ZAK_3_Mai_2017_Ansicht - page 14-15

BI LDUNG & JUGEND
10.000 Euro
fürs
Praktikum zu wenig gezahlt
Vorsicht:
Master
ist nicht gleich Master
In Österreich
wird zwischen
einem ordentlichen und ei-
nem außerordentlichen Mas-
terabschluss unterschieden
– eine durchaus verwirrende
Lösung.
„Zwei Menschen belegen ein
Masterstudium mit dem Ziel,
viel Kompetenz und Fachwis-
sen in die berufliche Praxis
mitzunehmen. Sie führen
nach Abschluss denselben
Titel, haben jedoch ganz Un-
terschiedliches in der Tasche“,
weiß AK-Expertin Katharina
Hochstrasser, die im Rah-
men der AK-Bildungsberatung
durch den „Bildungsdschun-
gel“ lotst.
Ordentlicher Master
Der Zugang zu den ordentli-
chen Masterstudien erfolgt
über den Abschluss eines ein-
schlägigen Bachelorstudiums.
Robert Kneschke | Fotolia
Patrick Neves
J
ugendliche
Arbeitnehmerin-
nen und Arbeitnehmer haben
Anspruch auf 30 Werktage Urlaub
im Jahr. Werktage sind alle Wo-
chentage ohne Sonn- und Feier-
tage. Die Firmenleitung kann den
Urlaub auch mit 25 Arbeitstagen
(alle Wochentage ohne Samstage,
Sonn- und Feiertage) berechnen.
Der Urlaub ist immer zwischen der
Unternehmensführung und dem
bzw. der Jugendlichen zu verein-
baren. Minderjährige Beschäftigte
haben auf Verlangen Anspruch,
mindestens zwölf Werktage Ur-
laub in der Zeit zwischen 15. Juni
und 15. September des jeweiligen
Kalenderjahres zu konsumieren.
Der Urlaub sollte genauso wie die
Arbeitszeiten mitgeschrieben und
Urlaubsvereinbarungen
schrift-
lich bestätigt werden.
Manuel Pfister
Bildung, Jugend, Betriebssport
ZAK
TIPPS
Urlaubsanspruch für
Lehrlinge unter 18 Jahren
Rund 5.000 steirische
Jugendliche,
die heuer die
Pflichtschule abschließen,
müssen ab Juli eine passen-
de Schule oder Ausbildung
vorweisen können.
A
n die Pflichtschule wird
ab diesem Jahr die Aus-
bildungspflicht bis 18 Jahren
angeschlossen. Ab Juli müssen
alle Jugendlichen nach der
neunjährigen Schulpf licht
entweder eine weiterführen-
de Schule, eine betriebliche
oder überbetriebliche Lehr-
ausbildung oder Maßnahmen
der Ausbildungsvorbereitung
wie Produktionsschulen und
AMS-Qualifizierungen besu-
chen. Auch niederschwelli-
ge Angebote im Vorfeld von
weiterführender Bildung und
Ausbildung – wenn diese
durch einen Betreuungs- und
Perspektivenplan hinterlegt
Ausbildungspflicht
bis 18 – es wird ernst
sind – können absolviert wer-
den.
Jetzt schon kümmern
„Die Jugendlichen haben ab
Juli noch vier Monate Zeit,
etwas zu finden“, sagt AK-
Bildungsexperte Patrick Trabi:
„Sinnvoll ist es aber jeden-
falls, sich frühzeitig um eine
Lehrstelle, einen weiteren
Schulbesuch oder Ähnliches
zu kümmern. Je früher, desto
besser.“ Unterstützen kön-
nen dabei die Liste der aner-
kannten Ausbildungen (www.
ausbildungbis18.at) oder die
Koordinierungsstellen, die
in allen Landeshauptstädten
eingerichtet wurden. Die stei-
rische Koordinierungsstelle
ist in Graz angesiedelt und
kostenlos über Telefon 0800
700 118 bzw. info@AusBil-
dungbis18.at zu erreichen.
JF
Lehrlinge:
1.260
Stunden in Berufsschule
Durch die immer höher
werdenden Anforderungen an
Lehrlinge ist es an der Zeit,
die Berufsschulzeit anzupas-
sen, sagt ÖGB-Landesjugend-
sekretärin Tanja Bernhardt.
Was ändert sich ab Herbst für
die steirischen Lehrlinge?
Tanja Bernhardt:
Die Berufs-
schulzeit für Lehrlinge wird
auf eine Mindeststundenzahl
von 1.260 Stunden für den
gesamten Turnus ausgeweitet.
Welche Sparten sind betrof-
fen?
Im Tourismus lag die Unter-
richtszeit bisher bei 1.080
Stunden, im Handel bei 1.080
bis 1.260, bei Friseuren, Floris-
ten, Bäckern bei 1.200.
Warum ist so eine Ausdeh-
nung sinnvoll?
Lehrlinge verbringen in den
acht Wochen bis zu 50 Unter-
richtsstunden wöchentlich in
der Berufsschule. Alles wird
zusammengepresst, da ist kein
vernünftiges Lernen möglich.
