ZAK_06_2019 - page 10-11

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tipp
AK-Expertin Biljana Bauer
antwortet:
Bei einer Nebenbeschäftigung
muss imEinzelfall geprüft wer-
den, ob das Konkurrenz- oder
Nebenbeschäftigungsverbot
entgegensteht. Ratsam ist es,
Arbeitgeberin oder Arbeitge-
ber vorher zu informierenbzw.
eine schriftliche Zustimmung
einzuholen, auch wenn keine
Meldepflicht vereinbart ist. Im
schlimmsten Fall kann eine
Entlassung drohen.
Achtung auf Höchstgrenze
bei der Arbeitszeit
Da die Arbeitszeit mehrerer
Arbeitsverhältnisse zusam-
mengerechnet wird, ist darauf
zu achten, dass die Beschäf-
tigungen zusammen die ge-
setzlicheHöchstgrenze der Ar-
beitszeit nicht überschreiten.
So sind grundsätzlichmaximal
zwölf Stunden täglich bzw. 60
Stundenwöchentlich – durch-
schnittlich maximal 48 Stun-
den binnen 17 Wochen – er-
laubt. Arbeitgeberinnen und
Arbeitgebern, bei denen die
Höchstgrenze überschritten
wird, droht eine Geldstrafe.
Was ist bei einer
Nebenbeschäftigung
zu beachten?
Seit dem Herbst des Vorjahres ist das neue Arbeitszeit-
gesetz in Kraft. Nach einem Jahr zeigt sich: Zunehmend
mehr Unternehmen nutzen die Möglichkeit des mit dem
Gesetz eingeführten Zwölf-Stunden-Arbeitstages. In ein-
zelnen Branchen gibt es besondere Probleme.
I
m September 2018 ist das neue
Arbeitszeitgesetz in Österreich
in Kraft getreten. Dadurch wurde
es möglich, die tägliche Höchst-
arbeitszeit auf zwölf Stunden
auszudehnen. Nach einem Jahr
zieht Karl Schneeberger, Leiter der
Abteilung Arbeitnehmerschutz in
der Arbeiterkammer Steiermark,
nun eine erste Bilanz.Was kürzlich
schon eine Umfrage von Deloitte
sowie der Uni Wien und der Uni
Graz zeigte – fast ein Drittel der
Unternehmen nutzt bereits die
Möglichkeit eines Zwölf-Stunden-
Arbeitstags in der Gleitzeit –, kann
auch Schneeberger bestätigen:
„Bei Gleitzeitmodellen wird das
ausgereizt. Wir haben praktisch
in allen vorgelegten Vertragsent-
würfen immer eine Normalar-
beitszeit von zwölf Stunden pro
Tag definiert.“
Beschwerden verpuffen
50 bis 100 Anzeigen wegen Über-
Der Zwölf-Stunden-Tag
wird immer öfter Realität
Diskussion mit Experten
Das Arbeitszeitgesetz wird auch
Thema bei der zum siebentenMal
stattfindenden AK-Veranstaltung
„Aktuelle Entwicklungen im Ar-
beitsrecht“ am 24. Oktober ab 18
Uhr am Flughafen Graz sein. Das
juristische Hintergrundgespräch
bietet Betriebsrätinnen und Be-
triebsräten sowie Personalver-
antwortlichen die Möglichkeit,
aktuelle Entscheidungen des
Obersten Gerichtshofes (OGH)
und wichtige arbeitsrechtliche
Fragen mit dem renommierten
Arbeitsrechtsexperten Gert-Peter
Reissner zu diskutieren. Um An-
meldung wird gebeten.
schreitung der Arbeitszeiten oder
Nichteinhaltung von Ruhezeiten
verzeichnet die steirische AK jedes
Jahr. Das sei zwar auch heuer nicht
anders, doch dank des neuen
Gesetzes würden nun manche
Beschwerden ins Leere gehen,
„weil die Arbeitszeitgrenze jetzt
nichtmehr zehnStunden, sondern
zwölf ist“, erklärt Schneeberger.
In manchen Branchen gebe es
besonders viele Beschwerden,
etwa in lebensmittelproduzie-
renden Betrieben – hier müssten
Beschäftigte oftmals deutlich
mehr als zwölf Stunden arbeiten,
ohne entsprechendes Entgelt zu
erhalten. Schneeberger zweifelt
jedenfalls nach wie vor an der
prinzipiellen Notwendigkeit, den
Zwölf-Stunden-Tag per Gesetz
einzuführen. Für Unternehmen,
die wirklich Bedarf nach längeren
Arbeitszeiten haben, „hat es frü-
her auch Lösungsmöglichkeiten
gegeben.“
In der Lebensmittelproduktion
gibt es vermehrt Beschwerden
bezüglich der Arbeitszeiten.
Gert-Peter Reissner spricht über
aktuelle arbeitsrechtliche Fragen.
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Graf-Putz | AK
Immer wieder veröffentlichen
Vorgesetzte persönliche Daten von
Beschäftigten ohne deren Zustim-
mung auf Facebook und Co. Dabei
drohen den Betrieben Schadener-
satzzahlungen und Geldstrafen.
M
anche Arbeitgeberinnen und Arbeitge-
ber nehmen es offenbar nicht so genau,
wenn es um die persönlichen Daten ihrer Mit-
arbeiterinnen undMitarbeiter geht. Das zeigen
einige aktuelle Fälle, in denen Betroffene die
Arbeiterkammer einschalten mussten.
Krankenstand auf Facebook
Konkret ging es in diesen Fällen um„Racheak-
tionen“ von Vorgesetzten, die über einzelne
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verärgert
waren. Die Vorgesetzten posteten beispiels-
weise Fotos von Krankenstandsmeldungen
auf Facebook oder inWhatsApp-Gruppen. Das
sei nicht nur erniedrigend für die Betroffenen,
sondern auch ein klarer Verstoß gegen den
Datenschutz, erklärt AK-Arbeitnehmerschutz-
expertin Biljana Bauer. Daten und Fotos von
Beschäftigten dürften nur für Arbeitszwecke
verwendet werden. Wenn es dann noch um
den Krankenstand von Beschäftigten gehe, so
seien das „besonders sensible und besonders
geschützte Daten“, argumentiert Bauer. Per-
sonenbezogene Gesundheitsdaten zu veröf-
fentlichen, noch dazu ohne Zustimmung der
Betroffenen, sei nicht gestattet.
Betroffene erhalten Schadenersatz
Die Arbeiterkammer intervenierte erfolgreich
für die betroffenen Beschäftigten.„Wir haben in
allen Fällen Schadenersatz gefordert und auch
bekommen“, berichtet die AK-Rechtsexpertin.
Darüber hinaus drohen Unternehmen bei
derartigen Verstößen hohe Geldstrafen, die
vonder Datenschutzbehörde verhängt werden
können.
Bewusstsein ist größer
Seit im Vorjahr die europäische Datenschutz-
grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten
ist, haben die Datenschutz-Verstöße laut Bauer
zugenommen. „Vielleicht ist das Bewusstsein
für Datenschutz durch die DSGVO größer ge-
worden“, so Bauer, die auch betont, dass der
Großteil der Unternehmen „übergenau“ ist,
was die Umsetzung der Datenschutzregeln
anbelangt.
DW
Mitarbeiter-Daten: Verstöße
gegen Datenschutz nehmen zu
AK-Wahl
Beruf
& Recht
Seite 10 – 16
Krankenstandsmeldun-
gen von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern z. B. in
WhatsApp-Gruppen zu
posten, verstößt gegen
den Datenschutz.
Temel | AK
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