ZAK_3_Mai_2017_Ansicht - page 4-5

KONSUMENTENSCHUTZ
KONSUMENTENSCHUTZ
Die Buchung
einer klassi-
schen Pauschalreise erfolgt
oft lange im Voraus. In der
Zwischenzeit kann viel passie-
ren, das zu einer Stornierung
führt. Wie viel dürfen die
Stornokosten ausmachen?
„Es gibt keine gesetzliche
Regelung, aber es gibt eine
Empfehlung in den Allgemei-
nen Reisebedingungen (ARB
1992)“, weiß AK-Konsumen-
tenschützer Herbert Erhart.
Die Höhe ist gestaffelt von 10
bis 85 Prozent und richtet sich
nach der Zeitspanne zwischen
Stornierung und Reiseantritt.
Daran haben sich die Reise-
veranstalter jahrzehntelang
orientiert. Seit einigen Jahren
weichen aber immer mehr da-
von ab. So verlangen manche
anstelle von 10 Prozent nun 25
Prozent, wenn die Reise mehr
als 30 Tage vorher gecancelt
wird.
Stornogebühr frisst
oft Urlaubsgeld auf
Es gehört sicher
zu jenen
Dingen, die einem den Urlaub
ordentlich vermiesen: Der
Diebstahl des Handys – und
der anschließende Ärger mit
der Versicherung.
G
enau das passierte einer
Konsumentin, als sie in
Sharm El-Sheik durch eine
Einkaufsstraße bummelte. Sie
ging sofort zur Polizeidirekti-
on Sinai Süd, um eine Dieb-
stahlsanzeige zu machen. Die
Beamten vor Ort wollten diese
mit der Begründung, dass dies
mehrere Tage dauern würde,
aber nicht aufnehmen. Da die
Frau am selben Tag abreiste,
blieb ihr keine andere Wahl,
als mit der Verlustanzeige
vorliebzunehmen.
Wieder in Graz, ging sie erneut
zur Polizei und machte eine
Diebstahlsanzeige, um diese
dann samt Verlustanzeige an
ihren Kreditkartenbetreiber
Handy im Urlaub gestohlen,
Kampf mit der Versicherung
Freude bei all jenen,
die
gerne auf Reisen telefonieren
oder SMS schreiben: Beides
wird ab 15. Juni im EU-Aus-
land zu keinen Zusatzkosten
führen. Beim Datenvolumen
sind Einschränkungen mög-
lich.
S
o kann der Anbieter einen
Nachweis für den gewöhn-
lichen Aufenthalt fordern.
Auch wird nur ein Teil des
im inländischen Tarif enthal-
tenen Datenvolumens ohne
zusätzliche Kosten genutzt
werden können. Der Anbie-
ter hat laut Rundfunk und
Telekom Regulierungs-GmbH
(RTR) über die jeweiligen Li-
mits zu informieren.
Schlussendlich gibt es einen
Kontrollmechanismus, um
Missbrauch zu vermeiden.
Hierbei ist unter anderem ein
Beobachtungszeitraum von
vier Monaten vorgesehen. Be-
Roam like at home –
neue Roamingregeln ab 15. Juni
Die kostenlose Funktion
auf der Bankomatkarte, mit
der Kleinbeträge ohne Pin-
Code und Unterschrift be-
zahlt werden können, wird mit
Ende Juli eingestellt.
B
ankomatkarteninhaberin-
nen und -inhaber können
noch bis 31. Juli 2017 wie
gewohnt die Quickfunktion
Schluss
mit der
Quick-Funktion
Die Bank
täuschte ihre Kun-
dinnen und Kunden über die
tatsächlichen Kreditkosten,
wie der OGH im September
2013 feststellte – doch es
gibt noch immer Betroffene,
die zu viel zahlen.
D
ie Bank verwendete eine
gesetzeswidrige Klau-
sel, die die Kreditsicherheit
nicht in den effektiven Jahres-
zinssatz eingerechnet hatte.
