AKTUELLES
AKTUELLES
Die Arbeit in der Kinderbetreuung
ist wichtig und
verantwortungsvoll, aber öffentlich oft nicht genügend
anerkannt. Die AK geht nun mit einer Umfrage den
Arbeitsbedingungen auf den Grund.
Die Arbeit
mit Kindern
L
eichter ist die Betreuung
der Vorschulkinder in den
letzten Jahren nicht geworden.
Das neue Kinderbildungs-
und -betreuungsgesetz etwa
brachte die verpflichtenden El-
terngespräche und die Sprach-
standserhebung. Der Zuzug
von Familien bringt Sprach-
probleme und das Umgehen
mit kulturellen Unterschieden
von Kindern und deren Eltern.
Verhaltensauffälligkeiten von
Kindern scheinen zuzuneh-
men.
Umfrage
„Trotz der hohen Verantwor-
tung in der Kinderbetreuung
und des wertvollen Beitrags
der Beschäftigten entspricht
die öffentliche Anerkennung
oft nicht den erbrachten Leis-
tungen“, sagt AK-Präsident
Josef Pesserl. Wie es um die
Arbeitsbedingungen genau
steht, soll eine groß angelegte
Umfrage der Arbeiterkammer
zeigen.
Volkshilfe-BRV Beatrix Eiletz:
„Aus den Antworten wollen
wir ableiten, mit welchen
Forderungen an die Verant-
wortlichen wir positiv auf die
Zukunft einwirken werden.“
Der Rücklauf an Fragebögen
ist enorm, die Auswertung
wird bis zum Frühsommer
dauern. Die Ergebnisse der
Studie werden öffentlich prä-
sentiert.
Stephan Hilbert
J
ahr für Jahr setzen sich die
Kolleginnen in der Abtei-
lung Beruf und Familie für
die Rechte der Frauen ein.
Egal ob bei Fragen der Gleich-
berechtigung, Karenz, Kinder-
betreuungsgeld, Elternteilzeit,
Mutterschutz, Wiedereinstieg
oder aber bei Beihilfen und
Förderungen – sie kämpfen,
damit Sie zu Ihrem Recht
kommen. Und jedes Jahr am
Internationalen Tag der Frau-
en setzen sie ein Zeichen und
machen Gleichberechtigung
zum Thema.
Über 100 Jahre Kampf
Am 19. März 1911 fand der 1.
Internationale Frauentag in
Dänemark, Deutschland, Ös-
terreich, der Schweiz und den
USA statt. Die Forderung war
das aktive und passive Wahl-
recht für Frauen. Mehr als eine
Million Frauen gingen auf die
Straße, eine bis dahin beispiel-
lose Massenbewegung.
Widerstand in Österreich
Eine herausragende öster-
reichische Persönlichkeit,
die für die Rechte der Frau-
en gekämpft hat, war Käthe
Leichter. Sie lebte in Wien
und leitete von 1925 bis 1934
das Referat für Frauenarbeit
in der Wiener Arbeiterkam-
mer. Ihr Wirken in der AK
hat maßgeblich zu wichtigen
Reformen für die Belange von
arbeitenden Frauen beigetra-
gen. 1927 gab sie die wegwei-
sende Studie „Frauenarbeit
und Arbeiterinnenschutz in
Österreich“ heraus. Viele ihrer
Anliegen konnten nicht mehr
umgesetzt werden.
Widerstand als Lebenswerk
1934 wurde sie durch die Dik-
tatur des Austrofaschismus in
die Illegalität gedrängt, war
aber für ihre Überzeugung im
Widerstand aktiv. Aufgrund
ihrer jüdischen Herkunft und
auch wegen ihres politischen
Engagements für die Sozi-
aldemokratie wurde Käthe
Leichter ab 1938 von den Nati-
onalsozialisten verfolgt. Nach
ihrer Verhaftung musste sie
über zwei Jahre im Gefängnis
und schließlich im Konzent-
rationslager Ravensbrück ver-
bringen. 1942 wurde sie durch
das nationalsozialistische
Verbrecherregime ermordet.
