ZAK_03_April-2018_korr1_WEB - page 14-15

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DATENSCHUTZ
WIRTSCHAFTSPOL ITIK
Der Internationale Wäh-
rungsfonds (IWF)
schlägt
Alarm: Die Armutsgefährdung
der 18- bis 24-Jährigen steigt
dramatisch.
K
eine Geringere als die
Direktorin des IWF, Chris-
tine Lagarde, präsentierte kürz-
lich eine besorgniserregende
Studie über die Armutsgefähr-
dung junger Europäerinnen
und Europäer. Der IWF-Studie
zufolge ist fast jeder vierte An-
gehörige der Altersgruppe 18
bis 24 Jahre armutsgefährdet.
Die Studienautoren führen
diese seit der Finanzkrise 2008
anhaltende Entwicklung vor
allem darauf zurück, dass die
Arbeitsmarktpolitik in der EU
und die nationalen Sicherungs-
systeme nicht ausreichend auf
die Krise reagiert hätten. Dazu
trug die Politik der Budget-
konsolidierung in vielen Mit-
gliedsländern bei, die kon-
junkturelle Erholung zu ver-
zögern. Die Jahre nach der
Finanzkrise verschlimmerten
daher die ohnehin bereits
Armut:
Eine ganze
Generation in Gefahr?
Die Tage
der herkömmlichen
Stromzähler sind gezählt. Der
„Smart Meter“ hält Einzug in
die Haushalte.
D
ie digitalen Messgeräte
sollen durch die Häu-
figkeit und Genauigkeit der
Aufzeichnungen dazu bei-
tragen, den Stromverbrauch
zu optimieren. Als weiterer
Vorteil für die Konsumentin-
nen und Konsumenten wird
ins Treffen geführt, dass das
Ablesen des Jahresverbrauchs
bequemer – weil automatisch
Die Stromzähler
werden „smart“
Im Mai
tritt die neue Da-
tenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) in Kraft. Und es gibt
noch viele offene Fragen. Ein
Interview mit dem Datenex-
perten Karl Schneeberger.
M
it 25. Mai 2018 ist die
Schonfrist für die Grund-
verordnung vorbei. Sie bietet
mehr Schutz und auch mehr
Pflichten.
Warum die neue Verordnung?
Karl Schneeberger:
Innerhalb
der EU gab es das Ziel, das
Datenschutzrecht zu verein-
heitlichen. Es wurde nicht eine
bereits existierende Richtlinie
überarbeitet, sondern eine
Datenschutzgrundverordnung
erlassen. Sie gilt automatisch
ohne Umsetzung in allen EU-
Mitgliedsstaaten und ist einzu-
halten. Sie definiert nicht nur
Mindeststandards, sondern
auch Maximalstandards. Das
bedeutet, dass man als Mit-
gliedsstaat keine strengeren
Regeln einführen darf als dort
geregelt.
Muss sich jemand fürchten?
Schneeberger:
Fürchten muss
sich niemand. Die neue Ver-
ordnung soll Daten schützen
und sicherstellen, dass jeder
Mensch genau weiß, wer wel-
che Daten von ihm verarbeitet
und vor allem zu welchem
Zweck. Und wann er die Da-
ten wieder löscht. Das ist ein
Schutzsystem, das eigentlich
schon immer existiert. Es wur-
de durch einige Prinzipien
verstärkt.
Was ist die Berichts- & Aus-
kunftspflicht?
Schneeberger:
Es geht um die
Informationspflicht, die der
Verantwortliche gegenüber
demBetroffenen hat. Erst wenn
er ausreichend informiert ist,
Welche Daten
für welchen Zweck?
hohe Jugendarbeitslosigkeit
und förderten den Trend zu
prekärer Beschäftigung und
zu instabileren Jobs. Und hohe
Jugendarbeitslosigkeit führt
unweigerlich zu einem erhöh-
ten Armutsrisiko.
Österreich
In Österreich ist die Jugend-
arbeitslosigkeit aufgrund der
guten konjunkturellen Lage
zwar seit dem Vorjahr end-
lich rückläufig. Das sei aber
kein Grund für die Politik,
sich zurückzulehnen, warnt
AK-Wirtschaftsexperte Karl
Snieder: „Die Daten bezüglich
der Armutsgefährdung öster-
reichischer Jugendlicher zeigen
ein ähnliches Bild wie für die
EU-27, wenn auch von einem
niedrigeren Ausgangsniveau.“
Die Zahl der armutsgefährdeten
Jugendlichen in der Altersgrup-
pe 18 bis 24 Jahre kratzt auch in
Österreich an der 20-Prozent-
Marke (
siehe Grafik
).
Maßnahmen
Die derzeit vorherrschende
gute Konjunktur dürfe nicht
darüber hinwegtäuschen, dass
die EU und Österreich bei
einem Abflachen der Wirt-
schaftsentwicklung vor den-
– erfolgt. Demgegenüber stehen
Datenschutz-Bedenken, Stich-
wort „gläserner Konsument“.
