ZAK Jänner 2017_WEB - page 2-3

2 x Bildungsscheck über 60 Euro
Kursgebühren imWert von 2,4 Millionen Euro lösten AK-Mitglieder
im Vorjahr mit ihren Bildungsschecks ein. Zweimal im Jahr gibt
es je 60 Euro, die für alle gekennzeichneten Bildungsangebote bei
VHS und bfi eingelöst werden können.
Karenzbildungskonto
Wer vor der Karenz AK-Mitglied war und jetzt Kinderbetreuungs-
geld bezieht, bekommt 1.000 Euro auf das AK-Karenzbildungskonto
gutgeschrieben. Dieses Guthaben kann bis zum 2. Geburtstag des
Kindes in VHS- und bfi-Kurse investiert werden. In der nächstgele-
genen AK einfach die 1.000 Euro in Form eines gekennzeichneten
Sparbuchs abholen. Mitzubringen sind die ACard und die Bestä-
tigung der Sozialversicherung über den Kinderbetreuungsgeld-
Bezug.
Förderung wissenschaftlicher Arbeiten
Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen werden
mit einem Betrag von bis zu 650 Euro gefördert. Die Arbeiten,
die sich mit AK-relevanten Themen befassen, müssen an einer
österreichischen Uni, FH oder PH von August 2016 bis Juli 2017
erstellt und bereits approbiert worden sein. Voraussetzung ist die
AK-Mitgliedschaft von Ihnen oder Ihren Eltern. Die Einreichfrist
endet am 31. Juli 2017.
Infos unter 05/7799-2366 oder bildungsbeihilfen@akstmk.at
PendlerInnenbeihilfe für 2016
Bis 31. Dezember 2017 können Sie um die PendlerInnenbeihilfe für
das Jahr 2016 ansuchen. Die maximale Förderung beträgt 389 Euro.
Voraussetzung ist, dass Ihr Hauptwohnsitz in der Steiermark liegt, die
Strecke zur Arbeit in eine Richtung mindestens 25 km beträgt und Ihr
Jahreseinkommen 29.71
rschreitet.
Formulare gibt es unter www.akstmk.at, in den Gemeindeämtern, bei
den Betriebsräten sowie in allen AK-Außenstellen.
Wohnbauförderung
AK-Mitglieder, die im Jahr 2016 ihre geförderte Neubauwohnung
bezogen oder ihren Rohbau mithilfe der Neubauförderung der öf-
fentlichen Hand errichtet haben, können einen einmaligen Zinsen-
zuschuss erhalten. Der Zinsenzuschuss für nicht geförderte Kredite
oder Darlehen beträgt bis zu 700 Euro. Der letzte Einreichtermin
ist der 31. März 2017.
Formulare gibt es in allen AK-Außenstellen,
oder 05/7799-2507
Studienbeihilfe
Unterstützt werden Beschäftigte mit geringem Familieneinkom-
men und deren Kinder mit 250 Euro pro Studienjahr. Stellen Sie
aber zuerst den Antrag für die staatliche Studienbeihilfe (www.
stipendium.at). Sobald Sie einen positiven Bescheid erhalten,
übermitteln Sie diesen gemeinsam mit dem Antrag für das Studi-
enjahr 2016/17 – bis spätestens 31. März – an die AK. Infos und
Formulare unter 05/7799-2351, bildungsbeihilfen@akstmk.at oder
via Fax unter 05/7799-2353
AKTUELLES
AKTUELLES
ZAK
nhalt
pololia | Fotolia
AK-Steuerspartage
4
Alles rund ums
Erbrecht Neu
5
Kinderbetreuungsgeld
Neu – die Qual der Wahl 6
Gesunde Jause:
Power im Job
7
Lehre braucht
„cooleres“ Image
8
Tipps für die Lehre
9
Betriebsreportage 10
Geheilt aus dem
Krankenstand
12
Wetterkapriolen – Wann
habe ich arbeitsfrei? 13
Vorsicht bei
Umzugsfirmen
14
Altersdiskriminierung 15
VKI-Test: Tablets
16
VHS liegt voll im Trend 17
Leseecke
18
Dschungelkönig
im Interview
19
Satirisches Doppel
20
Zeitensprung: Der erste
Grazer Rockpalast
21
Blitzlichter
22/23
Holen Sie sich
Ihre AK-Förderungen und Beihilfen
AK-Bonus für die Berufsreifeprüfung
Nach Ablegen der Berufsreifeprüfung erhalten Mitglieder der AK-
Steiermark einen Bonus von 220 Euro. Den Antrag auf Beihilfe
erhalten Sie unter 05/7799-2427, bjb@akstmk.at oder www.akstmk.
at. Das ausgefüllte Ansuchen richten Sie im Anschluss bitte an
die Abteilung Bildung, Jugend & Betriebssport der AK Steiermark,
Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz.
Schulbeihilfe
Unterstützt werden Beschäftigte mit geringem Fami-
lieneinkommen und deren Kinder mit 250 Euro pro
Schuljahr. Stellen Sie ab
für die
staatliche Schulbeihilfe (www.lsr-stmk.gv.at). Sobald
Sie einen positiven Bescheid erhalten, übermitteln
Sie diesen gemeinsam mit dem Antrag für das Stu-
dienjahr 2016/17 – bis spätestens 31. März – an die
AK. Infos und Formular
ax
unter 05/7799-2353 oder bildungsbeihilfen@akstmk.at
Ausbildungsförderungen für
Gesundheits- und Sozialberufe
Gefördert werden Vollzeit- und berufsbegleitende Ausbildungen
in privaten und öffentlichen Schulen, die über eine behördliche
Bewilligung zur Ausbildung der angeführten Berufe verfügen. Die
Förderung beträgt 200 Euro pro Ausbildungsjahr. Anträge für das
Ausbildungsjahr 2016/17 müssen bis spätestens 31. März 2017 in
der AK eingelangt sein.
Infos und Formulare unter 05/7799-2591 oder
ZAK
nfo
Kennen Sie die monatliche
Verdienstgrenze für eine ge-
ringfügige Beschäftigung?
Diese Grenze wird jährlich
angepasst und beträgt für
heuer 425,70 Euro. So wie
in diesem Fall ändern sich
jährlich viele wichtige
Bestimmungen im Sozi-
al- und Steuerrecht. Um
leichter den Überblick
zu bewahren, gibt Ihnen
die Arbeiterkammer mit
den „Wichtigen Daten“
einen Wegweiser durch
den Dschungel dieser
Bestimmungen in die Hand.
Den handlichen Folder fin-
den Sie demnächst in Ih-
rem Postkasten. Sollten Sie
noch Fragen haben, stehen
Ihnen unsere Expertinnen
und Experten gerne zur Ver-
fügung. Auch ein Blick ins
Internet auf
bringt schnell Klarheit.
Wichtige Daten
bald im Postkasten
Wichtige Daten
2017
AK-Hotline
T
057799-0
MeineAK.Ganzgroß fürmichda.
WasSieüberdieNeuerungenwissen sollten
AK-Präsident
Josef Pesserl
AK-Direktor
Wolfgang Bartosch
2
ZAK
ZAK
3
1 4-5,6-7,8-9,10-11,12-13,14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,...24
Powered by FlippingBook