STEUERN
Die Lohnsteuerreform
beschert den ArbeitnehmerInnen
eine außerordentliche Lohn- und Gehaltserhöhung. Die Arbeit-
nehmerveranlagung („Steuerausgleich“) kann ein zusätzliches
„Körberlgeld“ bringen. Die AK unterstützt ihre Mitglieder
dabei.
„Steuerausgleich“
bringt‘s
E
s raschelt in den Geldbör-
sen der ArbeitnehmerIn-
nen: „Mit der Steuerreform
bleibt den ArbeitnehmerInnen
deutlich mehr netto vom Brut-
to“, freuen sich AK-Präsident
Josef Pesserl und ÖGB-Vorsit-
zender Horst Schachner. Für
Schachner auch ein Erfolg der
ÖGB-Kampagne mit 900.000
Unterschriften. Die Steuer-
reform entlaste die unselbst-
ständig Beschäftigten insge-
samt ummehr als 5Milliarden
Euro, den Einzelnen um bis
zu 43 %, rechnet Pesserl vor:
„Bei einem Bruttoeinkommen
von 2.000 Euro erspart man
sich 872 Euro im Jahr. Das
entspricht einer außerordent-
lichen Netto-Lohn- bzw. Ge-
haltserhöhung um 5 Prozent.“
Veranlagung
Um zusätzlich Steuern zu
sparen, empfiehlt Pesserl, die
Arbeitnehmerveranlagung
(„Steuerausgleich“) durch-
zuführen. Tatsächlich lassen
jene, die auf die Arbeitneh-
merveranlagung verzichten,
viel Geld liegen, weiß AK-
Steuerexperte Dr. Bernhard
Koller. „Beim Einheben der
Lohnsteuer schert das Finanz-
amt alle über einen Kamm.
Besondere Lebensumstände,
die die Steuer senken, werden
erst im Nachhinein durch die
Arbeitnehmerveranlagung
berücksichtigt.“ Dazu zählen
unter anderem:
■
außerhäusliche Betreuung
von Kindern bis zum 10. Le-
bensjahr
■
gesetzliche Unterhaltsleis-
tungen für Kinder
■
berufliche Weiterbildung
■
Spenden für Hilfsorgani-
sationen
■
spätestens im Vorjahr ab-
geschlossene Kranken- und
Unfallversicherungen
■
Beiträge zu Religionsge-
meinschaften
■
Betriebsratsumlage
■
Wohnungskauf, Hausbau
■
Wohnungs- oder Haussanie-
rung (Vorjahr)
■
Alleinverdienerabsatzbe-
trag (falls nicht schon geltend
gemacht)
„Im Schnitt schauen da schon
500 Euro heraus“, berichtet
Koller aus seiner Beratungs-
praxis. Insbesondere emp-
fiehlt sich eine Arbeitneh-
merveranlagung für Arbeit-
nehmerInnen, die nicht das
ganze Jahr über beschäftigt
waren, und nicht zuletzt für
ArbeitnehmerInnen, die zwar
aufgrund ihres geringen Ein-
kommens keine Lohnsteuer,
aber Sozialversicherungsbei-
träge gezahlt haben.
Steuerspartage
Die Arbeitnehmerveranlagung
ist keine Hexerei und kann
auch online durchgeführt
werden. Zur Unterstützung
bietet die AK wie jedes Jahr
ihre „Steuerspa r tage“ an.
Ein Angebot, von dem im
Vorjahr fast 5.000 Mitglieder
der steirischen Arbeiterkam-
mer Gebrauch machten und
dadurch in Summe stolze
2,5 Millionen Euro vom Fi-
nanzamt zurückbekamen.
Die AK-SteuerexpertInnen
beraten zwischen 3. und 18.
März im Festsaal der steiri-
schen Arbeiterkammer (Graz,
Hans-Resel-Gasse 8 – 14) bzw.
in den AK-Außenstellen (Ter-
mine siehe Seite 24 sowie im
Internet unter
.
at/Steuerspartage) bei allen
Fragen rund um die Arbeit-
nehmerveranlagung.
Berndt Heidorn
AK-Präsident Josef Pesserl und
ÖGB-Vorsitzender Horst Schach-
ner: Die am 1. Jänner in Kraft
getretene Steuerreform ist ein
Erfolg für die ArbeitnehmerInnen.
(AK | Graf)
ZAK
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