ZAK_06_2019 - page 8-9

Leben & Konsum
Tipp: Gebraucht-
wagenkauf
W
er ein gebrauchtes Auto
kaufen oder verkaufen will,
erfährt mit Hilfe der Eurotax-Liste,
die bei der AK aufliegt, den un-
verbindlichen Gebrauchtwagen-
preis. Möglich ist die Bewertung
maximal zehn Jahre alter Autos.
Pkw aus dem Vorjahr sind nicht
erfasst. Bei Interesse: konsumen-
– bitte für
Rückfragen die eigene Telefon-
nummer angeben. Benötigte
Daten: Nationaler Code, Marke,
Modell, Type, Erstzulassung, Ben-
zin/Diesel und Kilometerstand –
je mehr Infos, desto schneller die
Auskunft.
VKI: Die besten
Windelferraris
S
eit bald zwei Jahrzehnten tes-
tet der VKI gemeinsammit der
deutschen Stiftung Warentest
Kinderwagen. Diese Untersu-
chungen haben auch den Sinn,
den Druck auf Produzenten zu
erhöhen, sodass sie ihre Produk-
te sicherer, praxistauglicher und
ohne Schadstoffe herstellen. Das
heurige Ergebnis ist in weiten
Teilen erfreulich: Gleich sechs
Kombi-Kinderwagen sind mit
dem Testurteil „gut“ empfehlens-
wert. Der Saturn R Duoset von
Hauck ist mit 430 Euro einer der
bislang günstigsten Testsieger.
Der Moov von Kinderkraft ist mit
270 Euro sogar noch billiger und
auch„gut“.
zak
in kürze
Kostenlose Produkte verleiten zu Käufen
im Internet. Doch der Experte warnt. Diese
Online-Shops holen sich die Kosten über
den Versand und die Mahnspesen zurück.
D
er Ausverkauf des Jahres! Alles kostenlos! So
wirbt die Seite lieblings-mensch.com für ihre
Produkte. Auch Frau G. ließ sich von den kostenlosen
Angeboten blenden. Nach ihrer Bestellung bekamsie
ein Mail mit Versandkosten von 24,95 Euro, aber nie
einenHinweis auf allgemeineGeschäftsbedingungen
oder einen Rücktritt. Sie stornierte den Kauf und
erhielt dafür ein Bestätigungsmail.
Hohe Mahnspesen
Ein paar Wochen später das böse Erwachen: Eine
Mahnung für die Versandkosten mit 50 Euro Spesen
zusätzlich. Wieder schrieb sie der Firma, dass sie
schon zurückgetretenwar. Doch es kamzweiWochen
später wieder eine Mahnung. „Das ist kein seriöser
Online-Shop“, sagt Konsumentenschützer Peter
Nachdem eine Grazerin vier Pelzmäntel
geerbt hatte, wollte sie diese verkaufen.
Was zunächst vielversprechend klang,
endete mit einem Reinfall.
D
urch ein Zeitungsinserat wurde eine 60-jährige
Konsumentin auf eine Veranstaltung in einem
Hotel in Graz aufmerksam, bei der Pelzmäntel ge-
schätzt wurden. Sie wollte sich dort über den Wert
ihrer geerbten Mäntel erkundigen. Vor Ort wurde
der Frau mitgeteilt, dass der Ankaufspreis pro Stück
zwischen 150 und 1.000 Euro liegen würde. Da der
Veranstalter ihr jedoch die Kosten für eine allfällige
Reinigung der Mäntel verrechnen wollte, lehnte sie
das Angebot ab.
Von 1.000 auf 0 Euro
WenigeTage später wurde die Grazerin plötzlich von
einem deutschen Unternehmen angerufen, das sich
für dieMäntel interessierte. Die Konsumentin schickte
diese zur neuerlichen Bewertung nach Deutschland
für insgesamt 99 Euro.
Die Schätzung sorgte jedoch für große Ernüchte-
rung: Es hieß, dass die vier Pelzmäntel null Euro
wert seien. Für eine Begründung wären erneut pro
Mantel 150 Euro fällig. Dies war für die Steirerin keine
Option. Daraufhin wurde ihr eine Entsorgung oder
eine Rückübermittlung der Mäntel angeboten. Sie
entschied sich für Letzteres und durfte dafür erneut
25 Euro bezahlen.
Ungültiger Vertragsabschluss
Verärgert ließ sie die Unterlagen von Konsumenten-
schützerin Katharina Gruber prüfen, die den Kauf-
vertrag als ungültig erklärte: „Bei einem Fernabsatz-
vertrag über eine Dienstleistung, die während eines
vom Unternehmer initiierten Anrufs ausverhandelt
wurde, ist die Verbraucherin erst gebunden, wenn
sie davor das Vertragsangebot schriftlich erhalten
und schriftlich angenommen hat. Dies hat nie statt-
gefunden.“ Die Frau verzichtete jedoch auf weitere
Schritte. Gruber rät:„Für solche Schätzungen sollten
sich Konsumenten nur an seriöse, ortsansässige Un-
ternehmen wenden.“
ID
„Wertvolle“ Pelzmäntel
kamen teuer
BeimKauf vonkostenlosenProdukten, wiehier auf lieblings-
mensch.com, kommen meist hohe Versandkosten dazu.
