ZAK_06_Oktober_2018_Ansicht - page 2-3

ZAK
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ZAK
ZAK
nhalt
Die Säulen des Sozialstaats
im Überblick
2–3
Die Reform der Kranken-
kassen wird ein teurer Flop 4
Ex-Chef gab Daten von
Mitarbeiterin weiter
5
Erster Betriebsrat in
Magna-Werk gegründet
6
Betriebsräte sorgen
für Recht im Betrieb
7
Betriebsreportage:
Brauerei Puntigam 8/9
Das Ende der Welt,
wie wir sie kennen
10
Digitale Offensive
für AK-Mitglieder
11
Schlüsseltresor:
Wer zahlt bei Einbruch? 12
AK half Mutter
aus der Spesenfalle
13
Geschäfte mit
verspäteten Flügen
14
Dirty Dating: Teures
Vergnügen für 20-Jährigen 15
Arbeitsklima Index: Lohn
reicht kaum fürs Leben 16
Werdende Mütter müssen
nicht jede Arbeit machen 17
Tag der Pflege
in Feldbach
18
Mobiles Büro für den Gesund-
heitsberufe-Ausweis 18–19
Gut vorbereitet
auf Weihnachten
20
Weihnachtsfeiern:
So wird es nicht peinlich 21
Steuer zurück? Nicht in
allen Fällen antragslos 22
Ernährungstipps:
Pflanzliche Öle
23
Allerlei: Leseecke, Willi Tell
und Haderers MOFF
24
Zeitreise: 150 Jahre
Gebietskrankenkasse
25
Blitzlichter aus der
AK Steiermark
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Arbeiterkammer
Steiermark
AK Steiermark
Soziales
Österreich
Wobei
In Österreich
profitieren alle Menschen je nach Lebens- und Einkommens-
situation in unterschiedlicher Intensität von sozialstaatlichen Leistungen, die
überwiegend die Versichertengemeinschaft finanziert. Die Säulen des Sozial-
staates im Überblick.
I
m Falle einer Krankheit kon-
taktieren wir einen Arzt oder
eine Ärztin, der oder die uns dank
Krankenversicherung weitgehend
kostenfrei behandelt. Haben wir
einen Arbeitsunfall oder leiden an
einer Berufskrankheit, kommt die
Unfallversicherung kostenfrei ins
Die Krankenversicherung bietet
Schutz bei Krankheit, Arbeitsun-
fähigkeit infolge von Krankheit
und Mutterschaft. Die Leistungen
werden entweder als Sachleistung
(Krankenbehandlung, Anstaltspfle-
ge, Zahnbehandlung) oder als Geld-
leistung (Kranken-, Wochengeld)
erbracht. Versicherten steht auch
ein Leistungsanspruch für ihre An-
gehörigen (Ehepartner, Kinder und
Lebensgefährtin bzw. -gefährte seit
mindestens zehn Monaten) zu. Die
Leistungen können unter bestimm-
ten Voraussetzungen sogar auch
noch nach der Versicherungszeit
erbracht werden.
Mit den Alterspensionen (Korri-
dor- und Schwerarbeitspension)
trifft die Pensionsversicherung
Vorsorge für das Alter. Außerdem
werden Maßnahmen der Rehabi-
litation und Leistungen aus der
Gesundheitsvorsorge geboten. Wer
dauerhaft arbeitsunfähig ist, erhält
die Invaliditäts- bzw. die Berufs-
unfähigkeitspension. Versicherte,
die nach 1964 geboren wurden,
erhalten bei vorübergehender In-
validität bzw. Berufsunfähigkeit
entweder Rehabilitationsgeld oder
eine Umschulung durch das AMS
und Umschulungsgeld. Im Falle
des Todes werden die Witwen-,
Witwer- und Waisenpension sowie
die Abfindung ausbezahlt. Eine
Mindestpension gibt es in Öster-
reich nicht. Es besteht aber An-
spruch auf eine Ausgleichszulage,
wenn das Gesamteinkommen der
Familie den gesetzlichen Richtsatz
nicht erreicht.