Barbara Schön
AK | Schön
pressmaster | Fotolia
Die AK hat
ein für Frauen
❤
Elisabeth Aufreiter (AK-Frauenausschuss) mit AK-Präsident Josef
Pesserl und der Leiterin der AK-Frauenabteilung Mag. Bernadette
Pöcheim. v.l. (
AK | Schön)
Verzweiflung und Freude
zugleich empfand eine stei-
rische Arbeitnehmerin, als
ihr gekündigt wurde und sie
kurz darauf erfuhr, dass sie
schwanger war.
E
in Baby, aber kein Geld?
„Auch wenn eine Frau
zum Zeitpunkt der Kündi-
gung noch nichts von ihrer
Schwangerschaft wusste, ist
die Kündigung damit rechts-
unwirksam“, informierte sie
AK-FrauenreferentinMag. Ber-
nadette Pöcheim, an die sich
die verzweifelte Frau gewandt
hatte. „Allerdings muss sie den
Arbeitgeber unverzüglich in-
formierenund eine Schwanger-
schaftsbestätigung vorlegen.“
Immer wieder werden
Menschen
aufgrund der
Haut farbe oder Herkunf t
bei der Wohnungsvergabe
übergangen. Auch Herr Z.
wurde diskriminiert – die
Gleichbehandlungskommis-
sion unterstützte ihn.
D
ieWohnung ist schön, Frau
S. möchte sie nehmen. Sie
ruft ihren Partner an, der selbst
bei dem Termin nicht dabei
ist, denn die Wohnung ist für
ihn. Die Maklerin fragt nach,
wer er sei und Frau S. erzählt
von Herrn Z. Er habe eine Aus-
bildung zum Buchhalter und
arbeite auch in diesemBereich.
DieMaklerin fragt weiter nach,
woher dennder Partner komme
und Frau S. antwortet, dass er
„schwarz“ sei. Ein abruptes
„Das geht nicht“ stößt die
Maklerin unfreundlich hervor,
denn der Vermieter wünsche
keine „Schwarzen“ in derWoh-
nung und sie habe schlechte
Erfahrungen gemacht.
Nach ein paar Tagen ruft Herr
Z. trotzdem an, ob eine Ent-
scheidung bei der Vermietung
gefallen sei. Die Maklerin er-
klärte ihm unfreundlich, dass
die Wohnung vergeben sei.
Nicht seine erste negative Er-
fahrung, denn er hatte schon
mehrmals Probleme bei der
Wohnungssuche aufgrund
seiner Hautfarbe. Also wendet
sich Frau S. an die Gleichbe-
handlungskommission, diemit
der Maklerin spricht. Diese be-
streitet die Anschuldigungen,
doch der Inhalt der Gespräche,
wie sie Frau S. erzählt, sind
glaubwürdig. Der Senat ist
daher der Meinung, dass dem
Betroffenen wegen seiner Her-
kunft der Zugang zurWohnung
verweigert wurde, was eine
unmittelbare Diskriminierung
aus Gründen der ethnischen
Zugehörigkeit darstellt. Er
weist die Maklerin an, sich
an die geltende Rechtslage
zu halten, das Gleichbehand-
lungsgesetz zu respektieren
und Schadenersatz zu leisten.
In zwei Fällen von sexu-
eller Belästigung am Ar-
beitsplatz
konnte die AK vor
Gericht Schadenersatz und
Auszahlung des entgangenen
Lohns erkämpfen. Der Job
war weg – aber die Belästiger
mussten sich für ihre Taten
verantworten.
