ZAK September 2018_Ansicht - page 10-11

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ZAK
AKTUELL
KONSUMENTENSCHUTZ
©Piotr Adamowicz - stock.adobe.com
Verbesserungen
für die
Konsumentinnen und Kon-
sumenten bringt das Zah-
lungsdienstegesetz 2018.
Damit wird auf die rasante
technische Weiterentwicklung
des Zahlungsverkehrsmarkts
reagiert.
W
urde einem die Kredit-
karte gestohlen, war es
bisher ein Leichtes, die Un-
terschrift zu fälschen und
somit ans Geld zu kommen.
Der Schaden ging zu Lasten
des Karteninhabers. Um die-
sem hohen Missbrauchsrisiko
vorzubeugen, sieht das neue
Gesetz eine starke Kunden-
authentifizierung („Strong
Customer Authentication“,
SCA) vor. Das bedeutet, dass
mindestens zwei Elemente
der drei Kategorien Besitz
(Zahlungskarte, Mobiltelefon),
Wissen (PIN, TAN, Secure
Code) und Inhärenz (Fingerab-
druck, Stimme) erfüllt werden
müssen. „Künftig kann nur
mehr mit Kreditkarte bezahlt
werden, wenn der Konsument
die Karte vorlegt und beispiels-
weise den PIN weiß“, erklärt
AK-Konsumentenschützerin
Sandra Battisti.
Bei einem Onlinekauf müssen
zumindest die Kreditkartenda-
ten laut Karte und der Secure
Code oder der TAN eingegeben
werden. Es reicht nicht, dass
nur mehr die auf der Karte
sowieso ersichtlichen Daten
herangezogen werden.
Haftung
Der Einsatz der SCA für elekt-
ronische Zahlungsvorgänge ist
ab 14. September 2019 Pflicht.
Aktuell hat der Zahlungs-
dienstleister den Auftrag, sie
zu verlangen. „Verlangt die
Hausbank keine SCA, dann
haftet die Bank – egal wie grob
fahrlässig der Konsument die
Karte verloren hat“, betont Bat-
tisti. Die Bank ist verpflichtet,
der bzw. dem Betroffenen die
Summe, die durch den Scha-
den entstanden ist, mit Ende
des folgenden Geschäftstages
zurückzuüberweisen. Die Bank
darf eine Zahlung nur verwei-
gern, wenn der Verdacht einer
Betrugsabsicht besteht.
Sofortüberweisung
Neue Zahlungsdienste, wie
Zahlungsauslösedienstleister
werden von einer Kundin oder
einem Kunden beauftragt, für
sie oder ihn bei der jeweiligen
kontoführenden Bank eine
Überweisung auszulösen, bei-
spielsweise, wenn sie oder
er im Online-Shop einkauft
(„Sofortüberweisung“). „Gab
es früher Probleme, gab es nie-
manden, der rechtlich haftbar
gemacht werden konnte“, so
Battisti. Nun haftet die Haus-
bank, ab 14. September 2019
haftet zusätzlich auch der Zah-
lungsauslösedienstleister.
JF
Vorsicht beim Pkw-
Verkauf
durch Dritte
Verkäufern und Käufern
wird geraten, Verträge sorg-
fältig durchzulesen, sonst
können sie von ungeahnten
Kosten überrascht werden.
E
ine Konsumentin wollte
ihr Auto verkaufen, sich
aber nicht selbst um den Ver-
kauf kümmern. Sie beauftragte
einen Händler und verein-
barte vertraglich, dass der
Wagen drei Monate angeboten
wird. Der Preis für das Auto
wurde mit 6.000 Euro fixiert.
Nach den drei Monaten stand
der Wagen noch immer beim
Händler. Die Frau nahm ihn
zurück, war aber überrascht,
trotz des nicht zu Stande ge-
kommen Verkaufs 189 Euro
Aufwandsgebühr zahlen zu
müssen. „Konsumenten müs-
sen die Aufwandsgebühr, so-
fern vertraglich vereinbart,
auch zahlen, wenn der Verkauf
nicht zu Stande kommt“, er-
klärt AK-Konsumentenschüt-
zer Thomas Wagenhofer: „Der
Händler hat ja die Fläche zur
Verfügung gestellt und das
Auto beworben.“
Wer verkauft?
Käufern rät der AK-Experte da-
rauf zu achten, wer der Verkäu-
fer eines Autos ist: ein Händler
oder eine Privatperson? Wenn
es eine Privatperson ist, dann
ist die Gewährleistung meist
ausgeschlossen. Hat das Auto
dann einen Mangel, ist dieser
selbst zu bezahlen.
JF
Firma zockt mit PC-
Kursen
Pensionisten ab
Ältere Menschen
werden an
der Haustür mit Verträgen für
überteuerte Computerkurse
überrumpelt. Viele wissen
nicht, dass ein Rücktritt vom
Vertrag möglich ist.
