RECHT
KLIPP & KLAR
Josef Pesserl
AK-Präsident
NÄCHSTER
SCHRITT
Durch die von ÖGB und AK
geforderte undmit Wirkung
vom 1. Jänner umgesetzte
Lohnsteuersenkung bleibt
den Beschäftigten und Pen-
sionistInnen deutlich mehr
netto vom Brutto. Das Volu-
men der Entlastung beträgt
rund fünf Milliarden Euro.
Wer zum Beispiel monatl-
lich 2.000 Euro brutto ver-
dient, zahlt jährlich 872 Euro
weniger an Lohnsteuer.
Das entspricht einer außer-
ordentlichen Netto-Lohn-
erhöhung von 5 %. Durch
die Stärkung der Massen-
kaufkraft wird außerdem
die Konjunktur belebt. Da-
durch profitieren auch die
Unternehmen von dieser
Lohnsteuersenkung.
In einem nächsten Schritt
muss nun auch der soge-
nannten kalten Progression
begegnet werden. Dafür ist
eine gestzliche Regelung
notwendig, die die Politik
verpflichtet, ab einer be-
stimmten Preissteigerung
Maßnahmen gegen die kal-
te Progession zu treffen.
Sie waren einst für Manager
in hohen Gehaltsklassen gedacht, mittlerweile ist jeder fünfte
Arbeitsvertrag ein sogenannter „All-in-Vertrag“. Bedeutet: Überstunden sind Teil des Gehalts,
werden nicht separat abgegolten.
A
b sofort muss in neu-
en Dienstverträgen der
Grundlohn angeführt werden.
Pauschalen für zusätzliche
Leistungen über der Normal-
arbeitszeit werden so sichtbar.
„Damit soll auch bewusst
gemacht werden, dass All-in
nicht bedeutet, Überstunden
ohne Ende zu machen“, betont
AK-Bereichsleiter Soziales,
DDr. Werner Anzenberger.
Auch dass Arbeiter rund um
die Uhr erreichbar sind, soll
eingedämmt werden.
Konkurrenzklauseln bei Ge-
hältern über 3.240 Euro
Zum Beispiel sollen Konkur-
renzklauseln erst ab einem
Bruttolohn von 3.240 Euro
möglich sein – dem 20-fa-
chen der täglichen Höchstbei-
tragsgrundlage (Wert 2016).
Außerdem darf sie längstens
ein Jahr wirken. Mittels Kon-
kurrenzklauseln regeln Unter-
nehmen, dass ein Angestellter
innerhalb einer bestimmten
Zeit nicht zu einem Konkur-
renten wechseln darf. Die
Höchststrafe wird auf sechs
Nettogehälter begrenzt.
Höchstarbeitszeitgrenzen
bei Dienstreisen
We it e r e Ände r ungen im
Arbeitsvertragsrechtsände-
rungsgesetz, kurz: ARÄG.
Arbeitnehmer haben zukünf-
tig ein Recht auf schriftliche
Lohnabrechnungen, auf Pa-
pier oder zum Beispiel digi-
tal als PDF. Zudem wird die
erlaubte Höchsta rbeitszeit
auf zwölf Stunden pro Tag
erhöht, allerdings nur bei
Reisezeiten. Das Lenken des
Fahrzeugs darf aber nicht
Teil der Haupttätigkeit sein.
Lehrlinge ab 16 Jahren dürfen
bis zu zehn Stunden arbeiten
(bei passiven Reisezeiten). Die
wöchentliche Höchstarbeits-
zeit bleibt aber unberührt.
Plant ein Unternehmen, eine
Vollzeitstelle auszuschreiben,
müssen Teilzeitbeschäftigte
innerhalb des Unternehmens
das Angebot erhalten, aufzu-
stocken. „Immerhin suchen
120.000 Teilzeitbeschäftigte
eine Vollzeitbeschäftigung“,
heißt es im Sozialministeri-
um.
Ausbildungskostenersatz
auf vier Jahre reduziert
Viele Arbeitnehmer haben
Aus- und Fortbildungen be-
sucht, die der Arbeitgeber
bezahlt hat. Oft geht damit
eine Vereinbarung einher, die
regelt, wie lange der Angestell-
te dafür arbeiten muss, ohne
die Kosten zurückzahlen zu
müssen. Diese Frist wird nun
auf vier Jahre verkürzt, die
rückforderbare Summe von
Monat zu Monat kleiner.
Rudolf Willgruber
Wesentliche
Verbesserungen
durch Arbeitsrechtspaket
AK | Peter Manninger
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ZAK
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