Bei 1.080 Stunden macht der-
zeit der Unterricht in Deutsch
und Englisch nicht mehr als
ein Viertel der vergleichbaren
Unterrichtszeit z. B. in einer
HAK aus. Mit mehr Lernzeit
und einer pädagogisch sinn-
volleren Verteilung des Unter-
richts wären deutlich bessere
Lernergebnisse möglich.
Was ist das Ziel dieser Maß-
nahme, die unter anderem
von AK und ÖGB gefordert
wurde?
Zusammen mit der Erhöhung
der Gesamtstundenzahl müs-
sen auch neue Fächer – vor
allem im Bereich der Digitali-
sierung – geschaffen werden.
Zudem schafft eine einheitli-
che Mindestberufsschulzeit
Chancengerechtigkeit inner-
halb der dualen Ausbildung
für alle Lehrlinge.
JF
Kanizaj
54. Jugend-
sporttag
Die Gewerkschaftsjugend Steier-
mark führt am8. Juni im Sportzen-
trum Zeltweg ihren 54. Jugend-
sporttag durch. Generell dürfen
sich Jugendliche mit gültigem
Lehrvertrag bzw. Beschäftigte bis
zum vollendeten 23. Lebensjahr
beteiligen. Infos und Anmeldung:
Lehrausbildung
ab Juli mehr wert
Ab Juli 2017 sind Vorbereitungs-
kurse
zur
Lehrabschlussprü-
fung für Lehrlinge kostenlos.
Bisher war die Förderung mit
250 Euro begrenzt. Volle Kos-
tenübernahme gibt es für bis zu
zweiwöchige Sprachkurse. Reise-
und Aufenthaltskosten inklusive.
Studieren
und arbeiten
Um erfolgreich in den Arbeits-
markt starten zu können bzw. be-
reits neben dem Studium Jober-
fahrungen sammeln zu können,
bedarf es einer guten Vorberei-
tung. Ob Assessmentcenter, kor-
rekter Arbeitsvertrag oder Kon-
sumentenschutz – der Workshop
„Studieren und arbeiten“ bereitet
Sie vor. Infos:
1. Steirischer
Lehrlingskongress
Dutzende Jugendliche waren in
Liezen dabei. Bei dem Projekt von
ÖGJ Steiermark zusammen mit
LAbg. Michaela Grubesa und AK
Steiermark wurde den Jugendli-
chen in mehreren Workshops ein
Weiterbildungsangebot vermit-
telt, das an den Schulen meist
nicht gelehrt wird.
In einer AK-Beratung
stell-
te sich heraus, dass die
knapp 350 Euro Taschengeld
nicht gerechtfertigt waren.
Die zehn Monate Praktikum
brachten außergerichtlich
dann 10.000 Euro Gehalt
nachträglich.
S
chülerinnen und Schü-
ler von berufsbildenden
Schulen müssen im Rahmen
ihrer Ausbildung Pflichtprak-
tika absolvieren. „Immer wie-
der kommen Jugendliche zu
uns, die während ihres Prakti-
kums zu wenig oder gar nichts
bezahlt bekommen“, sagt AK-
Jugendexpertin Petra Trabi. In
den meisten Fällen handelt es
sich auch bei Pflichtpraktika
– die in den Lehrplänen der
Schulen vorgeschrieben sind
– um Arbeitsverhältnisse, mit
allen Rechten und Pflichten.
Im konkreten Fall konnte nach
Intervention der Arbeiterkam-
mer einer Pflichtpraktikantin
zu ihrem Recht verholfen
werden.
Normales Arbeitsverhältnis
Als Bezahlung war ein Ta-
schengeld in Höhe von knapp
350 Euro vereinba r t. Der
Pflichtpraktikantin stand für
ihre zehnmonatige Vollzeit-
tätigkeit im Betrieb jedoch ein
weit höheres Entgelt zu, da es
sich eindeutig um ein Arbeits-
verhältnis handelte. Die Schü-
lerin war an die Arbeitszeiten
in der Firma gebunden, bekam
Arbeitskleidung zur Verfü-
gung gestellt und verwendete
die Arbeitsmittel der Firma.
Einspruch genügte
Mit Hilfe der AK wurden der
Schülerin auf außergerichtli-
chem Weg knapp 10.000 Euro
netto von der Firma nachbe-
zahlt. Und das nach zwei Brie-
fen an die betreffende Firma.
Nach der Klagsandrohung
zahlte die Firma sofort.
Die AK steht unter 05 7799-
2427 oder
mit
Rat und Tat zur Seite.
BB
Mit dem Abschluss des (meist)
Vollzeitstudiums ist der Master
berechtigt, an österreichischen
Unis ein Doktoratsstudium zu
belegen, im Staatsdienst wäre
die Person als Beamtin oder
Beamter „A-wertig“.
Weiterbildungsmaster
Für außerordentliche Master-
studien kann man „nur“ über
Hochschulreife und fachein-
schlägige Berufs- oder Füh-
rungserfahrung imAusmaß von
mehreren Jahren zum Studium
zugelassen zu werden. Diese
Masterlehrgänge sind kosten-
pflichtig, die Preispalette reicht
bis über 20.000 Euro.
Anschließende Doktoratsstu-
dien sind aber in Österreich
kaum möglich, auch die „A-
Wertigkeit“ im Staatsdienst
gibt es nicht.
JF
Nina Lishchuk k | Fotolia
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ZAK
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