20170414_ZAK_März_barrf - page 12-13

Warten Sie nicht, wenn Ihr Lohn
oder Gehalt nicht fristgerecht
am Konto ist. Grundsätzlich
sollte das spätestens zu Mo-
natsende sein. Und wenden
Sie sich an die AK, um das
Dienstverhältnis diesbezüglich
berechtigt vorzeitig wegen Ent-
geltvorenthaltung zu beenden.
ZAK
T pp
12
ZAK
KONSUMENTENSCHUTZ
ARBEITSRECHT
ZAK
13
Fitnessstudio
angelte sich
Kunden vor Supermarkt
Symbolfoto: Graf | AK
Die Methode
ist kurios, aber
zulässig. Beim Vertragsab­
schluss vor dem Diskonter
vergaß der Anbieter aber,
seinen potenziellen Mitglie­
dern einen wichtigen Hinweis
zu geben.
Symbolfoto: Graf | AK
schluss gültig und es gibt kein
Rücktrittsrecht. In diesem
Fall jedoch, bei Außer-Haus-
Geschäften, gibt es ein 14-tä­
giges Rücktrittsrecht. Für die
Konsumenten die eigentlich
zu spät dran waren, ging es
dennoch positiv aus: „Da die
Konsumentinnen und Kon­
sumenten nicht auf das Rück­
trittsrecht hingewiesen wur­
den, konnte die AK Steiermark
auch nach den 14 Tagen noch
erfolgreich intervenieren“, so
AK-Konsumentenschützerin
Birgit Auner.
Fiese Abzocke
bei Eintrittskarten
durch Gebühren
aber nicht verboten. Und so
ließen sich auch einige Konsu­
mentinnen und Konsumenten
zu einer Mitgliedschaft über­
reden. Nach einigen Tagen
überlegten sie es sich aller­
dings anders und wollten vom
Vertrag zurücktreten. Norma­
lerweise ist ein Vertragsab­
E
inen neuen Weg des Kun­
denfangs beschritt eine
Fitnessstudio-Kette beim Gra­
zer Hauptbahnhof: Ausgerüs­
tet mit einemKlapptischchen,
ein paar Flyern und Beitritts­
formularen positionierten
sich Mitarbeiter des Studios
direkt vor der Hofer-Filiale am
Europaplatz und sprachen die
Passantinnen und Passanten
an.
Wichtige Info vergessen
Die Positionierung des Werbe­
stands ist zwar ungewöhnlich,
AK gewinnt Klage
gegen Telefonanbieter
„Talk Easy“
Seit Jahren
beschäftigen
Birgit Auner. Da es immer wie-
den AK-Konsumentenschutz
der Beschwerden gab, brachte
die Bundesarbeiterkammer
Beschwerden über Werbean(BAK) eine Verbandsklage
rufe. Nun gab es aber einen
gegen die Talk Easy GmbH ein.
Erfolg zu verbuchen.
Die BAK arbeitete die AGBs
I
durch und bemängelte elf
ns Rollen gebracht wurde Klauseln. Davon wurden vom
der Fall schon 2015: Ein OLG Linz neun rechtskräftig
Konsument beschwerte sich als unzulässig bestätigt, sie
bei der AK Steiermark, dass dürfen nicht mehr verwendet
er nach einemWerbeanruf nur werden. So gilt ein Telefon-
Infomaterial erhalten wollte,
protokoll nicht als Vertragsbe­
aber gleich einen Vertrag und stätigung. Das Unternehmen
ein Rücktrittsformular erhielt.
ist auch nicht berechtigt, bei
„Normalerweise sollte der Flat-Tarifen den Vertrag zu
Konsument ein Formular er- kündigen, sollten in drei auf­
halten, in dem er den Vertrags- einanderfolgenden Monaten
abschluss bestätigt“, betont mehr als 1.000 Minuten tele­
AK-Konsumentenschützerin foniert werden.
Bei jedem fünften Anruf brauchen
Arbeitnehmerinnen und Arbeit­
nehmer Hilfe, weil sie ihren Lohn
oder ihr Gehalt nicht bekommen.
Wir helfen ihnen, wenn ihr Betrieb
nicht zahlt. Auch vor Gericht.
März bis Mai ihr Gehalt nicht.
Bei ihr verfasste AK-Experte
GeraldMattersdorfer ebenfalls
ein Schreiben mit Frist, bis zu
der das ausstehende Gehalt
überwiesenworden seinmuss.
Hier zahlte der Arbeitgeber gar
nicht und sie klagte mit Hilfe
der AK ihre ausständigen
18.905 Euro. Beide Fälle waren
vor Gericht erfolgreich, auch
wenn beide Urteile berufen
worden sind. Sie sind also
noch nicht rechtskräftig.
