20170414_ZAK_März_barrf - page 10-11

Vorab zu klären:
n
Stundensatz
n
Leistungen
n
Materialkosten
n
Fahrtkosten: Wegzeitkosten
oder Fahrtkostenpauschale
n
Wie viele Handwerker kom-
men und werden verrechnet?
ZAK
T pp
sind, kann ein Handwerker
etwas verrechnen, muss aber
vorher ausdrücklich darauf
hinweisen. Zudem muss der
Unternehmer den Bruttopreis
nennen, sagt AK-Konsumen-
tenschützer Thomas Wagenho-
fer und: „Die Kundin bzw. der
Kunde hat ein Recht auf eine
detaillierte Rechnung.”
Das Oberlandesgericht
Graz
fand eine Klausel für
Kontoüberziehung als zu un-
klar und erklärte sie deshalb
für gesetzeswidrig.
D
er Verein für Konsumen-
teninformation klagte im
Auftrag der AK Steiermark die
Landes-Hypothekenbank Stei-
ermark AG wegen der Höhe
eines Zinssatzes. Daraufhin
kippte das Oberlandesgericht
(OLG) die ganze Klausel für
Kontoüberziehung. Sie war
dem Richter zu unklar und
unverständlich. Der Zinssatz
selbst unterliegt dem Urteil
zufolge aber keiner gerichtli-
chen Kontrolle.
Welche Klauseln betroffen?
Stein des Anstoßes war die
Zinsanpassungsklausel im
mittlerweile geänderten Preis-
blatt für Privatkonten: „No-
mineller Jahreszinssatz ohne
kurzfristige Überziehungs-
möglichkeit p. a. 11,75 Pro-
zent.“ Das Gericht kritisierte:
„Es ist gänzlich unklar, ob die
Zinsen von 11,75 Prozent nur
bei einer Überziehung oder
auch bei einer Überschreitung
anfallen“, so das Urteil.
Eine Überschreitung ist eine
einfache Kontoüberziehung.
Eine Überziehung aber ist ein
vereinbarter Kreditvertrag
von mehr als 200 Euro, mit
dem man das aktuelle Konto-
guthaben überschreiten kann.
Das OLG rügt auch, dass die
Klausel nicht näher erklärt,
was unter „kurzfristiger Über-
ziehungsmöglichkeit“ zu ver-
stehen ist. Das verstoße gegen
das Transparenzgebot im Sin-
ne des Konsumentenschutzge-
setzes. Für Konsumentinnen
und Konsumenten muss jede
Klausel klar de niert, eindeu-
tig und vollständig sein. Wenn
nicht, ist sie gesetzeswidrig.
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ZAK
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Der Zinssatz blüht
nicht auf. Wer für die
Pension vorsorgen
will, hat es schwer.
Checkliste
für einen
Handwerkerbesuch
Defekte Waschmaschine,
neue Badfliesen, eine Eck­
bank für den Küchentisch.
Wenn man selbst nicht hand­
werklich versiert ist, kommt
man nicht umhin, einen Hand­
werker zu bestellen.
H
olen Sie vor der Auftrags­
vergabe immer mehrere
Kostenvoranschläge ein. So
können Sie die jeweiligen Stun­
densätze, Materialpreise und
Konditionen am besten verglei­
chen. Eventuell spielen auch
Anfahrtskosten eine Rolle.
Grundsätzlich ist ein Kosten­
voranschlag Teil des Angebots
und unentgeltlich. Wenn für
den Kostenvoranschlag um­
fangreiche Arbeiten notwendig
KONSUMENTENSCHUTZ
Privatpension:
Erst mit 91 ein Gewinn?
KONSUMENTENSCHUTZ
ZAK
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AK-Erfolg:
Gericht
kippte Hypo-Klausel
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Fluggastrechte:
Der
Weg zur Entschädigung
Eine private
Pensionsver­
sicherung ist ein Verlustge­
schäft – außer man wird sehr
alt. Das zeigt eine AK-Studie.
Eine freiwillige Höherver­
sicherung im staatlichen
Pensionssystem rechnet sich
schon nach wenigen Jahren.
E
in Beispiel zeigt, wie sich
die hohen Kosten einer
privaten Pensionsversiche­
rung zusammen mit den der­
zeit niedrigen Zinsen der Ver­
anlagung auf den garantierten
Ertrag auswirken: Frau Mayer
beginnt 2016 als 30-Jährige
monatlich 100 Euro in ihre
Versicherung einzuzahlen.