Der OGH entschied, dass die
Klausel unwirksam ist, da
sie „überraschend, gröblich
benachteiligend und intrans-
parent“ sei. Die Folge: Die
Bank hat die Kredite neu
abzurechnen. Der vertraglich
vereinbarte Sollzinssatz muss
AK rät,
Kredite von
Santander zu prüfen
verringert werden, damit der
angegebene effektive Jahres-
zinssatz tatsächlich erreicht
wird.
Bitte melden
Betroffen sind alle Verbrau-
cherkredite mit einer Kredit-
restschuldversicherung, die
zwischen 11. Juni 2010 und
27. Juli 2014 bei der Santander
Bank abgeschlossen wurden.
Der VKI führ te 2013 eine
Sammelaktion durch, „unsere
Erfahrung zeigt aber, dass es
noch immer Betroffene gibt“,
so Peter Jerovschek vom AK-
Konsumentenschutz: „Alle,
die sich nun angesprochen
fühlen, können sichmit ihrem
Kreditvertrag an uns wen-
den.“
JF
Einmal im Jahr
liegen sie
im Briefkasten: die Betriebs-
und Heizkostenabrechnun-
gen. Doch was dort aufgelis-
tet steht, sorgt regelmäßig
für Ratlosigkeit.
D
ie Betriebskostenabrech-
nung wird von der Haus-
verwaltung für den Zeitraum
eines Kalenderjahres bis spä-
testens zum 30. Juni gelegt.
Die Einnahmen und Ausga-
ben müssen in der Rechnung
so weit aufgeschlüsselt sein,
dass kontrolliert werden kann,
wann, wofür und an wen Zah-
lungen geleistet wurden. „Alle
Mieter haben das Recht, die
Abrechnung zu prüfen, Ein-
sicht in die Belege zu nehmen
und sich auf eigene Kosten Ko-
pien anfertigen zu lassen“, sagt
AK-Experte Gunter Popodi.
Eine Anhebung der Pauschal-
beträge für das Folgejahr darf
maximal zehn Prozent aus-
machen. Popodi rät, die neue
mit der alten Abrechnung zu
vergleichen: „Die Abrechnung
muss vollständig, detailliert
und nachvollziehbar sein.”
Heiz- und Warmwasserkosten
Die Heizkostenabrechnung
Die Betriebskosten
flattern ins Haus
Aufregung
im Grazer Stu-
dentenviertel: In einem Le-
bensmittelgeschäft werden
die anfallenden Kosten einer
Bankomatzahlung direkt an
die Kundinnen und Kunden
weitergegeben.
„Das ist nicht rechtens“, sagt
Bettina Schrittwieser, Leiterin
des AK-Konsumentenschut-
zes: „Man darf für ein Zah-
lungsmittel keinen Aufschlag
30 Cent Gebühr bei
Kauf einer Wurstsemmel
verlangen.“ Im konkreten Fall
werden 30 Cent pro Einkauf
verlangt, verbucht unter dem
Titel „Diverse Artikel 20 %“.
Erlaubt wäre zu sagen, dass
erst ab einem Einkauf von
beispielsweise zehn Euro mit
Bankomatkarte bezahlt wer-
den kann. Rechtlich gesehen
können Konsumentinnen und
Konsumenten, wenn sie die
Rechnung noch haben, die 30
Cent zurückverlangen, so die
AK-Expertin.
JF
nützen. Die Entlademöglich-
keiten für das Guthaben von
Quick-fähigen Karten wird
es auch noch bis Ende dieses
Jahres über die Bankomaten
geben. Eine Rückerstattung
des Guthabens soll über das
Jahresende hinaus möglich
sein. „Solange sich ein Gut-
haben auf dem Quick-Chip
befindet, sollte man die Karte
nicht vernichten“, sagt AK-
Konsumentenschützer Rainer
Seewann.
Grazer Parkautomaten
Schon seit April wird die
„elektronische Geldbörse“ an
den Grazer Parkscheinauto-
maten sukzessive stillgelegt,
es ist nur mehr eine Zahlung
mit Bargeld oder die Nutzung
des Handyparkens möglich.
