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FRAUEN
BEZIRKE
F
ür Eltern, deren Kind ab 1.
Jänner 2017 geboren wurde,
ist die Inanspruchnahme einer
Bildungskarenz nach einer Baby-
karenz nur dann möglich, wenn
die Bildungskarenz direkt an
den
Kinderbetreuungsgeldbe-
zug anschließt. Liegt eine Lücke
vor (zwei Jahre Karenz, aber nur
ein Jahr Kinderbetreuungsgeld),
muss vor Inanspruchnahme des
Weiterbildungsgeldes eine un-
unterbrochene
sechsmonatige
arbeitslosenversicherungspflich-
tige Beschäftigung vorliegen.
Wichtig ist, dass die Firmenleitung
zustimmt und ein Kündigungs-
schutz vereinbart wird. Im An-
schluss an die Bildungskarenz
kann, sofern die Voraussetzungen
gegeben sind, eine Elternteilzeit
in Anspruch genommen werden.
Dunja Krobath
Frauen und Gleichstellung
ZAK
TIPPS
Bildungskarenz
nach Babykarenz?
Nicht jeder,
der als Junge
geboren wird, möchte auch
ein Leben als Mann führen.
Genauso ging es einem Stei-
rer, der heute als Frau durchs
Leben geht – vom Lehrherrn
aber keine Akzeptanz, son-
dern Diskriminierung erfuhr
und die AK um Hilfe bat.
G
erüchteweise war es in der
Filiale schon im Umlauf,
dass der Lehrling irgendwann
nicht mehr als Mann, sondern
als Frau zur Arbeit kommen
werde. Als die junge Steirerin
ihren Entschluss schließlich
ihrem Vorgesetzten mitteilte,
gab dieser zu bedenken, dass
sie doch an den Umsatz der
Firma denken müsse. „Was
werden denn die Leute sagen,
die alten Kunden. Die werden
das nicht gut finden und nicht
mehr einkaufen kommen“,
schildert AK-Gleichstellungs-
beauftragte Birgit Klöckl die
Reaktion des Chefs. Die Frau
nahm Rücksicht und ging wei-
terhin als Mann zur Arbeit –
eine sehr belastende Situation
für die 20-Jährige, nachdem sie
allen Mut zusammengenom-
men hatte, um ihre Entschei-
dung mitzuteilen.
Täglich diskriminiert
Als sie ein paar Wochen da-
rauf offiziell ihren Namen
Diskriminierung:
Neues Geschlecht,
kränkender Arbeitsalltag
das „nicht normal finden“. Die
psychische Belastung nahm
von Tag zu Tag zu, bis die jun-
ge Frau um Versetzung in eine
andere Filiale bat, denn im-
merhin war ihr die Weiterbe-
schäftigung nach der Lehrzeit
im Unternehmen zugesichert
worden. Doch auch hier wurde
es nicht besser: „Der Gebiets-
leiter sagte ihr, dass sie eine
‚Piepsstimme‘ hätte und teilte
ihr schlussendlich mit, dass
sie nach Ende der Lehrzeit
nicht weiterbehalten wird“,
so Klöckl und betont: „Es
darf niemand aufgrund seines
Geschlechts im Arbeitsleben
diskriminiert werden.“
4.000
E
für Kränkung
In einem außergerichtlichen
Vergleich erhielt die Steirerin
4.000 Euro als Schadenersatz
für die geschlechtsbezogene
Diskriminierung. „Sie hat mitt-
lerweile einen neuen Job und
erzählte, dass ihr neuer Chef
am Anfang gar nicht gemerkt
hätte, dass sie einmal einMann
war. Das Arbeitsklima sei sehr
gut“, freut sich die Expertin für
die 20-Jährige.
JF
Mühsamer Kampf
um
Versicherungsleistungen
In Feldbach entsteht
der-
zeit ein modernes barriere-
freies Servicezentrum. Eröff-
nung am 20. Oktober 2018.
I
mRahmen der Grundsteinle-
gung Ende Februar betonier-
ten AK-Präsident Josef Pesserl
und AK-Direktor Wolfgang
Bartosch zusammen mit Bür-
germeister Josef Ober eine Zeit-
kapsel im Eingangsbereich ein.
In dem Kupferrohr befinden
sich aktuelle Tageszeitungen
Mehr Service
für
die Südoststeiermark
ändern ließ, trat die Steierin
schließlich als Frau auf. Die
Situation wurde nicht besser:
Ihr Vorgesetzter sowie ihre
Kolleginnen und Kollegen
sprachen sie nach wie vor –
auch vor Kundschaft – mit
ihrem männlichen Vornamen
an. Auch die Lehrausbildung
nahm eine negative Wende: Es
wurde ihr nichts mehr erklärt,
sie wurde nicht mehr bei der
Kassa und anderen wichtigen
Arbeitsbereichen eingesetzt.
