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KONSUMENT
Da stand er nun,
der Vertre-
ter. Auf ihrem Teppich. Und
war nicht aus der Wohnung
zu bekommen. Dabei hatte
Frau N. nur bei einem Gewinn-
spiel mitgemacht und eine
Teppichreinigung gewonnen.
N
achdem sie mit der Firma
den Termin ausgemacht
hatte, kam der Mann zu ihr
nach Hause. Mit Aktentasche.
Das wunderte Frau N. schon
ein wenig. Er bekrittelte zu-
erst ihre schlechte Luft in der
Wohnung und maß sogleich
die Luftwerte. Es sei kein
Wunder, dass sie huste und
krank sei, meinte der Mann
und bot ihr an, mit einem
Spezialreiniger Teppich und
Wohnungsluft zu säubern.
Er holte also sein Gerät aus
Eine tschechische Firma
verschickt Rechnungen
für die Onlinenutzung porno-
grafischer Seiten. AK-Konsu-
mentenschützerin warnt vor
der Internetabzocke.
W
enn Sie die tschechi-
sche Firma „Lintel Star
s.r.o“ mit Kundenservice-Sitz
in Wien wegen der Nutzung
pornografischer Seiten zur
Zahlung auffordert, brauchen
Sie nicht zu erröten. Es ist
schlicht eine Internetabzocke.
Zwar geben einige Konsu-
mentInnen an, tatsächlich
auf d ieser Seite gewesen
zu sein und ein Gratis-Abo
abgeschlossen zu haben, die
anderen kennen besagte Sei-
te aber gar nicht. „Gewisse
Wennder Vertreter
nicht gehen will ...
Die „nackte“
Angst geht um
dem Auto und fing an. Frau
N. wunderte sich auch, da das
Gerät wie ein gewöhnlicher
Staubsauger aussah.
Nach der Reinigung setzte
sich der Mann zu Frau N. und
erklärte ihr mehrmals, wie toll
denn der Sauger sei. Er packte
einen Kaufvertrag aus, um ihr
ein Gerät um 1.270 Euro zu
verkaufen. Schnell rechnete
er ihr noch vor, dass das nur
36,37 Euro für 35 Monate
wären.
2 Wochen Rücktrittsrecht
Da Frau N. es nicht schaffte,
diesen Mann abzuschütteln,
und da sie wusste, dass sie
ein Rücktrittsrecht vomHaus-
türgeschäft von 14 Tagen hat,
unterschrieb sie den Vertrag,
damit er endlich gehen würde.
Doch der Vertreter fragte noch
gesetzliche Voraussetzun-
gen für den Abschluss eines
kostenpflichtigen Vertrages
werden h ier nicht einge -
halten“, sagt Mag. Bettina
Schrittwieser, Leiterin des
AK-Konsumentenschutzes.
Im Zweifel nachfragen
So enthalten diese Erotikpor-
tale keinen ordnungsgemäßen
Kostenhinweis, die sogenann-
te Button-Lösung fehlt, Konsu-
mentInnen bekommen keine
Bestätigung über den angebli-
chen Vertragsabschluss, sowie
zu wenig Informationen über
seine allfällige automatische
Verlängerung. Im Zweifelsfall
rät Schrittwieser, sich einfach
an die AK oder an den Inter-
net-Ombudsmann zu wenden.
Nicht verzweifeln, wenn eine Rechnung für etwas kommt, das Sie
nicht konsumiert haben. Bei der AK nachfragen.
(Fotolia | ra2 studio)
nach 99 Euro An-
zahlung. Frau N.
hatte kein Bargeld
daheim, also zückte er das
Bankomatgerät. Dann ging
er, nahm aber noch ihren
alten Staubsauger mit.
Am nächsten Tag gab Frau N.
schriftlich ihren Rücktritt
bekannt und forderte das
Geld und ihren Staubsauger
zurück. Daraufhinwurde sie
hingehalten, Termine immer
wieder abgesagt. Schließ-
lich wandte sie sich an
die AK. Einen Tag vor
dem Termin bekam
sie das Geld und ihren
Staubsauger zurück.
Zu uns gekommen ist
Frau N. trotzdem. Um
uns diese Geschichte
erzählen. Danke!
Barbara Schön
ZAK
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