Neue Automatenmit einer mo-
dernen bargeldlosen Funktion
sollen im Herbst folgen, heißt
es seitens des Parkraumser-
vice.
JF
Die einzelnen Positionen:
Betriebskosten (laut Miet-
rechtsgesetz):
Wasser, Kanal, Müll, Grundsteuer,
Gebäudeversicherung, Verwal-
tungskosten, Aufwendung für
Hausbetreuung, Gemeinschafts-
anlagen (z. B. Lift)
Heizkosten (laut Heizkosten-
abrechnungsgesetz):
Gesamtverbrauch/-kosten,
Verbrauch/Kosten des einzel-
nen Nutzungsobjektes, Auftei-
lungsschlüssel, die geleisteten
Akonto-Zahlungen, Guthaben
oder Nachzahlung
zu schicken. Immerhin hatte
sie dort eine Versicherung, die
einen Handydiebstahl mitein-
schließt, abgeschlossen. Der
Versicherer legte sich aber
quer, wäre doch zuerst „nur“
eine Verlustanzeige gemacht
worden. Die Frau wandte
sich an die AK, die erfolg-
reich intervenieren konnte:
„Die Konsumentin bekam ein
neues Smartphone“, freut sich
AK-Konsumentenschützerin
Katharina Gruber.
JF
umfasst in der Regel ebenfalls
einen Zeitraumvon einem Jahr,
der sich aber nicht nach dem
Kalenderjahr richten muss.
Im Normalfall erfolgt die Auf-
teilung der Heiz- und Warm-
wasserkosten eines Gebäudes
überwiegend nach dem tat-
sächlichen Verbrauch und zum
kleineren Teil nach der Nutzflä-
che. AK-Experte Michael Kni-
zacek: „Von Seiten des Gesetzes
existieren bei den Kosten keine
Höchstgrenzen, es wird nur die
Kostenaufteilung geregelt. Die
Kosten hängen von der Art der
Wärmeversorgung ab.“ Über-
schüsse bzw. Nachzahlungen
sind binnen zwei Monaten zu
begleichen.
JF
vchalup | Fotolia
Sofort melden
„Sollte ein Rücktrittsgrund
eintreten, sollte dieser umge-
hend dem Reiseveranstalter
gemeldet werden“, sagt Er-
hart. Im Einzelfall kann bei
Stornierung drei Tage vor
Reisebeginn die Gebühr bis
zu 100 Prozent ausmachen.
„Reisende sollten sich schon
vor der Buchung hinsichtlich
der Stornogebühren erkundi-
gen“, rät Erhart.
Der Abschluss einer Storno-
versicherung ist empfehlens-
wert, aber auch hier sollte
man darauf achten, welche
Rücktrittsgründe versichert
sind und ob es ein Paket mit
oder ohne Selbstbehalt ist.
JF
schäftigte, die für drei Monate
ins Ausland versandt werden,
dürften somit keine Probleme
haben. Studierende, die ein
Auslandssemester absolvie-
ren, überschreiten diesen
Zeitraum und es könnte hier
zu Problemen kommen.
Obergrenze
Wie bisher auch schon gibt
es eine Kostengrenze bei 60
Euro (inklusive Umsatzsteuer)
zuzüglich zum monatlichen
Grundentgelt oder eine alter-
nativ gewählte Obergrenze.
Bei Erreichen von 80 Prozent
der Obergrenze haben Konsu-
mentinnen und Konsumen-
ten eine Warn-Mitteilung zu
erhalten.
Die Roamingregelungen gel-
ten nicht in der Schweiz, auf
Kreuzfahrtschiffen oder im
Flugzeug. Anrufe von Öster-
reich ins Ausland (Auslandsge-
spräche) fallen ebenfalls nicht
unter diese Regelungen.
JF
Elnur Amikishiyev | Fotolia
Norbert Novak
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