicher
Mehr Pflegepersonal
und
mehr Zeit für die Bewohne-
rinnen und Bewohner der
steirischen Pflegeheime ver-
spricht das neue Kostenmo-
dell des Landes.
E
s sei ein langer Weg bis
zur Einigung gewesen,
sagt Norbert Schunko. Der
steirische Geschäftsführer der
Gewerkschaft gpa-djp vertrat
bei den sich über drei Jahre
ziehenden Verhandlungen die
Pflegekräfte: „In der stationä-
ren Pflege in der Steiermark
mit ihren 12.000 Beschäftigten
kommen bis 2020 in Etappen
800 Kolleginnen und Kollegen
dazu.“
Mittelfeld
Der neue Pflegeschlüssel – also
das Verhältnis von Pflegekräf-
ten zu Heimbewohnerinnen
Mehr Personal
im Pflegeheim
Versicherungsmöglichkeiten
bei Pflege naher Angehöriger
und -bewohnern – bedeute ei-
nen Sprung vom Schlusslicht
hin zum öster reichischen
Mittelfeld, sagt Schunko. „Die
Arbeitsbelastung, der tägliche
Druck für die Beschäftigten
wird deutlich sinken.“ Für die
Betreuung der altenMenschen
wird mehr Zeit sein, die Pfle-
gequalität wird steigen.
Umgebung erfolgen sowie die
Arbeitskraft zur Gänze bean-
spruchen.
Selbstversicherung
Die Voraussetzungen für die
begünstigte Selbstversiche-
rung sind ähnlich der begüns-
tigten Weiterversicherung.
Hier braucht es aber keine
Vorversicherungszeiten. Der
Wohnsitz muss sich während
des Zeitraumes der Pflegetätig-
keit im Inland befinden.
Die Selbstversicherung für
Pflegezeiten kann auch neben
einer aufgrund einer Erwerbs-
tätigkeit bestehenden Pflicht-
versicherung in Anspruch
genommen werden.
Pflege eines Kindes
Für Personen, die wegen der
D
ie Familienbeihilfe beträgt,
je nach Alter des Kindes,
monatlich zwischen 170,20 und
220,40 Euro (inkl. Kinderabsetzbe-
trag). Die maximale Bezugsdauer
ist im Falle einer Ausbildung mit
dem vollendeten 24. Lebensjahr
begrenzt. In Ausnahmefällen
(Präsenzdienst, längeres Studium,
Schwangerschaft) kann sie bis 25
bezogen werden. Volljährige Kin-
der dürfen ein eigenes zu versteu-
erndes Einkommen von maximal
10.000 Euro pro Kalenderjahr
zusätzlich zur Familienbeihilfe
aufweisen. Bei diesem Betrag
handelt es sich um die Lohnsteu-
erbemessungsgrundlage, ohne
13. und 14. Monatsgehalt. Wird
die Grenze überschritten, muss
der Betrag zurückgezahlt werden,
der zu viel verdient wurde.
Birgit Klöckl
Frauen und Gleichstellung
ZAK
TIPPS
Familienbeihilfe
Das dritte AK-Wiederein-
stiegsmonitoring
zeigt:
Durch den Ausbau der Kin-
derbetreuung und Reformen
beim Kinderbetreuungsgeld
schaffen Frauen die Rückkehr
in den Beruf deutlich schneller.
W
aren Frauen mit Gebur-
ten 2006, die vor der
Geburt gut erwerbsintegriert
waren, noch durchschnittlich
732 Tage nach der Geburt zu
Hause, hat sich die Dauer auf
607 Tage 2012 verkürzt. Damit
kehren Frauen vier Monate
früher zurück in den Beruf.
Grund dafür sind, dass die
Kurzmodelle beim Kinderbe-
treuungsgeld (KBG) genutzt
werden, vermehrt eine part-
nerschaftliche Teilung erfolgt
und der Ausbau der Betreu-
ungsplätze für unter dreijähri-
ge Kinder voranschreitet.
Väter beteiligen sich
Bei den gut erwerbsintegrier-
ten Männern ist die Zahl von
3.583 Beziehern 2006 auf 9.636
im Jahr 2014 gestiegen. Bei vor
der Karenz nicht oder schlecht
erwerbsintegrierten Männern
gibt es dagegen nur eine ge-
ringe Steigerung. Allerdings
steigen vor allem die kurzen
Unterbrechungen.
Von jenen Frauen, die zu-
vor überwiegend beschäftigt
waren, sind 74 Prozent bis
zum zweiten Geburtstag des
Kindes wieder erwerbstätig,
wenn der Partner auch Karenz
in Anspruch genommen hat.
