ZAK_06_Oktober_2018_Ansicht - page 12-13

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KONSUMENTENSCHUTZ
KONSUMENTENSCHUTZ
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24-h-Betreuung:
Problemverträge
Die AK-Konsumenten-
schützer
werden immer
wieder mit problematischen
Klauseln in Verträgen zwi-
schen Vermittlungsagenturen
und zu betreuenden Personen
konfrontiert. Die häufigsten
Anfragen:
I
n vielen Verträgen wird die
Gewährleistung und Haftung
ausgeschlossen. „Das geht
nicht“, sagt AK-Konsumenten-
schützerin Katharina Gruber.
„Die Agenturen können sich
ihrer Hauptleistungspflicht,
eine geeignete Betreuung zu
finden, nicht vollkommen
entziehen.“
Oft finden sich in den Ver-
trägen zu lange Kündigungs-
fristen, erlaubt sind maximal
zwei Wochen. „Mehr als zwei
Wochen sind gröblich benach-
teiligend“, so Gruber.
Probleme gibt es auch mit der
Entgeltklausel: Häufig wird
nur der Gesamtbetrag genannt
– das ist intransparent, sofern
die Agentur nicht selbst die
Betreuung übernimmt. Ist sie
als Vermittler tätig, müssen
die Kosten wie Vermittlungs-
gebühr oder Betreuerkosten
aufgeschlüsselt werden.
JF
Bei vielen Haushaltsversi-
cherungen
ist ein Einbruch
nicht versichert, wenn ein
„Key Safe“ verwendet wird.
Die AK-Expertin rät, sich vor
der Montage zu informieren.
D
as Rote Kreuz bietet al-
leinstehenden und älteren
Personen einen Alarmknopf
in Form eines Armbandes
(„Rufhilfe”) an, damit im
Notfall ein Notruf abgesetzt
werden kann. In diesem Zu-
sammenhang gibt es auch die
Möglichkeit, den Wohnungs-
oder Haustürschlüssel zu hin-
terlegen. Sollte die Person
nicht in der Lage sein, die Tür
zu öffnen, wird so vermie-
den, dass diese aufgebrochen
werden muss. Das Rote Kreuz
bietet hierfür an, den Schlüssel
direkt bei der Ortsstelle zu de-
ponieren oder einen Key Safe
– einen Schlüsseltresor – in
der Nähe der Tür anzubringen.
Schlüsseltresor:
Wer zahlt bei Einbruch?
Nicht versichert
Eine gute Idee, doch mit einem
Haken: Wird der Key Safe
aufgebrochen und ein Einbre-
cher verschafft sich mit dem
Originalschlüssel Zutritt in die
Wohnung oder das Haus, zählt
das nicht als Einbruch. „Die
meisten Haushaltsversicherun-
gen decken in so einem Fall
den Schaden nicht“, sagt AK-
Konsumentenschutzexpertin
Maria Wollersberger-Linder.
Denn der Täter müsste den
AK half Mutter
aus der Spesenfalle
57 Euro
wurden für das
Schließen eines Sparbuches
verlangt. Nach dem Einschrei-
ten des AK-Konsumenten-
schutzes ging es kostenlos.
D
ie Dichte ihres Filialnetzes
hat die Bank Austria in
den letzten Jahren aus Kosten-
gründen massiv zurückgefah-
ren. Einer Kundin aus einem
Grazer Randbezirk war nach
der Schließung der lokalen
Filiale der weite Weg zu einem
der übrig gebliebenen Stand-
orte zu umständlich. Die Frau
entschloss sich, bei der vor Ort
vertretenen Steiermärkischen
Sparkasse ein neues Sparbuch
für ihren Sohn zu eröffnen. Der
Kundenbetreuer der Sparkasse
übernahm es, das Sparbuch bei
der Bank Austria zu kündigen.
50 Euro Extrakosten
Die Frau hatte jedoch nicht
mit dem Abzug von 57 Euro
gerechnet, die für die Übertra-
gung des Guthabens von der
Bank Austria auf ein Fremd-
konto verlangt wurden. AK-
Konsumentenschützerin San-
dra Battisti: „Bei der Bank
blitzte die Konsumentin mit
ihrer Beschwerde ab. Nach
unserem Einschreiten wurden
die 50 Euro Extrakosten und
die sieben Euro Gebühr für
Zahlscheine zurückgezahlt.“
Gebühren höher als die Zinsen
Derzeit sind schlechte Jahre
für das Sparen. Die von den
Banken gezahlten Zinsen sind
viel niedriger als die Inflation.
Laut einer Erhebung der AK
in Wien fressen zudem Spesen
in vielen Fällen die mageren
Zinsen auf. Die AK-Expertin
vertritt die Rechtsmeinung,
dass eine Verrechnung von
Spesen laut Aushang nicht er-
laubt ist, sondern im Sparbuch
an auffälliger Stelle ersichtlich
sein muss.
SH
Ohne Schülerticket erwischt:
Eltern zahlen oft vorschnell
Kindern ohne gültigen
Fahrschein
darf bei Kontrol-
len keine Strafe aufgebrummt
werden, da sie nicht ge-
schäftsfähig sind – trotzdem
ist es üblich.
B
ei den meisten Fällen
mit Minderjährigen, die
kein gültiges Ticket vorweisen
können, handelt es sich nicht
um Schwarzfahrer, sondern sie
haben schlicht und einfach ihr
Schüler- bzw. Lehrlingsticket
vergessen. Oft trauen sich die
Kinder dann zu Hause nicht zu
erzählen, dass sie eine Strafge-
bühr ausgefasst haben. In der
Folge flattern Mahngebühren
und sogar Inkassoschreiben
ins Haus. „Viele Eltern zah-
len dann, weil sie glauben,
sie müssen“, schildert AK-
Konsumentenschützerin Birgit
Eisenpass-Fabian.
