ZAK September 2018_Ansicht - page 6-7

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ARBEITSRECHT
ARBEITSRECHT
Im Urlaub
kam kein Lohn
Erst nach Jahren
bekam ein
Zusteller seinen ersten Urlaub
bewilligt – allerdings „vergaß“
der Chef auf die Bezahlung
während dieser Zeit. Die AK
holte insgesamt 10.000 Euro
für den Mann.
K
napp drei Jahre lang war
Boris U. Zusteller für eine
steirische Firma, ehe er es
nicht mehr aushielt. Das Fass
zum Überlaufen gebracht hat-
Ein Restaurantleiter
leiste-
te regelmäßig Überstunden.
Die Überstundenzuschläge
wollte ihm sein Chef aber
nicht abgelten.
Ü
berstunden standen für
den 34-jährigen Restau-
rantleiter auf der Tagesord-
nung. Diese wurde ihm zwar
regelmäßig in Form von Zeit-
ausgleich im Verhältnis 1:1
abgegolten, die ihm gebüh-
renden 50 Prozent Überstun-
denzuschläge „fielen einfach
unter den Tisch und blieben
unberücksichtigt“, so AK-
Arbeitsrechtsexpertin Marti-
na Schöngrundner. Deshalb
wandte er sich nach Ende
seines Dienstverhältnisses an
die AK Steiermark. Diese for-
derte den Arbeitgeber auf, die
Zuschläge für einen Zeitraum
von zehn Monaten zu zahlen.
Der Dienstgeber wollte der For-
derung der AK zunächst nicht
nachkommen.
Kein Verfall
Laut des Arbeitgebers wäre der
Anspruch auf die Abgeltung
von Überstundenzuschlägen
längst verfallen, da der Res-
taurantleiter bis zum Ende
seines Dienstverhältnisses mit
dem Aufforderungsschreiben
gewartet hatte. Die AK argu-
mentierte damit, dass diese Be-
stimmung des Kollektivvertra-
ges für Arbeiter im Hotel- und
Gastgewerbe hier nicht greift,
da sich diese keinesfalls auf die
Abgeltung von Überstunden
in Form von Zeitausgleich be-
zieht, erklärt Schöngrundner:
„Jedenfalls gebührt für geleis-
Verkäufer verlor fast
21.000 Euro-Abfertigung
Eine Sportfiliale
in einem
Einkaufszentrum wechselte
den Betreiber. Erst ein Ge-
richtsurteil musste klarstel-
len, dass es sich um einen
Betriebsübergang handelt
und ein Mitarbeiter seine An-
sprüche nicht verliert.
S
eit 1997war ein Südoststei-
rer im Sporthandel tätig,
unter verschiedenen Dienstge-
bern, da die Filialen öfters von
anderen Firmen übernommen
wurden. Kurz vor seinem 60.
Geburtstag wurde ihm gekün-
digt. Die AK Steiermark gab
dem Mann Rechtsschutz und
focht die Kündigung wegen
Sozialwidrigkeit an. Bei der
Verhandlung behauptete die
Firma, dass die Filiale vor
der Schließung stünde, ein
Betriebsübergang vorliege.
Die nachfolgende Sportfirma
solle den Südoststeirer – wie
bei einem Betriebsübergang
gesetzlich vorgesehen – mit
allen Rechten und Pflichten
übernehmen. Natürlich ging
es auch um seine Abfertigung
in Höhe von rund 21.000 Euro.
Die alte Firma war der Mei-
nung, dass auch diese von der
nachfolgenden Sportkette zu
übernehmen sei.
Anderer Meinung
„Die neue Firmenleitung ar-
gumentierte, dass kein Be-
triebsübergang vorliegt. Die
Filiale im Einkaufszentrum
hätte erst drei Monate später
aufgemacht. Außerdem sei das
Warensortiment ein anderes
und höherpreisiger“, schil-
dert AK-Arbeitsrechtsexperte
Stefan Schmelzer. Die ehema-
ligen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der geschlossenen
Sporthandelsfirma, die nun in
derselben Filiale bei dem neu-
en Unternehmen beschäftigt
sind, hätten sich von selbst
gemeldet und mit neuen Ar-
beitsverträgen zu arbeiten
begonnen.