D
ie Steirerinnen sind ja
gar nicht so schlecht ge-
baut“, so die „Erkenntnis“
eines Hüttenwirtes, der seine
Bergauf geht es mit den
Frauenpensionen
durch
den Pensionsgipfel: Ab 1955
geborene Mütter, die bisher
aufgrund mangelnder Bei-
tragsjahre keinen eigenen
Pensionsanspruch hatten,
bekommen bis zu 96 Monate
Kindererziehungszeit pensi-
onsbegründend angerechnet.
S
o kann eine zweifache
Mutter nach nur sieben Er-
werbsjahren in Pension gehen.
Auch den Jüngeren bietet das
Reformpapier Verbesserun-
gen: Das seit 2005 mögliche
Pensionssplitting, bei dem
jener Partner, der überwie-
gend erwerbstätig ist, bis zur
Selbst bei einvernehmlicher
Kündigung in Unkenntnis
einer bestehenden Schwan-
gerscha f t kann eine Frau
weiter a rbeiten: Nach so-
fortiger Meldung beim Ar-
beitgeber verlänger t sich
da s Diens t verhä lt n i s bi s
zum Beg i nn des Mut t er -
schutzes.
Grundsätzlich liegt es im
Ermessen der Frau, wann sie
eine Schwangerschaf t be-
kannt gibt – im Falle einer
Kündigung muss sie jedoch
sofort aktiv werden. Nur in
zwei Situationen empfiehlt
Pöcheim, mit der Meldung
zu wa r ten: Wäh r end der
Probezeit und vor der Ver-
längerung eines befristeten
Dienstverhältnisses.
Hälfte seine Pensionsbeiträge
dem anderen gutschreiben
lassen kann, wird in Hin-
kunft pro Kind sieben Jahre
lang statt bisher vier möglich
sein (insgesamt maximal 14
Jahre). „Diese Möglichkeit
wird noch viel zu selten ge-
nutzt, obwohl sie für mehr
Geschlechtergerechtigkeit
sorgt, beispielsweise bei Teil-
zeit arbeitenden Müttern“, so
AK-Gleichstellungsreferentin
Mag. Bernadette Pöcheim.
Frauen, die zeit ihres Lebens
berufstätig waren, aber nur
wenig verdient haben, profi-
tieren von der Neuregelung
der Ausgleichszulage: Nach
30 Jahren Arbeit gibt es min-
destens 1.000 Euro
Schwanger
und gekündigt?
Sofort melden!
„Wir vermieten
an
keine Schwarzen“
Freiwild
auf der Skihütte?
Pension:
Verbesserungen
für Frauen
Am 8. März verteilte das
AK-Frauenreferat 1.500
Lebkuchenherzen
an alle
Besucherinnen in der AK
und an ihre Partner. Damit
setzte sie ein Zeichen: Die
AK kümmert sich das ganze
Jahr speziell um weibliche
Anliegen.
Mitarbeiterin mit anzüglichen
Bemerkungen genervt und
unsittlich berührt hat. Ein
weiterer Erkenntnisgewinn des
Mannes: Sexuelle Belästigung
am Arbeitsplatz kann gericht-
lich verfolgt werden. Und die
AK hilft ihrenMitgliedern kos-
tenlos dabei. Der Hüttenwirt
wollte sich noch damit heraus-
reden, ein derartiger lockerer
Umgang sei auf Skihütten eben
üblich. Auf der Alm, da gibt‘s
ka Sünd und so. Doch damit
kam er nicht durch. In zwei
ähnlich gelagerten Fällen er-
klärten die Frauenmit Hilfe der
AK ihren vorzeitigen Austritt
aus dem Dienstverhältnis. Die
AK konnte für die betroffenen
Frauen vor Gericht nicht nur
den entgangenen Lohn für ihr
befristetes Dienstverhältnis
erwirken – samt Sonderzahlun-
gen und Urlaubsersatzleistung
–, sondern auch einen Schaden-
ersatz wegen sexueller Belästi-
gung. Die beiden angezeigten
Hüttenwirte sind übrigens
Vater und Sohn.
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