ZAK_06_Oktober_2018_Ansicht - page 14-15

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ZAK
BEZIRKE
KONSUMENTENSCHUTZ
W
er online etwas bestellt,
sollte zuerst prüfen, ob die
Website über ein Impressum ver-
fügt. Ist das nicht der Fall, lieber
nichts bestellen. Denn sollten bei
einer Bestellung Probleme auf-
tauchen, wird es seitens der Web-
site-Betreiber keine Hilfe geben,
wie die Erfahrung zeigt. Zudem
kommt die Ware oft aus China.
Das erschwert ein Retournieren
der Ware, da oft kein Kontakt an-
gegeben ist, und es wird vor allem
teuer – ein Zurückschicken erfolgt
auf eigene Kosten. Oft werden ver-
schiedene Marken zu sehr güns-
tigen Preisen angeboten – man
kann davon ausgehen, dass die
Produkte nicht original sind, und
das kann wiederum Probleme mit
dem Zoll verursachen. Am besten
Finger von solchen Seiten lassen.
Christina Gruber
AK-Konsumentenschutz
ZAK
TIPPS
Onlinebestellungen auf
Websites ohne Impressum
Mehrere Onlineportale
unterstützen beim Eintreiben
von Entschädigungen für ver-
spätete Flüge – gegen saftige
Gebühren. Die Arbeiterkam-
mer hilft kostenlos.
D
ie Vielzahl an verspäteten
oder abgesagten Flügen
waren der Aufreger des Som-
mers. Die laut europäischen
Fluggastrechten dafür zustehen-
den Entschädigungen bis zu
600 Euro sind zum Geschäfts-
modell mehrerer Onlinepor-
tale geworden. Gegen eine
Provision bis zu 35 Prozent
der Entschädigung werden die
Forderungen der gestrandeten
Reisenden bei den Fluglinien
durchgesetzt.
Deal mit Fluglinie
Ein Steirer hatte seinen Flug
über ein Buchungsportal ge-
kauft. Nach der Rückkehr von
seiner Reise, bei der es eine
Verspätung gegeben hatte,
wurde er vomPortal per E-Mail
angeschrieben: Ihm stehe für
die Verspätung ein Betrag von
162 Euro zu. Tatsächlich be-
trägt sein möglicher Anspruch
250 Euro. Die Differenz, so
erfuhr der Mann erst ganz am
Ende der Mitteilung, würde als
Provision an die Firma Airhelp
gehen, die die Entschädigung
eintreiben würde. AK-Expertin
Birgit Auner: „Der neueste
Trend ist, dass Flugbuchungs-
portale mit Onlinefirmen zu-
sammenarbeiten, die sich auf
Flugverspätungen spezialisiert
haben. So kommen diese Hilfs-
portale an die Daten verspäte-
ter Fluggäste und können ihre
teuren Dienste anbieten.“
Die AK hilft kostenlos
Die AK hilft bei Flugproble-
men kostenlos. Einfach auf
über das
Schlagwort Fluggastrechte
das Formular aufrufen, das
Problem schildern und ab-
schicken. Den Rest erledigt der
AK-Konsumentenschutz.
SH
Jetzt mehr zahlen,
in der
Pension weniger – damit
werben Versicherungen. Ein
aktueller Fall zeigt, dass die
Minus-25- oder Minus-50-Pro-
zent-Angebote einen Interpre-
tationsspielraum haben.
E
inige Versicherer bieten
bei einer Krankenzusatz-
versicherung ihren Kundin-
nen und Kunden ab dem 65.
Lebensjahr die Möglichkeit,
niedrigere Beiträge zu zahlen.
Voraussetzung dafür ist eine
rechtzeitige Zuzahlung einer
Zusatzprämie. Ein Grazer fand
dieses Angebot ansprechend.
Er schloss zu seiner Zusatzver-
sicherung für die Sonderklasse
im Krankenhaus um 133 Euro
die Prämienermäßigung mit 25
Prozent um knapp 30 Euro ab.
Er ging davon aus, dass er in
der Pension von den 133 Euro
ein Viertel weniger zu zahlen
hätte, also rund 99 Euro.
Aufpassen und rechnen
Doch hier muss man aufpas-
sen: „Es wird nicht nur die
laufende Prämie erhöht, son-
dern auch der Basiswert, von
dem der Abschlag berech-
net wird“, erklärt AK-Konsu-
mentenschutzexpertin Bettina
Schrittwieser. Das Zusatzpaket
wird zum Haupttarif dazu ge-
rechnet und der Konsument
muss von den insgesamt 163
Euro die 25 Prozent abziehen –
er hat also 121 Euro zu zahlen.
„Eigentlich sind es dann nicht
minus 25 Prozent, sondern
nur 8,41 Prozent weniger, die
der Mann zahlen muss“, sagt
Schrittwieser. Zudem ist die
Prämienermäßigung auch in
der Pension weiterzuzahlen.
Es lohnt sich also, genau nach-
zurechnen: Denn immerhin
zahlt man allein durch Ab-
schluss eines solchen Zusatz-
paktes bis zum 65. Lebensjahr
einen erhöhten Tarif.