Nicht geschäftsfähig
„Natürlich müssen die Eltern
dafür sorgen, dass die Kinder
mit gültigen Fahrscheinen
ausgestattet sind“, sagt die
Expertin: „Aber hier handelt es
sich um eine im Vorhinein in
den Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen (AGB) vereinbarte
Mehrgebühr. Kinder unter
14 Jahren sind aber nicht ge-
schäftsfähig, können also eine
solche Vereinbarung gar nicht
abschließen." Damit sind we-
der Strafgebühren noch Mah-
nungen zulässig. Eisenpass-Fa-
bian: „Aus diesem Grund sind
wir der Auffassung, dass auch
bei Jugendlichen zwischen 14
und 18 Jahren Strafgebühren
sowie Mahnspesen unzulässig
sind.“ Diese sind zwar grund-
sätzlich beschränkt geschäfts-
fähig, können aber Verträge, mit
denen Sie sich belasten, nur mit
ausdrücklicher Zustimmung
der Eltern abschließen. Sofern
keine Zustimmung vorliegt,
haften die Eltern auch nicht
für diese Forderungen.
Was tun bei Strafe?
Wenn das Schüler- oder Lehr-
lingsticket vergessen wurde,
sollte es schnellstmöglich
nachgebracht werden. Dann
wird die Forderung in der
Regel storniert. Ist bereits eine
Mahnung oder ein Inkassobrief
gekommen, sollte dieser unbe-
dingt schriftlich beeinsprucht
und die entsprechenden Nach-
weise wie Schülerticket, Al-
tersnachweis oder Schüleraus-
weis erbracht werden.
JF
Konsumkredite
vom „Zinstief“ unberührt
Seit der großen Finanz-
krise 2008
tendieren die
Leitzinsen gegen null. Kon-
sumkredite profitieren jedoch
kaum.
D
er zehnte Jahrestag der
großen Finanzkrise rief
vor kurzem die damaligen
dramatischen Ereignisse in
Erinnerung. Als Folge des Plat-
zens einer Immobilienblase in
den USA hatte die Großbank
Lehman Brothers Konkurs an-
melden müssen. Die dadurch
ausgelösten Schockwellen
erschütterten die globalisier-
te Finanzwelt und drohten,
weltweit weitere Banken mit
in den Abgrund zu reißen. In
ihrer Not sahen sich Regierun-
gen gezwungen, sogenannte
„systemrelevante“ Banken mit
Steuergeldern zu retten, koste
es, was es wolle.
Langfristige Auswirkungen
hat die Krise auf die Zinsland-
schaft. Die großen Notenban-
ken halten bis heute an einer
Nullzinsen-Politik fest. Mit
deutlichen Auswirkungen
auf die Einlagenzinsen, aber
kaum Auswirkungen auf die
Kreditzinsen.
Zinsspanne
Eine Analyse der AK-Marktfor-
schung zeigt nämlich, dass die
Zinsspanne – also die Differenz
zwischen den Kreditzinsen
und den Zinsen für jene Mittel,
die Banken zur Refinanzierung
selbst aufnehmen – deutlich
gestiegen ist. Die Nominal-
zinsen für Konsumkredite
für Neugeschäfte liegen laut
Österreichischer National-
bank aktuell zwischen 4,99
und 5,24 Prozent und damit
ungefähr auf dem Niveau der
Vorkrisenjahre. Der sogenannte
„Euribor“, jener Zinssatz, zu
dem sich Banken refinanzie-
ren, betrug vor der Krise noch
rund 2 Prozent, während er in
jüngster Vergangenheit sogar
ins Minus gedreht hat. Die
durchschnittlichen Zinsen für
Spareinlagen sanken im selben
Zeitraum von rund 2,8 auf zu-
letzt 0,6 Prozent.
Vergleich
Für AK-Marktforscher Josef
Kaufmann legen die Ergebnis-
se der Analyse „den Schluss
nahe, dass die privaten Haus-
halte die Bewältigung der
Krise zumindest mitfinanzie-
ren“. Darüber hinaus seien
die Nominalzinsen noch nicht
die ganze Wahrheit, rät Kauf-
mann Kreditnehmerinnen und
Kreditnehmern dazu, immer
mehrere Angebote einzuholen:
„Je nach Angebot sind noch
unterschiedliche Gebühren
zu berücksichtigen, wodurch
sich der tatsächliche Zinssatz
zum Teil beträchtlich erhöhen
kann.“ Kreditrechner seien
eine gute Orientierungshilfe,
aber die persönliche Bonität,
die bei der Höhe des Zinssat-
zes ebenfalls eine Rolle spielt,
könne nur individuell bewertet
werden.
BH
Schlüssel zuvor durch Ein-
bruch in eine andere Räum-
lichkeit oder durch Raub erlan-
gen. Ein Schlüsselsafe ist aber
keine „Räumlichkeit“.
Die Konsumentenschützerin
rät, sich vor Anbringung ei-
nes Schlüsseltresors bei der
Haushaltsversicherung zu er-
kundigen, ob bei Verwendung
eines Key Safes ein etwaiger
Schaden gedeckt ist oder ob
dieser Schutz mitversichert
werden kann.
JF
Thomas Langreder / Visum / picturedesk.com
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