Karten
für Konzerte, Sport­
events oder andere Ver­
anstaltungen können über
unterschiedlichste Anbieter
bezogen werden.
K
artenbüros, egal ob übers
Internet oder auch di­
rekt, verlangen immer einen
Aufschlag, „der ist aber meist
nicht sehr hoch“, so Bettina
Schrittwieser, Leiterin des
AK-Konsumentenschutzes.
Vorsicht ist aber bei Platt­
formen geboten, die nur die
Vermittlung zwischen Ver­
käuferinnen bzw. Verkäufern
und Käuferinnen und Käufern
anbieten. Hier wird es oft sehr
teuer, wie ein Fall beispiels­
weise bei
zeigt. Ein Konsument bestellte
sich drei Konzertkarten um
446 Euro. Dazu kamen dann
noch eine Buchungsgebühr
von 127 Euro und eine Lie­
fergebühr von 16 Euro. Mit
der Mehrwertsteuer (25 Euro)
zahlte der Konsument insge­
samt 614 Euro.
„Die Aufschläge können bis zu
100 Prozent des Kartenpreises
ausmachen“, so Schrittwieser.
Die AK rät, bei der Bestellung
genau darauf zu achten, wel­
cher Kartenpreis und welche
Zusatzkosten verrechnet wer­
den, sowie Preise zu verglei­
chen.
Wenn die Firma
nicht recht­
zeitig zahlt, gleich nachhaken
– die Arbeiterkammer hilft
gerne. Sollte auch mit Frist
das Geld nicht auf das Konto
kommen, ist ein „gerechtfer­
tigter Austritt“ möglich. Zwei
Fälle und ein Überblick, wie
dieser genau abläuft.
„Jeder fünfte Anruf bei uns
dreht sich darum, dass Lohn
oder Gehalt nicht rechtzeitig
gezahlt worden sind“, erzählt
Günter Triebel vom Arbeits­
recht aus seiner Berufspraxis.
Wie auch bei einer Kinderbe­
treuerin, die immer wieder die
Hilfe der AK in Anspruch ge­
nommen hatte, um das verspä­
tete Gehalt endlich überwie­
sen zu bekommen. Nach etwa
einem Jahr reichte es ihr, sie
wollte den Job nicht mehr ma­
chen. „Wenn der Dienstgeber
nicht rechtzeitig das Gehalt
überweist, kann der Arbeit­
nehmer berechtigt aus dem
Dienstverhältnis austreten
und behält alle seine Ansprü­
che wie bei einer Dienstgeber­
kündigung“, erklärt Triebel.
Setzen Sie eine Frist
In der Praxis war das so: Die
Kinderbetreuerin wandte sich
an die AK und
Über 40.000 Euro
vor Gericht erstritten
Triebel setzte
war ihr Aus„Warten Sie nicht zu
ein Schreiben
t r i t t we g e n
lange, wenn Ihr Lohn
auf, wo er den
oder Gehalt nicht
Entgeltvorent-
Che f da r au f
rechtzeitig auf Ihrem
h a l t u ng ge Konto ist. Kommen
hinwies, bis zu
rechtfertigt“,
Sie zu uns, wir
einer bestimmerklärt Triebl.
unterstützen Sie.“
ten Frist das
Der Chef sah
au s s t ä nd i g e
Gerald
das nicht so
Mattersdorfer
Gehalt auf das
und der Fall
Konto seiner
Mitarbeiterin zu überweisen.
In diesem Fall war das Geld
vom Juli noch Mitte August
nicht da und sollte bis 23. Au­
gust überwiesen worden sein.
Am 23. rief sie dann ihr Chef
an und sagte, dass er das Geld
heute überwiesen hätte.
Fälle vor Gericht
Das Geld war am 24. amKonto
gutgeschrieben, jedoch ging
die Kinderbetreuerin nicht
mehr zur Arbeit. Was in die­
sem Fall auch gerechtfertigt
war. Denn: „Weil sie mit Ab­
lauf der gesetzten Frist nicht
über ihr Geld am Konto ver­
fügen konnte,
ging vor Ge­
richt. Die Dienstnehmerin be­
kam die gesamte Abfertigung
und eine Kündigungsentschä­
digung in Höhe von 21.351
Euro zugesprochen.
Auch einer Teilzeitkraft in
einer Anwaltskanzlei erging
es ähnlich. Sie bekam von
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11 14-15,16-17,18-19,20-21,22-23,24-25,26-27,28
Powered by FlippingBook