Immer wieder wurde ihr ver-
mittelt, dass sie „so“ nicht zur
Arbeit kommen könne, weil
die Kundinnen und Kunden
sowie die Firmenliste, Pläne,
Geldstücke und eine 5-Euro-
Note. Die Stelle der Zeitkapsel
wird durch eine Tafel markiert
werden.
JF
Ein Zwöl f jähr iger
ver-
schwieg seiner Mutter die
Rechnungen, die per SMS ka-
men. Nach drei Monaten sah
sie die böse Überraschung.
E
ine Mutter hatte für ih-
ren minderjährigen Sohn
einen Mobilfunkvertrag bei
Hutchison Drei Austria abge-
schlossen. Sie gab an, dass es
reiche, wenn die Rechnungen
nur mehr per SMS und nicht
mehr mit der Post kommen. Ihr
Sohn würde schon Bescheid
geben. Tat er aber nicht – er
hielt schön still. Aus gutem
Grund: Der Bursche hatte App-
Käufe um stolze 2.053,23 Euro
getätigt. Erst als die Mutter
nach etwa drei Monaten ihren
Bub shoppte um
2.000 Euro im App-Store
Kontostand überprüfte, fielen
ihr die deutlich erhöhten Han-
dyrechnungen auf.
Kulanzlösung
Ratsuchend wandte sich die
Frau an die AK-Außenstelle
Südoststeiermark. „Wir schrie-
ben daraufhin den Mobilfunk-
betreiber an und schilderten
den Sachverhalt“, sagt AK-
Konsumentenschützerin Anita
Fink. Hutchison Drei Austria
reagierte umgehend, richtete
eine sogenannte Jugendschutz-
sperre ein und überwies der
Frau die gesamten 2.053,23
Euro zurück, „da die Käufe
der Apps durch einen Min-
derjährigen ohne Zustimmung
der Erziehungsberechtigten
erfolgten“, so Fink.
und Gutachten intervenierte
die AK-Außenstelle Murtal
bei der Versicherung. Trotz der
medizinischen Unterlagen ver-
steifte sich das Unternehmen
darauf, dass die 39-Jährige
nicht ausreichend invalide sei.
Immerhin könne sie zumindest
noch den Haushalt mit ihren
zwei schulpflichtigen Kindern
führen, hieß es im Schreiben
der Versicherung. „Erst als
wir der Versicherung Bestäti-
gungen des Sozialreferats der
zuständigen Bezirkshaupt-
mannschaft vorlegten, dass
die Mutter Unterstützung bei
der Erziehung erhält, indem
ihre beiden Kinder den Ta-
geshort besuchen, lenkte die
Versicherung ein“, schildert
AK-Experte Richard Silhavy
das zähe Ringen.
Die Epileptikerin erhält nun
nachmehrmaliger Intervention
der AK Murtal über mehr als
fünf Monate und zehn Monate
nach der ersten Ablehnung die
Leistung aus ihrer Lebensver-
sicherung in Höhe von knapp
35.000 Euro.
JF
Hartnäckigkeit
zahlt sich
aus: Die AK-Außenstelle Mur-
tal verhalf einer Epileptikerin
mit stapelweise Gutachten
und Befunden nach monate-
langem Ringen zu ihr zuste-
henden Versicherungsleis-
tungen.
D
ie 39-Jährige leidet seit
Jahren an epileptischen
Anfällen, die sich medika-
mentös nur schwer behandeln
lassen, auch Reha-Maßnahmen
erwiesen sich als nicht zielfüh-
rend. Im Juli 2016 wurde ihr
ein dauernder Pensionsbezug
wegen verminderter Arbeits-
fähigkeit zugesprochen. Mit
diesem Bescheid wandte sich
die Obersteirerin an ihre Versi-
cherung, bei der sie Jahre zuvor
eine Über-Lebens-Vorsorge mit
einer Zusatzleistung bei dau-
ernder Invalidität abgeschlos-
sen hatte. Die Versicherung
verweigerte diese Leistung je-
doch mit Hinweis darauf, dass
die Obersteirerin ihrer Ansicht
nach nicht in dem Ausmaß
invalide sei, um die Leistung
zu erhalten.
Bergeweise Schriftstücke
Mit Hilfe zahlreicher Befunde
Bartosch, Ober und Pesserl (v.l.)
Graf | AK
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Hochstrasser | AK