ZAK September 2018_Ansicht - page 14-15

ZAK
15
14
ZAK
GESUNDHEIT / PFLEGE / BETREUUNG
GESUNDHEIT / PFLEGE / BETREUUNG
Kostenloser
Pflege-Workshop
B
eim kostenlosenWorkshop
„So geht Pflege“ bekommen
Angehörige wertvolle Tipps für
die Pflege ihrer Nächsten und
lernen unter anderem, mit
welchen Mitteln die häusliche
Pflege wesentlich erleichtert
werden kann. Der Workshop
gliedert sich in drei Teile: recht-
liche Informationen, Kinäs-
thetik (körperschonendes He-
ben) und die Begleitung von
Demenzerkrankten. Der Work-
shop findet am Freitag, 19. Ok-
tober, von 13 bis 18 Uhr in der
OMAK (Stiftingtalstraße 240,
8010 Graz) statt. Anmeldung
erforderlich unter 05/7799-
2577.
Gesundheitsfonds Steiermark
Neue Tarife
für mobile Dienste
Die erweiterte Staffelung
nach Einkommen bringt teil-
weise Vergünstigungen für
die Kundinnen und Kunden
der mobilen Dienste.
M
it 1. Juli 2018 haben
sich die Tarife der mo-
bilen Pflege- und Betreuungs-
dienste geändert. Es gibt nun
mehr Staffelungen nach dem
Einkommen – von 900 bis
3.300 Euro netto. Bisher gab
es unterschiedliche Tarife
für die Steiermark und die
Stadt Graz. Diese wurden jetzt
vereinheitlicht. Die Tarife
wurden teilweise günstiger.
„Mit einem Einkommen von
1.000 Euro zahlte man bisher
für eine Pflegeassistenz 16,38
Euro in der Stunde, nun sind
es 11,52 Euro“, erklärt AK-
Expertin Anika Tauschmann
von der Abteilung Gesund-
heit, Pflege und Betreuung:
„Für jene in der Steiermark,
die ein Einkommen von netto
2.100 Euro und mehr haben,
haben sich die Tarife erhöht.“
Pro Hausbesuch werden 15
Minuten abgerechnet, wenn
es länger dauert, erfolgt die
weitere Abrechnung in Fünf-
Minuten- Schritten.
Neu ist auch, dass nicht mehr
das Partnereinkommen be-
rücksichtigt wird, sondern
nur mehr das Individualein-
kommen zählt. Die Pauschale
für Verwaltungsaufwand oder
Fahrtkosten und dergleichen
ist weggefallen. Tauschmann:
„In der Steiermark ist die Be-
treuung zwar gebietsweise auf-
geteilt, man zahlt aber bei allen
Trägern denselben Tarif.“
JF
Mittwoch, 9 Uhr.
Es ist viel
los im 3. Stock der Arbeiter-
kammer. Grund dafür ist die
seit dem 1. Juli verpflichtende
Eintragung ins Gesundheits-
beruferegister.
„Jeden Tag kommen mehrere
Dutzend Berufsangehörige in
unsere Servicestellen, um sich
registrieren zu lassen“, sagt die
stellvertretende Projektleiterin
Daniela Zanker. Doch die qua-
lifizierten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die von der
AK extra für einen reibungslo-
sen Ablauf der Registrierung
eingestellt wurden, garantieren
dank einer guten Terminpla-
nung einen zügigen Ablauf
des kostenlosen Prozesses. Das
bestätigt auch Pflegehelferin
Heidelinde Galler: „Es ist al-
les sehr schnell gegangen und
für mich fiel überhaupt keine
Wartezeit an.“ Das war auch
das Ziel, als das Gesetz für
die Einführung des Registers
beschlossen wurde. Der Leiter
der Abteilung Gesundheit,
Pflege und Betreuung, Alex-
ander Gratzer, sah die AK von
Anfang an gut auf die Umstel-
„Das Register ist
eine Wertschätzung
für alle Betroffenen.
Es gibt Sicherheit
und Identität im
Berufsleben.“
Victoria Morenike
Olugboroko,
Pflegeassistentin
„Für mich fiel keine
Wartezeit an. Des
Weiteren fühlte
ich mich sehr gut
beraten und ziehe
ein äußerst positives
Resümee.“
Renate Prügger,
Pflegehelferin
„Durch das Gesund-
heitsberuferegister
findet eine Professio-
nalisierung statt.
Das ist vor allem für
Mangelberufe ein
wichtiger Schritt.“
Peter Wilding,
Pflegeassistent
„Ich habe mich tele-
fonisch über das Ver-
fahren erkundigt.