In mehreren Briefen wurde einer Weizerin eine angebliche
seelische Reinigung garantiert – zunächst kostenlos. Die
erste Rechnung ließ jedoch nicht lange auf sich warten.
A
ls eine von „wenigen Auser-
wählten“ erhielt eine 78-Jäh-
rige per Post ein Schreiben der
„Carta Prophetica“, die sich selbst
als kleinen, geheimen Zirkel aus
Sehern und Medien bezeichnet.
Versprochen wurde der Weizerin
darin eine vermeintlich seriöse,
Spirituelle Heilung –
doch nicht gratis
Wenn sich ein Inkassobüro meldet, bedeutet das nichts
Gutes: Zahlungen sind überfällig. Im Fall einer Murtalerin
aufgrund einer seit 19 Jahren vermeintlich ausstehenden
Handyrechnung.
A
ls Frau R. ein Inkasso-Schrei-
ben mit einer Zahlungsauf-
forderung in der Höhe von über
6.700 Euro erhielt, traute sie ihren
Augen nicht. Die geforderte Sum-
me sollte sie für einen Handyver-
trag von T-Mobile nachzahlen. Da
die Steirerin jedoch seit beinahe
20 Jahren nur mehr Wertkarten-
handys nutzte und sich an kei-
nen Vertragsabschluss erinnerte,
wandte sie sich hilfesuchend an
die AK Murtal. „Es stellte sich her-
6.700 Euro
für
„offene“ Handyrechnung
aus, dassT-Mobile im Jahr 2000 ei-
nen gerichtlichen Zahlungsbefehl
für eine ausstehende Rechnung
erwirkt hatte, dieser aber an eine
falsche Adresse gesendet wurde“,
schildert Konsumentenschützerin
Michaela Jammerbund-Tychi. An-
hand des Meldezettels von Frau R.
konnte die AK Murtal schließlich
nachweisen, dass sie die Zah-
lungsaufforderung nie erhalten
hatte. Die 44-Jährige musste die
6.700 Euro nicht zahlen.
ID
astrologisch-spirituelle Analyse,
die ihre „Zukunft erhellen“ und
„Blockaden lösen“ sollte. Nor-
malerweise koste dies rund 500
Euro, Frau P. hätte aber das„Glück“,
diese kostenlos zu bekommen. Da
sich die Weizerin in einer schwie-
rigeren gesundheitlichen Phase
befand, klangdieHilfe verlockend.
Sie stimmte schriftlich zu und
bekamdaraufhin drei Kuverts, die
sie zu unterschiedlichen Daten
öffnen sollte.
Wundersamen und Erlagschein
Enthielt das zweite Schreiben
zusätzlich noch einen magischen
afrikanischen Samen des Afzelia-
Baumes, befand sich im letzten
auch eine Rechnung: Für ein wei-
teres Heilungsritual sei ein symbo-
lischer Beitrag von 49 Euro fällig.
Als Frau P. dies nicht bezahlte,
folgte eine erneute Zahlungsauf-
forderung. Nach Durchsicht der
Unterlagen empfahl Elmar Tut-
tinger, Außenstellenleiter
der AK Weiz, die Briefe
zu ignorieren. „Hinter
solchen unaufgefor-
derten Zusendungen
steckt nicht die Ab-
sicht, jemandem zu
helfen, sondern ein
finanzielles Motiv“, so
Tuttinger: „Auf diese
Schreiben sollte man
nicht reagieren und auch
keinerlei schriftliche Zustimmun-
gen erteilen.“
ID
Zuerst der Schreck, dann die gute Nachricht: Die Frau musste die offene
Forderung nicht bezahlen.
Abzocke in
Online-Shops
Jerovschek. „Wenn alles gratis ist, gibt es garantiert
einen Haken. Gesetzlich gibt es für sogenannte Fern-
und Auswärtsgeschäfte eine 14-tägige Rücktritts-
frist.“ Auch ein zweiter, ähnlicher Fall erreichte den
AK-Konsumentenschutz. Der Experte riet, sich durch
Mahnschreiben nicht einschüchtern zu lassen, wenn
man nachweislich vom Vertrag zurückgetreten ist.
Weil das Unternehmen nicht auf ein Rücktrittsrecht
hingewiesen hat, verlängert sich die Rücktrittsfrist
auf maximal ein Jahr und 14 Tage.
BB
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lieblings-mensch.com
Stiftung Warentest / Ralph Kaiser
Details zumTest
Leben & Konsum
©polack - stock.adobe.com
Faksimile des „heilsamen“ Schreibens von
„Carta Prophetica“ an dieWeizerin.
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