S
eit über 20 Jahren tau-
chen immer wieder Be-
schwerden über das Institut
2F Informatik GmbH in der
AK Steiermark auf. Waren es
anfangs Probleme mit der Qua-
lität der Computerkurse – alte
PCs, der Kursort ein Beisl und
kein Seminarraum – so geht es
bei den neuen Fällen um das
Rücktrittsrecht.
Pensionisten überrumpelt
Die Firma wirbt sehr offensiv
– direkt an der Haustür. Die
Vertreterinnen und Vertre-
ter suchen sich vornehmlich
Konsumentinnen und Kon-
sumenten über 70 aus und
bewerben ihre Computerkurse
mit äußerst forscher Art. Die
Betroffenen sind dann meist
überrumpelt, schließen einen
Vertrag für die überteuerten
Kurse ab und leisten teils auch
eine Anzahlung. AK-Konsu-
mentenschützerin Christina
Gruber warnt vor den soge-
nannten Hautürgeschäften,
sagt aber: „Bei einem Haus-
türgeschäft hat man ein 14-tä-
giges Rücktrittsrecht. Auch
wenn schon eine Anzahlung
geleistet wurde. Diese kann
man zurückverlangen.“ Wird
man über sein Rücktrittsrecht
nicht ordnungsgemäß belehrt,
verlängert sich die Frist sogar
um ein Jahr.
JF
Mehr Sicherheit
im Zahlungsverkehr
Die AUVA
wird es weiter
geben – aber in anderer
Form und mit einer anderen
Finanzierung vieler Leistun-
gen. Wer letztlich etwa für die
Kosten von Freizeitunfällen
aufkommt, ist noch offen.
N
ach monatelangem Drän-
gen der Politik, die AUVA
müsse jährlich 500 Millionen
Euro einsparen, wurde diese
Forderung auf 135 Millionen
Euro reduziert. Weitere 295
Millionen Euro sollen per Ge-
setz von anderer Seite gezahlt
werden. Dieses Sparpaket
wurde gegen die Mehrheit der
Beschäftigten-Vertreterinnen
und -Vertreter vom AUVA-
Vorstand beschlossen. Die
Umsetzung soll in Etappen bis
2028 erfolgen.
Die Zeche
zahlen andere
Ausgliederung
Heftig kritisiert wurde aus
Sicht der Beschäftigten-Ver-
tretung die Ausgliederung
der Betriebsführung der sechs
Unfallkrankenhäuser in eine
GesmbH. Befürchtet werden
geringere Bezahlung der Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter
durch andere anwendbare Kol-
lektivverträge. Die Mehrheit
des AUVA-Vorstands erhofft
sich hingegen durch eine ge-
meinsame Betriebsführung
Einsparungen von 33 Millio-
nen jährlich.
Kooperationen
Weitere 25 Millionen Kosten-
ersparnis soll es durch Än-
derungen in der Verwaltung
geben – der zuvor oft genannte
Personalabbau von 300 Per-
sonen ist im Beschluss nicht
mehr enthalten.
Durch Zusammenarbeit mit
dem Wiener AKH, Landesspi-
tälern und der Pensionsversi-
cherung sollen 60 Millionen
Euro eingespart werden.
Große Brocken ungeklärt
Für weitere 295Millionen Euro
hat sich die Politik zuständig
erklärt. Diese Summe soll
durch Gesetzesänderungen auf
andere Zahler verschoben wer-
den. Der größte Brocken davon
sind die Kosten zur Behand-
lung von Arbeitsunfällen, die
nicht in den AUVA-Spitälern
behandelt werden. Statt jähr-
lich 156 Millionen Euro sollen
nur mehr 53 Millionen gezahlt
werden. Mit heftiger Gegen-
wehr der Länder und der GKK
ist zu rechnen.
Entgeltfortzahlung
Ein Schlag gegen kleine Unter-
nehmen ist der Plan, Zuschüs-
se für die Entgeltfortzahlung
von kranken Beschäftigten
zu streichen. Völlig offen ist,
wer diese 111 Millionen Euro
übernehmen könnte. Ebenfalls
ungeklärt ist, wer künftig die
Kosten für die Präventionsleis-
tungen für Klein- undMittelbe-
triebe übernimmt. Hier geht es
um 27 Millionen Euro.
Weniger AUVA-Beitrag
Während also noch öffentli-
che Kostenträger für Teile der
bisherigen AUVA-Leistungen
gesucht werden, steht die erste
Senkung des AUVA-Beitrags
bereits fest. Ab 1. Jänner zah-
len Unternehmen statt 1,3 nur
mehr 1,2 Prozent der Lohn-
summe an die Unfallversi-
cherung. Weitere Senkungen
bis zum Wert von 0,8 Prozent
sollen folgen.
SH
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