Bei einem Arbeitsunfall oder einer
Berufskrankheit kommt die Unfall-
versicherung zumTragen. Sie ist als
„Haftpflicht-Versicherung“ der Un-
ternehmen für die Beschäftigten zu
sehen: Erstens zahlen bei unselbst-
ständig Erwerbstätigen ausschließ-
lich die Unternehmen Beiträge und
zweitens deckt die gesetzliche Un-
fallversicherung nur solche Unfälle
und Krankheiten, die direkt mit
der Arbeit zusammenhängen. Das
gilt auch für Unfälle am Weg zu
und von der Arbeit. Schulkinder
und Studierende sind ebenfalls
unfallversichert, obwohl sie keine
Beiträge einzahlen.
Die Arbeitslosenversicherung
schützt Beschäftigte und freie
Dienstnehmerinnen und Dienst-
nehmer mit Verdienst über der
Geringfügigkeitsgrenze sowie Lehr-
linge bei Verlust des Jobs und wird
über das AMS abgewickelt. Die
Versicherung umfasst das Arbeits-
losengeld, die Notstandshilfe, den
Pensionsvorschuss, das Weiter-
bildungs-, Bildungsteilzeit- und
Altersteilzeitgeld sowie das Um-
schulungsgeld. Voraussetzungen
sind die Verfügbarkeit für die Ar-
beitsvermittlung und die Erfüllung
der Anwartschaft. Die Bezugsdauer
des Arbeitslosengeldes reicht von
20 bis 52 Wochen, je nach Länge
der bisherigen Versicherungszeiten
und Alter. Danach kann Notstands-
hilfe beantragt werden. Seit 1. Juli
2018 wird bei der Berechnung der
Notstandshilfe das Partnereinkom-
men nicht mehr angerechnet (
siehe
Seite 16
).
Das Pflegegeld soll pflegebedürf-
tigen Menschen die erforderliche
Betreuung und Pflege sichern – un-
abhängig von der Ursache der Pfle-
gebedürftigkeit, von Einkommen
und Vermögen sowie dem Alter
der Betroffenen. Die Höhe richtet
sich nach dem Pflegebedarf. Aber
trotz Kostenübernahmen durch
die öffentliche Hand und verschie-
denster Fördermöglichkeiten kann
es sein, dass ein Großteil der Pfle-
gekosten selbst getragen werden
muss. Private Pflegeversicherungen
sind keine Alternative: Eine VKI-
Studie hat ergeben, dass der Markt
für Pflegeversicherungen in Öster-
reich sehr klein und oft mit teuren
Prämien verbunden ist. Da das
Thema Pflege und Kosten in den
nächsten Jahren immer relevanter
wird, ist es dringend nötig, dass der
Pflegefonds, der aus Steuermitteln
finanziert wird, ausgebaut wird.
Damit es zu keiner weiteren Belas-
tung der Lohnnebenkosten kommt,
ist es nötig, die Aufstockung des
Pflegefonds mit Vermögens- und
Erbschaftssteuern zu sichern.
Alter
Krankheit
Unfall
Arbeitslosigkeit
Pflege
hilft mir der Sozialstaat?
Spiel. Sollten wir den Job verlieren,
bietet die Arbeitslosenversicherung
einen Lohnersatz. Im Unterschied
zu manch anderen sozialen Risiken
wird das Risiko Alter mit ziemli-
cher Sicherheit bei uns allen schla-
gend: Hier greift die Pensionsversi-
cherung. Das Pflegegeld unterstützt
pflegebedürftige Menschen bei
der erforderlichen Betreuung und
Hilfe. In der österreichischen So-
zialversicherung herrscht bis auf
den Pflegebereich das Prinzip der
Pflichtversicherung – in die alle
einzahlen, um im Notfall davon zu
profitieren.
JF
Die Finanzierung dieser Säule ist von der
Regierung noch ungeklärt.
SCHWERPUNKT
SCHWERPUNKT
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