ZAK_Juli 2015_ES_screen - page 17

FRAU
Komplizierte Regelungen
erweisen sich regelmäßig als Falle: So werden Steirerinnen
immer wieder mit Rückforderungen konfrontiert, weil manche gesetzliche Bestimmung beim
Kinderbetreuungsgeld übersehen wurde.
Schwangerschaft
nicht voreilig melden
Sie sei unfolgsam, mache ihre
Arbeiten nicht und koste den
Vorteil der Schwangerschaft
voll aus. Das musste sich eine
junge Frau sagen lassen, nach-
dem sie ihrem Arbeitgeber
ihre Schwangerschaft gemel-
det hatte. Das Problem: Sie
war noch in der Probezeit der
Lehre als Einzelhandelskauf-
frau, die drei Monate dauert.
Auch drohte der Arbeitgeber
der 19-Jährigen, ihr nichts
mehr zu zeigen.
Diskriminierung
Nach Lösung des Lehrverhält-
nisses durch den Dienstgeber
kamFrau S. mit ihren Eltern in
die Arbeiterkammer. Schrift-
lich wurde der Dienstgeber auf
eine Diskriminierung nach
dem Gleichbehandlungsge-
setz aufmerksam gemacht
und gleichzeitig Schaden-
ersatz eingeklagt. Das heißt,
dass Frau S. aufgrund ihrer
Schwangerschaft die Lehre
verlassen musste und nicht
ihrer fehlenden oder mangel-
haften Fähigkeiten wegen.
Dem Gericht konnte glaub-
haft gemacht werden, dass
das auch der Grund für die
Fallen
im Kinderbetreuungsgeld
Das Frühstück ist kostenlos
und findet in den AK-Außen-
stellen jeweils um 9.30 Uhr
statt; für die Kleinen gibt es
eine Kinderbetreuung. Um
Voranmeldung für die weite-
ren Termine in diesem Jahr
wird gebeten: frauenreferat@
akstmk.at oder 05 7799-2590.
Weitere Termine
Bruck/Mur,
24. September
Graz,
8. Oktober
Murau,
29. Oktober
Leibnitz,
26. November
Wie man Beruf und
Kind(er)
unter einen Hut
bringt, erfahren Eltern beim
Infofrühstück der AK.
Infotour
für
(werdende) Eltern
D
as AK-Frauenreferat ist
immer wieder mit Pro-
blemen aufgrund des kom-
plizierten Kindergeldbetreu-
ungsgeldgesetzes konfrontiert.
„Teilweise erhalten Eltern in
Rückforderungsbescheiden
der Versicherungsträger hohe
Summen bis zu 8.000 Euro
vorgeschrieben“, berichtet
Mag. Bernadette Pöcheim,
Leiterin der Abteilung Frauen
& Gleichstellung von unliebsa-
men Überraschungen.
Gut beraten
Umso wichtiger vor einer
Antragstellung ist eine um-
fassende Beratung, welche
Kinderbetreuungsgeldvarian-
te die persönlich günstigste
ist. „Das hängt von der Höhe
des bisherigen Einkommens,
von Zuverdienstmöglichkei-
ten oder der Planung für ein
weiteres Kind ab.“
Grundsätzlich können Eltern
unter fünf Bezugsvarianten
Nach Schwangerschaftsmeldung
in der Probezeit der Lehre musste sich 19-Jährige
beschimpfen lassen. Klage nach Auflösung des Dienstverhältnisses war erfolgreich.
Beendigung war und Frau S.
wurden 1.000 Euro Schadens-
ersatz zugesprochen. Hier geht
die AK in die nächste Instanz,
da diese Summe zu niedrig
erscheint.
Nicht voreilig sein
Birgit Klöckl von der AK-Frau-
enabteilung kennt viele ähn-
liche Fälle und rät: „Nicht zu
voreilig die Schwangerschaft
melden.“ Denn nach dem
Mutterschutzgesetz gibt es ei-
nen Kündigungsschutz, aller-
dings erst nach der Probezeit.
Barbara Schön
Euro dazuverdient werden.
Die ausgewählte Variante ist
vollkommen unabhängig von
der Dauer der arbeitsrecht-
lichen Karenz. Auch bei der
Kurzvariante 12 + 2 Monate
besteht ein Freistellungsan-
spruch bis zum 2. Geburtstag
des Kindes. „Wenn in kurzem
Abstand ein weiteres Kind
kommt, ist unter Umständen
noch einma l ein einkom-
mensabhängiges Kinderbe-
treuungsgeld in Erwägung
zu ziehen“, meint Pöcheim.
Grundsätzlich rät sie, die Mut-
ter-Kind-Pass Untersuchungen
zeitgerecht zu machen und
dem Versicherungsträger vor-
zulegen.
Voraussetzung für den Bezug
von Kinderbetreuungsgeld
ist ein gemeinsamer Haupt-
wohnsitz mit dem Kind, bei
einer Teilung des KBG liegt die
Mindestbezugsdauer bei zwei
Monaten. „Je nach gewählter
Variante ist die Zuverdienst-
grenze zu beachten und dafür
eine Arbeitnehmerveranla-
gung zu machen“, erklärt die
AK-Expertin.
wählen: „Ab 1.400 Euro net-
to zahlt sich das einkom-
mensabhäng ige KBG aus,
allerdings bestehen dabei nur
beschränkte Zuverdienstmög-
lichkeiten“, betont die AK-Ex-
pertin. Bei ganzjährigem Be-
zug von einkommensabhän-
gigem Kinderbetreuungsgeld
kann jährlich bis zu 6.400
Im Labyrinth der Regeln: Bei manchen gesetzlichen Bestimmungen ver-
liert frau leicht den Überblick.
(Marijus – Fotolia)
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