JF
Kurz vor Antritt
ihrer neuen
Stelle erfuhr eine Pflegeas-
sistentin, dass sie schwan-
ger ist. Das teilte sie der
künftigen Vorgesetzten mit
– was weiter folgte, war eine
Intervention der AK und die
Zahlung einer Entschädigung.
N
euer Job, neue Herausfor-
derung – doch nicht ganz
so, wie es Julia P. sich gedacht
hatte. Die Pflegeassistentin
hatte eine fixe Zusage einer
Grazer Privatklinik, doch vor
Plötzlich schwanger:
Chefin nahm Job-Zusage zurück
Die Suche
nach einem ero-
tischen Abenteuer wurde
einem 20-jährigen Mann zum
Verhängnis. Die AK Fürsten-
feld intervenierte mit Erfolg.
E
in Euro für beliebig viele
Affären. Dieses Angebot
überzeugte einen Fürs-
tenfelder so sehr, dass
er sich auf der Casu-
al Dating-Seite www.
daily-date.at für ein
Abonnement anmel-
dete. Nach der erfolg-
reichen Registrierung
entstanden dem Steirer
unerwarteterweise mo-
natliche Kosten in der
Höhe von 89,90 Euro.
Er wandte sich an die
AK-Außenstelle Fürs-
tenfeld, da er von der
Firma keine Meldung
bekommen hatte, dass
er nur ein Testabo besaß.
Zudem unterzeichnete
Dirty Dating:
Teures
Vergnügen für 20-Jährigen
der 20-Jährige keinen Vertrag,
in dem er einer Verlängerung
der Laufzeit zustimmte. Für die
Ideo Labs GmbH, die die Seite
betreibt, ist es nicht der erste
Fall dieser Art: In den vergan-
genen drei Jahren wurden von
der Arbeiterkammer mehr als
100 Akten aufgenommen.
Rechtswidrig
Die AK intervenierte erneut, da
laut Konsumentenschutzgesetz
eine Verfehlung des Anbieters
vorlag: „Wir haben Ideo Labs
mitgeteilt, dass dieser Vorgang
unzulässig ist. Beim Übergang
von einer kostengünstigen
Testphase zu einem teuren
Arbeitsantritt erlebte sie eine
freudige Überraschung: Sie
war schwanger. Die 22-Jährige
wollte ehrlich sein und infor-
mierte die Pflegedirektorin der
Privatklinik etwa eine Woche
vor ihrem ersten Arbeitstag
über diesen Umstand. Darauf-
hin wurde ihr mitgeteilt, dass
es unter diesen Umständen
nicht sinnvoll sei, wenn sie zu
arbeiten beginne.
Diskriminierung
„Die werdende Mutter kam
daraufhin zu uns und wir in-
tervenierten beim Dienstgeber
wegen Diskriminierung nach
dem Gleichbehandlungsge-
setz“, erklärt AK-Rechtsexper-
tin Mirella Koller von der AK-
Außenstelle Weiz: „Wir forder-
ten zwei Bruttomonatsentgelte
als Entschädigung.“ Denn die
Ablehnung hat weitreichende
finanzielle Konsequenzen für
die Oststeirerin, was die Höhe
ihres Wochengeldes und die
Wahl des Kinderbetreuungs-
geldmodells betrifft.
Nach der Intervention ent-
schuldigte sich die Pflegedi-
rektorin schriftlich bei der
22-Jährigen und bot ihr an, das
Dienstverhältnis zu beginnen
oder, wenn sie das aufgrund
der Vorgeschichte nicht möch-
te, die Entschädigung zu be-
zahlen. Zusätzlich wurde die
werdende Mutter eingeladen,
am Geburtsvorbereitungskurs
in der Privatklinik kostenlos
teilzunehmen. Die Pflegeas-
sistentin entschied sich für die
Entschädigung. Koller: „Sie
erhielt zwei Bruttomonatsent-
gelte in Höhe von knapp 4.000
Euro.“
JF
Abonnement muss der Nut-
zer benachrichtigt werden“,
erklärt Außenstellenleiterin
Elisabeth Gross.
Geld zurückgeholt
Die Firma reagierte und teil-
te der AK-Außenstelle Fürs-
tenfeld mit, dass die Nut-
zerinnen und Nutzer
selbstverständlich über
die anfallenden Kosten
informiert werden und
dies auch mit dem An-
klicken eines eindeutig
beschrifteten Buttons
bestätigen. Dennoch
folgte Ideo Labs GmbH
der Forderung der AK,
da die Betreiber das
„positive Verhältnis“ zu
ihren Kundinnen und
Kunden nicht gefährden
wollen. „Wir konnten
für den Fürstenfelder
schlussendlich 147,29
Euro zurückholen“, sagt
Gross.
NF
Geschäfte
mit
verspäteten Flügen
Privatversicherung:
Angebot verwirrt
Matej Kastelic - stock.adobe.com
©eightshot studio - stock.adobe.com
Graf | AK
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11,12-13 16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28
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