ZAK September 2018_Ansicht - page 12-13

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KONSUMENTENSCHUTZ
KONSUMENTENSCHUTZ
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Kostenfalle
Smart Meter?
Mit der Umstellung
auf
digitale Messgeräte („Smart
Meter“) droht für manche
Haushalte eine Strompreiser-
höhung „durch die Hintertür“.
S
mart Meter sind die neuen
Stromzähler der digitalen
Welt. Ende dieses Jahres wird
in der Steiermark mit dem
Zählertausch begonnen. Damit
wird Strom in Zukunft elektro-
nisch gemessen und die Daten
demNetzbetreiber digital über-
mittelt. „Daraus lassen sich ge-
nauere Abrechnungen, Strom-
verbrauchskurven oder auch
neue Tarifmodelle ableiten“,
erläutert AK-Energieexperte
Karl-Heinz Kettl.
Individuelle Verrechnung
Smart Meter können jedoch
nicht nur den Stromverbrauch
(in Kilowattstunden) mes-
Teurer Umzug:
Firma zahlte Geld zurück
Eine unseriöse Umzugs-
firma
knöpfte einem Konsu-
menten fast das Doppelte an
Transportkosten ab. Die AK
vertrat den Grazer erfolgreich
vor Gericht.
D
ie Hartnäckigkeit der AK
Steiermark hat sich wie-
der einmal ausgezahlt. Vor
rund eineinhalb Jahren be-
schwerte sich ein Konsument
über die Umzugsfirma „MHY
Profi Transport GmbH“ (
siehe
Faksimile
). Da eine Interven-
tion seitens der AK erfolglos
blieb, klagte die AK die 620
Euro für den Kon-
sumenten ein. „Die
Firma zahlte aber
trotz des Urteils
nicht und so kam
es zur Exekution“,
schildert AK-Kon-
sumentenschützer
Michael Knizacek.
Dadurch wurde
zuerst ein Teilbe-
trag eingebracht
und schließlich
auf einmal der
Restbetrag sowie
die Prozesskos-
ten von 760 Euro
bezahlt.
JF
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KONSUMENTENSCHUTZ
Zwei Unternehmen
locken
mit Billigangeboten, fordern
aber mehr, sobald die Möbel
verladen sind. Viele Betroffe-
ne lassen sich überrumpeln
und zahlen den Mehrpreis.
E
inem Konsumenten wurde
nach Bekanntgabe der An-
zahl seiner Möbel und seiner
Adresse ein Pauschalangebot
von 780 Euro übermittelt. Er
nahm das Angebot an. Als die
Objekte eingeladen waren,
hieß es plötzlich, dass 1.400
Euro zu zahlen wären. Sollte er
nicht zahlen, würden seine Sa-
chen auf die Straße abgeladen
werden. „Unter Druck zahlte
der Mann“, so AK-Konsumen-
tenschützer Michael Knizacek:
Wie unseriöse Umzugsfirmen
ihre Kunden abzocken
„Auf unsere Intervention hin
argumentierte die Firma, dass
vor Ort eine neue Vereinbarung
getroffen wurde. Das ließen wir
nicht gelten und klagten auf
Rückzahlung der 620 Euro.“
Der Anspruch konnte bei Ge-
richt durchgesetzt werden.
Kein Einzelfall
„Wir verzeichneten in den
vergangenen Monaten an die
20 Anfragen“, so Knizacek.
Hauptsächlich gibt es Prob-
leme mit den Umzugsfirmen
„Umzugsprofi GmbH“ und
„MHY Profitransport GmbH“.
Das Muster sei immer gleich:
Es werde ein Kostenvoran-
schlag gemacht, meist attrakti-
ve Angebote, wo das Preis-Leis-
tungs-Verhältnis stimmt. Be-
reits während des Beladens
oder am Ende kommt dann ei-
ner der Mitarbeiter und meint,
dassesmehrAufwand
sei. Dann wird entwe-
der der Pauschalpreis
erhöht oder es kommt
ein Stockwerks- oder
Montagezuschlag
dazu. Die Betroffe-
nen lassen sich meist
einschüchtern und
bezahlen.
Auf Erfahrung setzen
Der Experte rät, not-
falls die Polizei zu ru-
fen. Sonst gilt: Einen
schriftlichen Kosten-
voranschlaganfordern
und auf erfahrene
bzw. bekannte Sied-
lungsfirmen setzen, über die es
auch Erfahrungsberichte gibt.
JF
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Doppelte Verspätung –
doppelte Entschädigung
Ist nicht nur der Hauptflug,
sondern auch der Ersatzflug
verspätet, hat man in beiden
Fällen Anspruch auf Entschä-
digung.
E
ine Konsumentin hat bei
der Lufthansa einen Flug
von Dublin über München
nach Graz gebucht. Wegen ei-
nes technischen Defekts wurde
der Flug nachMünchen annul-
liert und die Reisende auf einen
24 Stunden später startenden
Flugmit Zwischenstopp Frank-
furt umgebucht. Am kommen-
den Tag kam es zu einer Verspä-
tung der Maschine nach Frank-
furt und die Frau versäumte
den Anschlussflug nach Graz.
