AKTUELLES
… des is a Hetz‘
und kost‘
ned viel: Durch Verschiebung
ihrer Gewinne in Steueroasen
entziehen Großkonzerne den
Volkswirtschaften bis zu 240
Milliarden Dollar. Ganz legal.
Beschäftigung für Men-
schen schaffen,
die auf dem
regulären Arbeitsmarkt nur
geringe Chancen haben: Der
Verein „ERfA – Erfahrung für
Alle“ setzt diese gesellschafts-
und sozialpolitisch wichtige
Aufgabe in die Praxis um.
Ja, so
„A
ggressive Steuerver-
meidung“ nennt Univ.-
Prof. Lorenz Jarass (Hochschu-
le Rhein/Main) Konstrukti-
onen, die nur einen einzigen
Zweck haben: Steuern zu
vermeiden. Weltweit tätige
Konzerne – in diesem Zu-
sammenhang werden stell-
vertretend Konzerngiganten
wie McDonald‘s, Apple, Ama-
zon, Google oder Starbucks
genannt – verschieben ihre
Erlöse von Hochsteuer- in
Tiefsteuerländer. Und das
geht so: Etwa, indem eine in
einem „Hochsteuerland“ an-
sässige Konzerngesellschaft
Gebühren für Lizenzen, Pa-
tente oder Markenrechte an
eine Holding „bezahlt“, die in
einer Steueroase sitzt. Oder
indem konzernintern Kredite
vergeben werden, deren Zin-
sen gewinnmindernd wirken.
Der praktische Nutzen all die-
ser Tricks: Die Gewinne fallen
AK-Präsident Josef Pesserl auf Besuch in der ERfA-Nähwerkstatt
(AK | Heidorn)
als Frauen. Von Seiten der Fri-
söre wird damit argumentiert,
dass Frauen mehr Beratungs-
leistung in Anspruch nehmen
und deshalb das Preisniveau
angepasst werden muss. Tat-
sächlich handelt es sich hier
aber um einen Verstoß gegen
das Gleichbehandlungsgesetz,
da f ür eine vergleichba re
Sachleistung ohne sachliche
Rechtfertigung mehr verlangt
wird. „Allgemeine Unisex-
Tarife wären hier die klarste
und einfachste Lösung,“ meint
registriert Geschäftsführerin
Mag. Gerlinde Kohlroser ein
verstärktes Interesse von Men-
schen mit Migrationshinter-
grund für eine Beschäftigung
über ERfA.
Ziel der Beschäftigung im
Höchstausmaß von 4 Stun-
den täglich bzw. 60 Stunden
monatlich ist es, die Chancen
auf dem Arbeitsmarkt zu ver-
bessern, wenngleich die Inte-
gration der Betroffenen in den
Arbeitsmarkt nicht zuletzt
aufgrund der allgemeinen
Situation immer schwieriger
wird, so Kohlroser: „Unsere
Die Gleichbehandlungs-
kommission
hilft in Diskri-
minierungsfällen.
E
in Beispiel für geschlechts-
spezifische Diskriminie-
rung wären die unterschiedli-
chen Tarifsysteme für Frauen
und Männer beim Friseur. In
der Praxis kommt es hier oft
vor, dass Männer bei gleicher
Haarlänge und Leistung (z. B.
waschen, schneiden, föhnen)
wesentlich weniger bezahlen
ERfA bietet vorübergehende
Beschäftigungsmöglichkeiten
für Menschen, die aufgrund
unterschiedlicher Handicaps
am Rand oder überhaupt au-
ßerhalb des Arbeitsmarktes
stehen – seien es gesund-
heitliche Gründe, sei es eine
nicht vorhandene oder Jahr-
zehnte zurückliegende Be-
rufsausbildung oder seien es
Kinderbetreuungspflichten,
die eine regelmäßige Beschäf-
tigung erschweren oder gar
unmöglich machen. Auch
viele MigrantInnen tun sich
auf demArbeitsmarkt schwer,
Schluss mit
Diskriminierung
Erfahrung
durch Jobs
AK Experte Mag. Karl Raith,
„wir wünschen uns, dass Fri-
seurtarife nach Haarlänge und
Aufwand gestaltet werden und
nicht nach Geschlecht.“
Fühlt sich Frau von der Preis-
gestaltung ihres Frisörs diskri-
miniert, kann sie sich an oben
genannte Stellen wenden und
den Differenzschaden zu den
vergleichbaren Männertarifen
nötigenfalls über einVerfahren
bei der Gleichbehandlungs-
kommission einfordern. Dazu
reicht es, Friseurrechnungen
zu sammeln und diese dann
vorzulegen. (ev. auch Fotos/
Website-Ausdrucke der Preis-
liste zum maßgeblichen Zeit-
punkt).
Wer sich aufgrund seines
Klienten sind die Letzten,
die einen Job bekommen und
die Ersten, die ihn wieder
verlieren.“
Die ERfA-Projekte reichen
von Entrümpelungen über
Übersiedelungen, Transporte
oder Parkreinigung bis zu einer
Tischlerei, die Lehrlinge aus-
bildet, und einer Nähwerkstatt,
deren Produkte bim ERfA-
Laden in der Grazer Karlauer
Straße 16 auch käuflich er-
worbenwerden können. Übers
Jahr finden auf diese Weise
rund 200 Menschen eine vo-
rübergehende Beschäftigung.
Geschlechts oder seiner eth-
nischen Zugehörigkeit unge-
recht behandelt fühlt, kann
sich an mehrere Stellen wen-
den. Beschwerden können bei-
spielsweise bei der Gleichbe-
handlungsanwaltschaft, beim
Verein „Helping Hands“ oder
bei der Antidiskriminierungs-
stelle Steiermark vorgebracht
werden. Unbürokratisch und
kostenlos übernehmen diese
Organisationen die Vertretung
vor der Gleichbehandlungs-
kommission, die die Anträge
prüft und im Falle von Dis-
kriminierung Konsequenzen
veranlasst. Einen Rechtsan-
walt muss man zumVerfahren
nicht hinzuziehen.
Michael Fabian
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ZAK