ZAK_Juli 2015_ES_screen - page 18

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DAS SAGEN EXPERTEN
3 Fragen, 3 Antworten
Wann bekomme ich
mein Urlaubsgeld?
Ist während der Ka-
renz eine bezahlte Be-
schäftigung erlaubt?
3
ZAK
AUF ZACK
2
D
as Urlaubsgeld, oft auch als
Urlaubszuschuss, Urlaubsbei-
hilfe oder 14. Gehalt bezeichnet,
ist im von der Gewerkschaft ver-
handelten Kollektivvertrag oder
im Einzelarbeitsvertrag geregelt.
Meistens beträgt das Urlaubsgeld
ein Monatsgehalt oder einen Mo-
natslohn.
Regelmäßig geleistete Überstun-
den und Prämien müssen nur
dann einberechnet sein, wenn
es im Kollektivvertrag steht oder
vereinbart ist. Bei Teilzeitbeschäf-
tigten muss aber das regelmäßig
bezahlte Entgelt für Mehrstunden
berücksichtigt werden.
Auch der Zeitpunkt der Auszah-
lung hängt vom entsprechenden
Kollektivvertrag ab, meist ist das
im Juni oder Juli. Oft muss das
Urlaubsgeld erst dann ausbezahlt
werden, bevor Beschäftigte ihren
Haupturlaub antreten.
I
m Karenzurlaub kann man
auch geringfügig beschäftigt
(Grenze 2015: € 405,98) sein.
Dieser Beschäftigung kann man
beim ursprünglichen Arbeitge-
ber oder (vorausgesetzt, man hat
im Dienstvertrag kein Nebenbe-
schäftigungsverbot
und/oder
ist dieses Unternehmen kein
Konkurrenzunternehmen) auch
bei einem anderen Arbeitgeber
nachgehen. Weiters erlaubt das
Mutterschutzgesetz eine Be-
schäftigung von 13 Wochen im
Kalenderjahr über der Gering-
fügigkeitsgrenze (grundsätzlich
beim ursprünglichen Arbeitge-
ber, mit dessen Zustimmung
auch bei einem anderen). Bei
kürzerer Karenz ist dieser Zeit-
raum zu aliquotieren. Überdies
sind die Zuverdienstgrenzen der
gewählten Kinderbetreuungs-
geldvariante zu beachten.
Wann bekomme
ich Urlaubsgeld?
Beschäftigung
während der Karenz
Mag. Martin Smodej
AK-Arbeitsrecht
Mag.
a
Chr. Poppe-Nestler
AK-Frauen
Wie hoch ist die
Entschädigung für
verspätete Flüge?
1
W
enn die Wartezeit auf
einen Flieger länger als
drei Stunden beträgt, müssen
Airlines eine Entschädigung
zahlen. Die EU-Fluggastverord-
nung gilt für Flüge aus einem
EU-Mitgliedsstaat und für Flüge
aus einem Drittstaat mit einer
Fluglinie mit Sitz in der EU in das
Gebiet der EU, wobei Hin- und
Rückflug als zwei verschiedene
Flüge gelten. Je nach Destinati-
on haben Passagiere Anspruch
auf einen Betrag zwischen 250
und 600 Euro. Bei einer Verspä-
tung ab 5 Stunden kann man
von der Buchung zurücktreten
und die Rückerstattung des Ti-
cketpreises verlangen. Von Flug-
ausfällen und Verschiebungen
betroffene SteirerInnen können
sich an die AK wenden, um An-
sprüche durchzusetzen. E-Mail:
Mag.
a
Bettina Schrittwieser
AK-Konsumentenschutz
EXPERT
I
NNENTIPPS • LESER
Entschädigung für
Flugverspätung
Ist höhere Bildung
wertlos?
zum Artikel: „Mit mehr Ausbildung
gegen Arbeitslosigkeit“
Durch den Absturz der österrei-
chischen Wirtschaft wird jede
höhere Bildung zum Hindernis
für einen Arbeitsplatz. Meine
Tochter bekam eine sehr gute
Ausbildung mit Matura, FH-Stu-
dium (Marketing & Sales). Doch
kein Unternehmen will einen
Studienabgänger. Praxis ist Be-
dingung für einen Arbeitsplatz.
Also suchte sie sich einen Job im
Vertrieb bei einemHandelsunter-
nehmen. Nach 2 Jahren dachte
sie über einen Aufstieg entspre-
chend ihrem Können und ihrer
Ausbildung nach. Bei den Ge-
haltsvorstellungen wurde jedoch
ein Bruttolohn von 1.500 Euro als
Höchstgrenze angeboten. Eine
Verkäuferin mit LAP bekommt
gleich viel. Ich frage nun Sie, wer
die Klügere ist?
Meine Tochter ist inzwischen 26
Jahre alt, arbeitslos, muss von
420 Euro pro Monat leben (AMS-
Bezug). Das AMS schickte sie zu
einem Kurs für arbeitssuchende
Akademiker. Trotzdem muss sie
weiterhin eine Arbeit als einfache
Verkäuferin annehmen, wenn sie
sonst nichts findet.
Theresia Weiß, online
Begeistert von der
Schülerdiskussion
Die Veranstaltung war absolut
gelungen, meine SchülerInnen
und ich waren total begeistert
vom Vortrag und Wissen des
Herrn Filzmaier. Schön, dass wir
dabei sein konnten!
Sisi Kohrgruber, Graz
Toller Vortrag
Ich möchte mich auf diesem
Wege im Namen der 6A-Klasse
des BG/BRG Kirchengasse für die
Organisation des Vormittages
bedanken. Vortrag und Diskus-
sionsrunde waren wirklich toll.
Das Ganze wurde dann noch mit
einem leckeren Imbiss abgerun-
det.
Robert Grausam, BG/BRG
Kirchengasse
Unterstützung bei
Elternteilzeit
Ich wollte mich ganz herzlich
bei Ihnen für die Unterstüt-
zung im Vorfeld und die Beglei-
tung zum Gespräch mit WKO
und meiner Firma bedanken.
Iris F., Graz
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