Zwei Tage Verspätung
Die Frau machte ihren An-
spruch auf Entschädigung nach
der Fluggastrechteverordnung
der EU für die Annullierung
des ersten Fluges geltend und
erhielt von der Lufthansa 250
Euro. Die AKwar der Meinung,
dass die Konsumentin auch
Ansprüche für den zweiten
verspäteten Flug geltend ma-
chen kann. „Denn letztend-
lich kam die Konsumentin
aufgrund zweier unabhängig
voneinander bestehender Prob-
leme mit nicht ganz zwei Tagen
Verspätung in Graz an“, so AK-
Konsumentenschützer Herbert
Erhart. Das heißt, ihr würden
zwei Mal 250 Euro zustehen.
Klares Urteil
Die AK gewann vor Gericht in
der ersten Instanz, die Luft-
hansa legte Berufung ein, aber
auch die zweite Instanz gab
der AK recht: Betroffenen steht
auch dann eine Entschädigung
zu, wenn bei einem Ersatzflug
eine Verspätung auftritt. „Hat
man also doppelt Pech kann
man für jeden Problemfall
gesondert eine Entschädigung
geltend machen“, so der Exper-
te.
JF
sen, sie können auch Leis-
tungsspitzen oder die durch-
schnittliche Beanspruchung
des Stromnetzes ermitteln.
Bei der Regulierungsbehörde
E-Control werden nach AK-
Informationen konkrete Pläne
gewälzt, den bisher pauschalen
Beitrag jedes Netzanschlusses
zur Aufrechterhaltung der
Infrastruktur – also vor allem
der Leitungen – in Höhe von
derzeit 30 Euro pro Haushalt
und Jahr künftig je nach Inan-
spruchnahme individuell zu
verrechnen.
Strompreiserhöhung?
In der Umsetzung dieses Verur-
sacherprinzips sieht Kettl eine
Kostenfalle beispielsweise für
Haushalte mit Stromheizun-
gen. Die AK werde sich dafür
einsetzen, die Netzfinanzie-
rung auf einer solidarischen
Grundlage zu belassen und
verursachergerechte Bestand-
teile einfließen zu lassen, kün-
digt Kettl an: „Eine Erhöhung
der Netznutzungstarife für
einen gewöhnlichen Haushalt
kommt aus unserer Sicht nicht
in Frage, da diese Haushalte
ohnehin den größten Beitrag
zur Finanzierung des Strom-
netzes leisten.“
BH
Reisebeschwerden:
Flüge sind das Problem
Kam früher
oft der Koffer
nicht am Zielort an, hebt jetzt
nicht einmal die Maschine ab.
Flugverspätungen und -aus-
fälle nehmen zu. Rund 670
Anfragen wurden zwischen
Mai und August zum Thema
Gewährleistung, Schaden-
ersatz, Storno und Rücktritt
bei Urlaubsreisen vom Kon-
sumentenschutz bearbei-
tet.
„Die Anfragen sind insgesamt
wieder gestiegen, vor allem
bei den Flugreisen und den
Pauschalreisebuchungen“,
schildert Bettina Schrittwieser,
Leiterin des AK-Konsumenten-
schutzes. Rund 280 Anfragen
gab es diesen Sommer allein
zum Thema Flugreise, von
den 316 Beschwerden bei Pau-
schalreisen betrafen ebenfalls
zwei Drittel das Thema Flug-
verspätung bzw. -annulierung
und damit einhergehend Scha-
denersatzansprüche.
Fluglinie sorgt für Ärger
Sorgte im Vorjahr die Einstel-
lung der Flugverbindungen von
Air Berlin vom Flughafen Graz
für Probleme, ist es diesmal die
„Small Planet Airline“, die den
Steirerinnen und Steirern Ärger
bereitet. Die Charterlinie wird
vor allem für Pauschalreisen
eingesetzt und sorgt regelmä-
ßig mit zu kleinen Maschinen,
Verspätungen oder Ausfällen
für Unmut. „Wir klagen die
Airline nun, da sie die Ent-
schädigungszahlungen nicht
leisten“, erklärt Schrittwieser.
Im vergangenen Sommer hol-
te die AK Steiermark 45.000
Euro an Schadenersatzleis-
tungen für Betroffene von
Reiseunannehmlichkeiten zu-
rück – hauptsächlich von der
Air Berlin. „Diesen Sommer
stehen wir bisher bei 25.000
Euro. Die Schadenersatzleis-
tungen betragen pro Person
zwischen 250 und 600 Euro“,
so die AK-Expertin.
„Die Flugverspätungen und
-ausfälle nehmen massiv zu.
Das wird noch schlimmer wer-
den“, prognostiziert Schritt-
wieser: „Die Flughäfen werden
nicht größer, die Fluglinien
kalkulieren sehr eng, der Preis-
druck ist groß.“
Rückläufige Beschwerden
Beschwerden wegen Online-
Buchungen sind heuer kaum
merklich gestiegen – von 68 im
Vorjahr auf 74. Vor allem Fra-
gen zum Reisestorno standen
im Vordergrund.
Zurückgegangen sind in den
vergangenen Jahren Beschwer-
den wegen nicht angekomme-
ner Koffer, falscher Zimmerka-
tegorie oder schmutzigen Ho-
tels.
JF
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