„Der nun unter anderem von
der Arbeiterkammer erreichte
Kompromiss sieht vor, dass
man sich zwar nicht gegen den
Austausch der Zähler wehren
kann, sehr wohl aber gegen
die tägliche Aufzeichnung und
Übertragung der Daten an den
Netzbetreiber“, erläutert AK-
Experte Karl-Heinz Kettl.
Opt-out & Opt-in
Verbraucherinnen und Ver-
braucher können auf einer nur
einmal jährlich vorgesehenen
Ablesung bestehen, müssen
das ihrem Netzbetreiber aber
mitteilen („Opt-out“). Um-
gekehrt können besonders
Energiebewusste, die mehr
über den Stromverbrauch im
Tagesablauf wissen wollen,
auch eine 15-minütige Auf-
zeichnung und Übertragung
beantragen („Opt-in“). Bereits
ab Herbst sollen die Zähler in
der Steiermark flächendeckend
ausgewechselt werden. Ziel ist,
dass bis Ende 2020 mindestens
80 Prozent der Zähler ausge-
tauscht sind.
BH
Graf | AK
selben „alten“ Herausforde-
rungen stehen. Auch die zu
erwartenden Auswirkungen
der Digitalisierung auf den
Arbeitsmarkt müssen berück-
sichtigt werden, fordert Snie-
der. Die Forderungen des IWF
zur Bekämpfung der Jugend-
arbeitslosigkeit sind aus der
Sicht der AK daher zu unter-
streichen:
• Schaffung von mehr Arbeits-
plätzen und Steigerung der
Anreize auf demArbeitsmarkt,
indem mehr in Bildung und
Ausbildung investiert wird.
Für Snieder eine klare Absage
an die Sparpolitik.
• Mehr Investitionen in soziale
Schutzsysteme, etwa in eine Er-
höhung des Arbeitslosengeldes.
Snieder: „Der IWF empfiehlt
also das exakte Gegenteil des-
sen, was die Regierung offenbar
im Schilde führt, auch wenn sie
nach wie vor mit Details geizt.“
• Flächendeckende Besteue-
rung von Vermögen, um damit
unter anderem Programme für
junge Menschen zu finanzie-
ren.
BH
Armutsgefährdung
1)
in der EU und in Österreich
Altersgruppe 18 bis 24 Jahre
Anmerkung:
1) Anteil von Personen mit einem verfügbaren Äquivalenzeinkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle,
die auf 60% des nationalen verfügbaren Median-Äquivalenzeinkommens (nach Sozialleistungen) festgelegt ist.
Quelle:
Eurostat.
Bearbeitung:
AK Steiermark, Abt. Wirtschaftspolitik.
2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
in Prozent
10
14
18
22
11,4
15,5
17,3
19,8
19,8
20,1
23,0
23,4
kann er zustimmen. Diese
Pflichten sind neu. Auf der
Homepage eines Betriebes
muss stehen, welche Daten
dort mit der Internetnutzung
verarbeitet werden. Inwieweit
Cookies verwendet werden, ob
und wann etwas gelöscht wird.
Gibts eine Last-Minute-Hilfe?
Schneeberger:
Alle gespei-
cherten Daten müssen mit 25.
Mai in einem Verzeichnis do-
kumentiert werden. Das muss
ohne Ausnahme vorgelegt
werden, wenn es die Daten-
schutzbehörde verlangt. Meist
ist das Sache des Arbeitgebers
– wer über die Daten verfügt,
ist verantwortlich.
Wo gibt es Informationen?
Schneeberger:
Es gibt sehr vie-
le gute Informationen, Formu-
lare und Tipps direkt auf der
Homepage der Datenschutz-
behörde:
BB
Wichtig für den Betriebsrat
Auf Druck von ÖGB und AK wird
auch künftig die Datenverarbei-
tung der Beschäftigten durch
österreichische Regelungen und
nicht in der DSGVO geregelt.
Ohne diese Bestimmung hätte
der Betriebsrat seine Mitwir-
kungsrechte nicht so aufrechter-
halten können.
In Betrieben werden viele perso-
nenbezogene Daten verarbeitet
(Zugangskontrolle, Arbeitszeiter-
fassung, E-Mail-Verkehr etc.). Alle
Betriebsvereinbarungen sind wie
bisher notwendig. Die Firmenlei-
tung kann sich strafbar machen,
wenn es die notwendigen Be-
triebsvereinbarungen nicht gibt.
Durch die Öffnungsklausel in der
DSGVO und eine Regel im Daten-
schutzanpassungsgesetz
2018
wurde sichergestellt, dass die
Rechte der Betriebsrätinnen und
-räte aus der Arbeitsverfassung
uneingeschränkt aufrecht blei-
ben.
Graf | AK
Unverändert ist die Grund-
satzbestimmung im öster-
reichischen Recht, dass es
Kontrollmaßnahmen, die die
Menschenwürde berühren, im
Betrieb nur mit Zustimmung
der Beschäftigten geben darf.
Das betrifft zum Beispiel Ka-
meras oder intensive Daten-
auswertung von Ortungsda-
ten am Handy.
AK-Datenexperte
Karl Schneeberger
©rolffimages - stock.adobe.com
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