20171107_ZAK-Neu - page 16-17

ARBEITNEHMERSCHUTZ & JUGEND
BI LDUNG UND JUGEND
Ein ehemaliger Mitarbei-
ter
eines Elektrotechnikbe-
triebes meldet lebensgefähr-
liche Arbeitsbedingungen auf
einer Baustelle. Da Lehrlinge
betroffen sind, schaltet die
AK das Arbeitsinspektorat
und die Wirtschaftskammer
ein. Gemeinsam wird es unan-
gekündigte Kontrollen geben.
E
igentlich war Herr B. we-
gen der richtigen Abrech-
nung von Stunden und Urlaub
zur AK gekommen. Aber als er
die Handyfotos herzeigte, war
diese Geschichte zweitrangig.
Ein Foto zeigt eine Leiter, die
im ersten Stock über zwei
alte Wäschestangen unterhalb
eines Fensterbrettes gelegt
wurde – nicht als Ablage,
sondern als Steighilfe für eine
Reparatur. „Mein Chef hat an-
gewiesen, das so zu machen,
um die Elektrobuchse an der
Hauswand zu reparieren“, er-
zählt B.: „Ich habe nachgefragt,
ob es denn kein Gerüst geben
würde und er hat verneint. Da
habe ich zu den Lehrlingen
gesagt, dass sie da auf keinen
Fall hinaufsteigen sollen.“
Geistesgegenwärtig fotografier-
te er alles.
Kontrollen verschärfen
Derzeit sind zwei Lehrlinge
bei der Firma angestellt. Ar-
beitssicherheit wird dort nicht
gerade großgeschrieben. Darü-
ber hinaus stehen berufsfremde
Tätigkeiten wie Küchenmöbel
montieren, Erde ausheben
oder Bretter zuschneiden und
lackieren an der Tagesordnung
– und das alles beim Chef zu
Hause.
Erst auf Nachfrage von Herrn
B. gibt es gebrauchte Sicher-
heitsschuhe für ihn und die
Lehrlinge. Die können jedoch
nicht mehr getragen werden,
da sie keine Sohle mehr haben.
„Die Lehrlinge in Lebensgefahr
zu bringen und sie auch nicht
richtig auszubilden stellt ei-
nen groben Verstoß gegen das
Kinder- und Jugendlichenbe-
Der Vater eines Lehrlings
bat die AK um Rat, weil des-
sen Dienstgeber gesetzwid-
rig handelte.
V
erzweifelt rief ein Vater in
der AK-Jugendabteilung
an: Sein Sohn hat gerade sei-
ne Lehre begonnen, doch der
Chef zahle keinen Lohn. Die
Begründung: Die ersten drei
Monate sind Probezeit, da gibt
es kein Geld.
Der Vater sah sich nun in
einer Zwickmühle: Sollte er
die Firma darauf hinweisen,
dass ihr Handeln gesetzwidrig
ist und damit riskieren, dass
sein Sohn die Stelle eventuell
verliert, oder das Fehlverhalten
hinnehmen und schweigen?
Nicht dulden
„Ich rate in jedem Fall, den Be-
trieb aufmerksam zu machen,
dass das nicht in Ordnung
ist“, sagt AK-Jugendexperte
Alexander Perissutti: „Außer-
dem muss man überlegen, ob
man will, dass sein Kind drei
Jahre in einer Firma arbeitet,
wo es schon in der Probezeit
Unstimmigkeiten gibt.“
Keiner bleibt daheim
Die Sorge, der Sohn könnte
dann ohne Lehrstelle daste-
hen, ist absolut verständlich.
„Eine Auflösung ist aber kein
Beinbruch. Im vergangenen
Jahr haben von rund 2.000
Lehrlingen etwa 770 den Lehr-
vertrag während der Probezeit
aufgelöst. Die Lehrzeit wird
immer angerechnet und al-
les ist besser, als in einem
Chef
wollte in Probezeit
nicht zahlen
Die AK-Bildungsabteilung
steht Jugendlichen und ihren
Eltern mit Rat und Tat zur
Seite, wenn es darum geht,
die Weichen für die Zukunft
zu stellen.
B
ei einem Jugendlichen
zeichnete sich ab, dass er
die 6. Klasse AHS nicht positiv
abschließen wird. Seine Mut-
ter kammit ihm in die AK-Bil-
dungsabteilung und es wurde
ein Interessentest durchge-
führt. Dieser ergab, dass sich
der Schüler sehr stark für den
technisch-handwerklichen,
unternehmerischen und ord-
nend-verwaltenden Bereich
interessiert. „Wir besprachen
sehr viele Möglichkeiten der
schulischen Ausbildungen
wie HTL oder Ähnliches, aber
auch die Lehrausbildung bzw.
Lehrberufe kamen zur Spra-
che“, so AK-Bildungsexperte
Patrick Trabi: „Ich habe dann
gemeinsam mit dem jungen
Mann und der Mutter Lehr-
stellen im Metallbereich ge-
sucht. Wir haben einige Stel-
len gefunden.“ Beim nächsten
Termin wurden dann zusam-
men die Bewerbung und der
Lebenslauf geschrieben. „Zwei
Monate später erhielt ich einen
Anruf: Der junge Mann hat
mit September eine Lehrstel-
le in einem Industriebetrieb
bekommen und ist mit der
Entscheidung sehr glücklich“,
freut sich Trabi.