Mit 58 Prozent am niedrigsten
sind die Wiedereinstiegsquo-
ten bei Frauen, deren Partner
sich nicht beteiligen. Nur Al-
leinerzieherinnen liegen mit
53 Prozent noch darunter.
Lohneinbußen
Frauen müssen durch Karenz
und Teilzeit deutliche Ein-
kommensnachteile in Kauf
nehmen. So hatte die Hälfte
der Frauen mit Geburten 2010
vor der Geburt ein Bruttoein-
kommen von 2.000 Euro und
mehr, im fünften Jahr danach
erreichen nur mehr 31 Prozent
dieses Einkommen. Für Män-
ner sind dagegen keine Ein-
kommensverluste feststellbar.
Forderungen
Die AK fordert unter anderem,
dass jährlich 100 Millionen
Euro durch den Bund bereitge-
stellt werden, um den Ausbau
der Plätze für unter Dreijährige
und eine Verbesserung der Öff-
nungszeiten zu unterstützen.
AK-Präsident Josef Pesserl:
„Investitionen in Kinderbe-
treuung sind eine Zukunfts-
investition. Sie bringen auf
vielen Ebenen Vorteile. Sie
sind eine Frühförderung für
die Kinder, sie erleichtern den
Wiedereinstieg und haben
zudem positive Beschäfti-
gungseffekte.“ Zudem braucht
es einen arbeitsrechtlichen
Rechtsanspruch samt Kündi-
gungsschutz, damit der Papa-
monat auch genutzt werden
kann und nicht vomGoodWill
des Unternehmens abhängig ist.
Bernadette Pöcheim, Leiterin
der Frauenabteilung: „Die
partnerschaftliche Teilung ist
der zentrale Faktor, dass der
Wiedereinstieg gelingt. Das
zeigt sich in unseren Beratun-
gen immer wieder.“
JF
Bessere Jobchancen
dank Ausbau der Kinderbetreuung
Entwicklung der Unterbrechungsdauer
der Frauen in Tagen
(Medianwert)
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
732
731
730
696
622
610
607
Mit Ende der arbeitsrechtlichen Karenzdauer, dem zweiten Geburtstag des Kindes, waren 2006
nur 49 Prozent wieder erwerbstätig, 2012 waren es bereits 60 Prozent.
Kinderbetreuungsgeldbezug & Unterbrechungs-
dauer in Tagen
(Medianwert bei Vätern)
0
2000
4000
6000
8000
10000
0
50
100
150
200
250
3.583
Väter
9.636
Väter
214 Tage
91 Tage
2006 2014
2006 2012
Kinderbetreuungsgeldbezug
Unterbrechungsdauer
Eine Teilung der Karenz mit ihrem Partner erleichtert Frauen den Wiedereinstieg. Von jenen
Frauen, die zuvor überwiegend beschäftigt waren und 2012 eine Geburt hatten, sind 74 Prozent
bis zum zweiten Geburtstag des Kindes wieder erwerbstätig, wenn der Partner auch Karenz
in Anspruch genommen hat.
Grafik: AK Wien, Reiterer | AK Stmk.
Pflege eines Kindes mit Be-
hinderung nicht oder nur
eingeschränkt berufstät ig
sind, besteht ebenfalls die
Möglichkeit einer begünstig-
ten Selbstversicherung. Vor-
aussetzungen dafür sind, dass
die Familie einenWohnsitz im
Inland hat, die Pflege zu Hause
erfolgt und die erhöhte Fami-
lienbeihilfe bezogen wird.
JF
Für alle Heime
Bei den Verhandlungen mit
dem Land hatten sich die
Gewerkschaften gpa-djp und
vida und mit den steirischen
Heimbetreibern zum „Bünd-
nis für gute Pflege“ zusam-
mengeschlossen. „Die Ge-
spräche standen mehrmals
vor dem Abbruch, schließlich
haben sich alle Seiten be-
wegt und eine gute Lösung
gefunden.“ Auch Pflegeheim-
Sprecher Franz Ferner von der
Volkshilfe zeigt sich erleich-
tert: „Es gibt nun Transparenz
und Planungssicherheit für
die Heimbetreiber.“ Die neue
Kostenregelung gilt sowohl
für öffentliche als auch ge-
werbliche und gemeinnützige
Anbieter.
SH
Das Land einigte sich mit den
Heimbetreibern und den Gewerk-
schaften auf mehr Personal und
eine transparente Verrechnung
der Kosten.
ZAK
Zitat
„Weniger Druck
für das Personal in
den Heimen und
bessere Betreuung
für die Menschen.“
Katarzyna Bialasiewicz photographee.eu
© www.miriamdoerr.com
Norbert Schunko,
Geschäftsführer GPA-djp
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1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11 14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28
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