Nach 30 Jahren hat sie 36.000
Euro gezahlt und bekommt
mit 60 Jahren eine garantierte
Rente von 95 Euro. Erst im
Alter von 91 Jahren und sieben
Monaten hat sie den Einzah­
lungsbetrag überschritten.
der Betrag 14 Mal jährlich aus- die Hinterbliebenen übergeht.
gezahlt wird und ein Teil der AK-Studie:
Leistungen im Todesfall an
Kautionen
sorgen oft für Ärger
Höherversicherung
Man sollte sich also gut in­
formieren, ob und welche
Versicherung man als Absi­
cherung im Alter kauft. Eine
Überlegung wert ist die frei­
willige Höherversicherung
in der gesetzlichen Pensi­
onsversicherung. Der Antrag
dafür ist einfach, die Tari­
fe sind transparent und die
Einzahlung kann jederzeit
begonnen und beendet wer­
den. Durch jede Einzahlung
erwirbt man zusätzlich einen
eigenen Pensionsbestandteil,
den „besonderen Steigerungs­
betrag“. Wer mit 40 etwas
einzahlt, bekommt bei einem
Pensionsantritt mit 65 Jahren
nach rund acht Jahren mehr
heraus, als eingezahlt wurde.
Ein Nachteil zur privaten
Versicherung ist, dass kein
Einmalbetrag, sondern nur
monatliche Renten gezahlt
werden. Vorteile sind, dass
Ein regelmäßig wieder­
kehrendes Thema
im AK-
Konsumentenschutz ist die
Kautionsrückzahlung. Oft
werden sie länger als nötig
einbehalten, das ist aber
rechtswidrig.
W
eil sie noch die Betriebs-
oder auch Heizkosten­
abrechnungen für das laufen­
de Jahr abwarten wollen – was
dann Monate dauern kann –,
zahlen Vermieterinnen und
Vermieter oder Hausverwal­
tungen Kautionen nicht im­
mer sofort zurück.
„Das Zurückhalten der Kau­
tion ist nicht zulässig, das ist
rechtswidrig“, sagt AK-Konsu­
mentenschützer Gunter Popo­
di: „Etwaige Nachzahlungen
sind separat zu begleichen,
wenn die Jahresabrechnung
kommt.“ Eine Nachforderung,
bei der nicht sicher ist, ob sie
überhaupt entsteht, ist keine
„berechtige Forderung“.
Der Vermieterin bzw. dem
Vermieter oder der Hausver­
waltung muss lediglich die
Möglichkeit eingeräumt wer­
den, eventuelle Beschädigun­
gen beheben zu lassen, deren
Kosten dann von der Kaution
abgezogen werden können. Ist
die Wohnung in Ordnung und
besteht kein Mietzinsrück­
stand, muss die Kaution samt
Zinsen sofort zurückgezahlt
werden, so der AK-Experte.
Plattformen,
die Entschä­
digungen für Fluggäste ein­
treiben, verlangen bis zu 50
Prozent. Die AK interveniert
kostenlos.
D
er Streit mit einer Flugli­
nie nach Verspätung oder
Ausfall eines Fluges ist häu g
f rust rierend. Für Verpf le­
gung und Transferspesen wird
meist noch aufgekommen,
Entschädigungen zahlen die
Fluglinien aber sehr ungern.
In den vergangenen Jahren
etablierten sich für solche
Fälle sogenannte Fluggasthel­
fer. Diese setzen für Fluggäste
Entschädigungen wegen an­
nullierter oder verspäteter Flü­
ge durch. Aber sie kassieren
auch ein Erfolgshonorar – 25
bis 30 Prozent sind üblich, bei
einemAnbieter sogar bis zu 50
Prozent. Bei Bedarf erhalten
Interessierte nähere Informa­
tionen über diese Plattformen
bei der AK.
AK interveniert kostenlos
Die Arbeiterkammer und die
Agentur für Passagier- und
Fahrgastrechte (APF) interve­
nieren kostenlos“, betont Kon­
sumentenschützer Herbert
Erhart. Darüber hinaus un­
terstützt die Arbeiterkammer
auch bei Klagen. Wer über eine
private Rechtsschutzversiche­
rung verfügt, kann über diese
seine Ansprüche durchsetzen.
„Wir haben besonders in der
Sommersaison zwischen Juni
und September wöchentlich
mehrere Anfragen“, schildert
Erhart. Der Anspruch auf eine
finanzielle Entschädigung
verjährt nach drei Jahren, so
Erhart.
E
ine Konsumentin hatte eine
Reise gebucht und bekam
dann unerwartet eine gerichtliche
Ladung. Die Steirerin stornierte
die Reise, ohne bei Gericht vorher
nachzufragen, ob eine Verschie­
bung der Ladung möglich gewe­
sen wäre. Die Versicherung über­
nahm daraufhin die Stornokosten
nicht. Hätte die Konsumentin
vorab bei Gericht nachgefragt,
ob eine Verschiebung der Ladung
möglich wäre und das Gericht
hätte abgelehnt, wäre Versiche­
rungsschutz gegeben gewesen
und die Versicherung hätte die
Stornokosten übernommen. Die
AK rät, die Versicherungsbedin­
gungen genau zu lesen bzw. sich
beim Versicherungsunternehmen
zu erkundigen, was alles versi­
chert ist.
Thomas Wagenhofer
AK-Konsumentenschutz
ZAK
TIPPS
Versicherungsbedingungen
genau lesen
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