Durch die hilfsbe-
reiten Mitarbeiter
fühlte ich mich vorab
sehr gut informiert.“
Heidelinde Galler,
Pflegehelferin
lung vorbereitet: „Wir haben
zwei Jahre lang auf dieses Vor-
haben hingearbeitet. Durch die
tiefgehende Schulung in den
Bereichen EDV und Recht wa-
ren alle Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter perfekt für die He-
rausforderungen gewappnet.“
AK kommt in Betriebe
Personen, die ihren Beruf
überwiegend im Angestellten-
verhältnis ausüben, müssen
sich bei der AK registrieren
lassen. Um diesen Vorgang so
einfach wie möglich zu gestal-
ten, kommen Mitarbeiterinnen
undMitarbeiter der AK auch in
alle größeren Betriebe. Somit
entsteht für die Berufsange-
hörigen ein geringer Zeitauf-
wand und es ist eine leichtere
Abstimmung mit Kolleginnen
und Kollegen möglich. Die
Registrierung kann darüber
hinaus online oder in einer der
14 steirischen AK-Servicestel-
len erfolgen. „Bisher sind die
Betroffenen mit dem Prozedere
sowohl in den Betrieben als
auch in unseren Servicestel-
len sehr zufrieden“, betont
Zanker. Das untermauert auch
eine Online-Umfrage der AK:
93 Prozent der teilnehmenden
Berufsangehörigen bewerten
den Vorgang mit fünf von fünf
Sternen.
Vorteile
Die Einführung des neuen
Gesetzes bringt viele Vorteile
mit sich. „Der Stellenwert der
betroffenen Berufe wird durch
den Nachweis der Qualifika-
tion erhöht, zudem erspart es
Papierkram beim Jobwechsel
und ermöglicht außerdem
eine präzisere Planung des
Gesundheitssystems“, erklärt
Gratzer. Darüber hinaus zeigt
das Register Patientinnen und
Patienten, dass sie von fach-
kundigen Personen betreut
werden.
Heidelinde Galler ist nach
dem zwanzigminütigen Re-
gistrierungsvorgang von der
Kompetenz der AK-Fachkräfte
angetan: „Jeder und jede ist
äußerst hilfsbereit. Ich bin
insgesamt sehr zufrieden.“
NF
Das Gesundheitsberuferegister
ist eine Datenbank für Pflege-
berufe und medizinisch-tech-
nische Dienste. Seit 1. Juli 2018
werden in diesem von der AK
und der „Gesundheit Österreich
GmbH“
Ausbildungen
und
Schwerpunkte der registrierten
Personen verzeichnet. Bis zum
1. Juli 2019 werden in der Stei-
ermark alle 26.000 betroffenen
Personen eingetragen sein.
ZAK
nfo
AK, WK und Gesundheits-
fonds Steiermark
unter-
stützen das „Mehr vom Le-
ben“-Coaching für Betriebe.
Die Initiative läuft bis 15.
Dezember 2018.
A
lkoholkonsum amArbeits-
platz ist aktuell: Fachleute
schätzen, dass jede bzw. jeder
fünfte bis zehnte Beschäftigte
in einer Firma riskant oder gar
schädlich Alkohol konsumiert.
Im Rahmen der gesetzlichen
Fürsorgepflicht ist die Firmen-
leitung verpflichtet, ihre Mit-
arbeiterinnen und Mitarbeiter
bezüglich aller Gefährdungen
für Gesundheit und Arbeitssi-
cherheit zu informieren. Diese
Informationspflicht betrifft
Förderung ansuchen
Voraussetzung: Der Betrieb muss seit einem Jahr ein mittleres oder
großes steirisches Unternehmen sein.
Förderansuchen unter
-
betriebe
ausfüllen und an
schicken.
Expertin bzw. Experten von der Anbieterliste kontaktieren.
„Mehr vom Leben“-Check für Schlüsselkräfte in Anspruch nehmen.
Rechnungsbeleg bis 15. Dezember 2018 an
info@mehr-vom-leben.
jetzt
schicken und Einmalzuschuss von max. 450 Euro des Gesundheits-
fonds Steiermark erhalten.
ZAK
nfo
Alkoholprävention
am Arbeitsplatz
auch Gefahren im Zusammen-
hang mit dem Konsum von
Alkohol.
Es gibt Unterstützung
In Zeiten steigenden Wettbe-
werbs und Fachkräftemangels
haben es Beschäftigte verdient,
optimale Rahmenbedingungen
vorzufinden. Sei es durch eine
Erhöhung der Betriebssicher-
heit oder durch klare Verein-
barungen, die es ermöglichen,
gute Arbeit zu leisten. Deshalb
lohnt es sich, die Möglichkeiten
der betrieblichen Alkoholprä-
vention kennen zu lernen.
„Mehr vom Leben“-Check
Qualifizierte Coaching-Exper-
tinnen und -Experten erarbeiten
gemeinsam mit der Führungs-
kraft einen Überblick über die
vorhandenen Möglichkeiten
zur Alkoholprävention im Un-
ternehmen.
JF
Gesundheitsberuferegister:
Zufriedene Berufsangehörige
Jean-PhilippeWALLET
- stock.adobe.com
Graf | AK (5)
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11,12-13 16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28
Powered by FlippingBook