Zwei Verfahren
„Das Verfahren der Kündi-
gungsanfechtung gegen die alte
Firmawurde unterbrochen. Zu-
erst musste geklärt werden, ob
ein Betriebsübergang vorliegt;
an wen unser Mandant seine
Ansprüche stellen kann“, so
Schmelzer. Das folgende zwei-
te Verfahren richtete sich gegen
das neue Unternehmen: die AK
klagte die Firma – zusammen
mit der ehemaligen Sportfirma
– wegen Betriebsübergangs.
Sowohl das Landesgericht als
auch das Oberlandesgericht ga-
ben der AK recht. Die Begrün-
dung unter anderem: fast 50
Prozent der Mitarbeiter kamen
von der alten zur neuen Firma,
das Sortiment ist ähnlich und
die Unterbrechung von drei
Monaten wegen des Umbaus
der Filiale ist nicht relevant.
21.000 Euro gesichert
„Aufgrund dessen, dass das
Oberlandesgericht einen Be-
triebsübergang festgestellt hat,
wurde das erste Verfahren
hinfällig“, so Schmelzer: „Die
neue Firma hat denMann über-
nommen undmuss ihm für alle
seine Ansprüche Dienstzeiten
seit 1997 anrechnen – auch für
die Abfertigung.“
JF
te die erste Lohnabrechnung
nach seinem Urlaub. Für die
drei Wochen Urlaub – den ers-
ten seit seinem Dienstantritt –
bekam er keinen einzigen Euro
ausgezahlt.
AK hat nachgerechnet
„Herr U. hat seine Arbeitsstun-
den mit Datum und Uhrzeit ge-
nau mitgeschrieben, so konn-
ten wir seine Ansprüche ge-
nau nachvollziehen und auch
beweisen“, sagt AK-Juristin
Verena Stiboller. Der Zusteller
hatte als Teilzeitkraft mit 30
Wochenstunden regelmäßig
sechs Tage die Woche gearbei-
tet und dabei hunderte unbe-
zahlte Mehr- und Überstunden
geleistet. Zusammen mit dem
nicht bezahlten Urlaubsent-
gelt, einer Ersatzleistung für
noch offene Urlaubstage sowie
offenem Lohn errechnete die
Expertin eine Lohnforderung
von netto 10.000 Euro, die dem
Zusteller auch bezahlt wurden.
Verfallsfrist
Wegen der kurzen Verfallsfrist
für die Bezahlung von Mehr-
und Überstunden in vielen
Kollektivverträgen sollte man
rechtzeitig und nachweislich
die Chefin oder den Chef auf
Fehlbeträge aufmerksam ma-
chen. Alle Ansprüche, die
vor der Verfallsfrist liegen
sind verloren. Nicht bezahlte
Überstunden sind ein häufi-
ger Grund, warum die AK vor
Gericht zieht.
SH
Firma zahlte keine Zuschläge:
AK erstritt 2.000 Euro
tete Überstunden ein Zuschlag
von 50 Prozent oder eine Ab-
geltung durch Zeitausgleich im
Verhältnis 1:1,5.“
Nachträglich ausbezahlt
Letztendlich bezahlte der Ar-
beitgeber aufgrund des Forde-
rungsschreibens der AK alle
noch offenen Überstunden-
zuschläge für den gesamten
Zeitraum seiner Beschäftigung.
„Insgesamt konnten wir durch
unsere Intervention etwas
mehr als 2.000 Euro für un-
seren Mandanten hereinbrin-
gen“, so die AK-Juristin.
NF
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Seit 1. September
prä-
sentieren sich die Inhalte
der AK-Homepage im neuen
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N
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Jahren Vorbereitungszeit
und einigen Monaten inten-
siver Arbeit ist es vollbracht.
Alle Inhalte, Links, Bilder
und Downloads sind von der
alten auf die neue Homepage
„gewandert“. Sie sieht zwar
ganz anders aus, bietet aber
immer noch die gleichen Ser-
vices (
Infobox rechts
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ruhiger, mit mehr Weißraum
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