JF
Mit der AK
die richtige
Ausbildung finden
schlechten Betrieb zu blei-
ben.“
Auch wenn sich in der Regi-
on keine passende Lehrstelle
findet, kann eine vom AMS
finanzierte Lehrstelle, die
überbetriebliche Ausbildung,
absolviert werden. „Das eigene
Kind wird nicht zu Hause sit-
zen“, beruhigt der AK-Experte:
„Eltern können sich jederzeit,
auch anonym, unter bjb@akst-
mk.at oder 057799-2497an uns
wenden.“
JF
Die AK Steiermark
unter-
stützt auch heuer wieder
Arbeitnehmerinnen und Ar-
beitnehmer mit geringem Fa-
milieneinkommen und deren
Kinder.
M
it jeweils 250 Euro För-
derung pro Schul- bzw.
Studienjahr greif t die AK
Steiermark ihren Mitgliedern
unter die Arme. Dafür ist zu-
erst ein Antrag für die staat-
liche Beihilfe zu stellen. Um
die staatliche Schülerbeihilfe
(
kann ab
der zehnten Schulstufe ange-
sucht werden. Die Formulare
liegen in allen Schulen auf.
Bei der AK kann bereits ab der
neuten Schulstufe um Schul-
beihilfe angesucht werden.
Studierende finden alle In-
formationen zur staatlichen
Studienbeihilfe unter
www.
stipendium.at
.
Sobald der Bescheid über die
250 Euro Schul-
oder
Studienbeihilfe der AK
Gewährung der jeweiligen
staatlichen Unterstützung
eingelangt ist, kann dieser
mit dem vollständig ausgefüll-
ten Antragsformular
(www.
akstmk.at/beihilfen)
an die
AK Steiermark übermittelt
werden.
JF
G
erade
Jugendlichen,
die
eine Lehre beginnen, fehlt
oft das Bewusstsein für Gefah-
ren in ihrem Beruf. Deshalb sind
für unter 18-Jährige strenge Vor-
schriften bezüglich der Sicher-
heitsmaßnahmen und Gefahren-
prävention vorgesehen. Jugendli-
che müssen vor dem erstmaligen
Arbeiten mit gefährlichen Ma-
schinen oder auf gefährlichen Ar-
beitsstellen über das notwendige
Verhalten sowie über Schutzvor-
kehrungen unterwiesen werden.
(Bei unter 15-Jährigen auch die
Eltern.) Diese Unterweisungen
müssen mindestens einmal jähr-
lich durchgeführt werden. Die
Lehrberechtigten sind dafür ver-
antwortlich, dass alle Maßnah-
men zur Vermeidung von Unfäl-
len getroffen werden.
Alexander Perisutti
Jugend
ZAK
TIPPS
Gefahrenunterweisung
schäftigungsgesetz sowie das
Berufsausbildungsgesetz dar“,
wettert AK-Expertin Petra Tra-
bi. „Solche Vergehen sollen
unbedingt immer so schnell
wie möglich bei uns oder dem
Arbeitsinspektorat angezeigt
werden.“
Was blüht der Firma?
Der Fall wurde demArbeitsins-
pektorat gemeldet. Gemeinsam
mit der Behörde und der Wirt-
schaftskammer wird es unan-
gekündigte Kontrollen geben.
BB
Interview mit Helge Wolfsgruber,
AK-Arbeitnehmerschutz
Wie kann so etwas passieren?
Helge Wolfsgruber:
Aus Un-
wissenheit, Ignoranz, wegen
fehlender finanzieller Ressour-
cen oder aus Unwillen. Jugend-
liche Lehrlinge sind durch das
Kinder- und Jugendbeschäfti-
gungsgesetz (KJBG) besonders
geschützt. Die Auflagen für den
Arbeitgeber sind strenger als
bei volljährigen Beschäftigten.
Was kann man tun?
Wolfsgruber:
Wenn die Ge-
sundheit gefährdet ist, die
Arbeit unterbrechen. Liegt man
am Boden, ist es zu spät. Den
Vorgesetzten oder Kollegen
über die Situation informieren.
Mit demArbeitgeber sprechen.
Wer kann mir helfen?
Wolfsgruber:
Sollte der Ar-
beitgeber nicht einlenken oder
sprechen wollen, in die AK
Steiermark kommen. Nach Er-
hebung derMissständewirddas
Arbeitsinspektorat über die Si-
tuation informiert undeineKon-
trolle des Betriebs veranlasst.
,
05/7799-2433
ZAK
nfo
Schicken oder bringen Sie uns
Antrag und Bescheid
• via E-Mail:
• via Fax:
05/7799-2353
• via Post:
Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Steiermark,
Hans-Resel Gasse 8 – 14,
8020 Graz
• persönlich:
ins Grazer Haupthaus oder
eine der 13 Außenstellen
Lehrlinge
in Lebensgefahr
Uralte Arbeitsschuhe und ein
lebensgefährlicher Arbeitsplatz
Buchsteiner | AK
Graf | AK
Graf | AK
Privat (2)
Kanizaj
16
ZAK
ZAK
17
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11,12-13,14-15 18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28
Powered by FlippingBook