Graf-Putz | AK (2)
Bildung &Wissen
B
ei der Festsetzungdes Entgelts
darf niemand aufgrund des
Geschlechtes diskriminiert wer-
den“: Was heute selbstverständ-
lich klingt, bedeutete Ende der
1970er Jahre einen großen gesell-
schaftlichen Fortschritt. Denn der
oben zitierte Satz findet sich unter
Paragraph 2 des„Bundesgesetzes
über die Gleichbehandlung von
Frau und Mann bei der Festset-
zung des Entgelts“ – und das trat
vor exakt 40 Jahren in Kraft. Mit
dem 1979 erlassenen Gleichbe-
handlungsgesetz sollten die Un-
gleichheiten bei der Entlohnung
zwischen Frauen und Männern in
Österreich bekämpft werden.
Gesetz wurde erweitert
Im Laufe der folgenden Jahrzehn-
te wurde das Gesetz mehrmals
erweitert. Das ursprünglich nur
auf das Entgelt abzielende Gleich-
behandlungsgesetz wurde zum
umfassenden Diskriminierungs-
verbot, das von der Bewerbung
für einen Job bis zur Beendigung
eines Dienstverhältnisses reicht
und auch für Berufsberatung und
-ausbildung gilt. ImRahmen einer
großen Reform im Jahr 2004 wur-
den zahlreiche Schutzbestimmun-
gen neu ins Gleichbehandlungs-
gesetz aufgenommen. Seit diesem
Zeitpunkt sindDiskriminierungen
aufgrund des Geschlechts, der
Herkunft, der Religion oder Welt-
anschauung, des Alters und der
sexuellenOrientierung imArbeits-
leben untersagt.
zeit
reise
ein blick zurück
1979 trat das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft. Damit sollte Ungerechtigkeiten
bei der Entlohnung zwischen Frauen und Männern der Kampf angesagt werden.
40 Jahre später schützt das Gesetz vor vielen Diskriminierungen.
40 Jahre
Gleichbehandlungsgesetz
blitz
lichter
Sandra Temel & Marcel Pollauf
Akademie
Mitte Dezember
e n d e t d e r 2 6 .
Lehrgang der Be-
triebsräteakade-
mie (BRAK ) der
Arbeiterkammer
in Graz. 24 Interes-
senvertreterInnen
aus den Bundes-
ländern Steiermark
und Kärnten pauk-
ten 14 Wochen
lang von früh bis spät. Am Pro-
gramm standen das Arbeits- und
Sozialrecht, eine Ausbildung in
Aktuelle Entwicklungen
im Arbeitsrecht
Über 300 Betriebsräte sowie Per-
sonalvertreterinnenund -vertreter
aus der gesamten Steiermark
zeigten sich hoch interessiert
an den Ausführungen von Gert-
Peter Reissner vom Institut für
Arbeitsrecht, Sozialrecht und
Rechtsinformatik der Leopold-
Franzens-Universität Innsbruck.
Diese Veranstaltung fand heuer
bereits zum siebenten Mal statt
und gehört somit zu den Top-
Events der AK.
Schutz auch abseits der Arbeit
Der Geltungsbereich des Gleich-
behandlungsgesetzes ist seit 2004
nicht mehr bloß auf die Arbeits-
welt beschränkt – auch wenn nur
hier ein gesetzlicher Schutz gegen
alle Diskriminierungsgründe be-
steht. Ungleichbehandlung auf-
grund der Herkunft ist etwa auch
im Bildungsbereich sowie beim
Zugang zu Gütern und Dienst-
leistungen verboten. Bei Gütern
und Dienstleistungen ebenfalls
verboten sind Diskriminierungen
aufgrund des Geschlechts.
Bundes- und Ländergesetze
Österreich wäre nicht Österreich,
wenn die Gleichbehandlung nicht
auch Ländersachewäre. So haben
auch die Bundesländer ihre jewei-
ligen Gleichbehandlungsgesetze.
Gesetzliche Sonderregelungen
gibt es zudem für Menschen mit
Behinderung: ein spezielles Bun-
desgleichstellungsgesetz und das
Behinderteneinstellungsgesetz.
Wiederum in einem eigenen
Gesetz festgelegt ist der Aufga-
ben- und Wirkungsbereich jener
öffentlichen Stellen bzw. Institu-
tionen, an die sich Betroffene im
Fall einer Diskriminierungwenden
können: die Gleichbehandlungs-
anwaltschaft und die Gleichbe-
handlungskommission.
DW
Das ursprüngliche Gleichbehandlungsgesetz sollte der unterschiedlichen Entlohnung von Frauen und Männern ent-
gegenwirken. Später wurde das Gesetz auch auf andere Bereiche der Arbeitswelt und darüber hinaus ausgeweitet.
Vernissage und Auszeichnung
Familie und Freunde ka-
men bei der Vernissage
in der AK-Ganggalerie in
Graz zusammen, um die
Gewinnerinnen und Ge-
winner von „BlitzBündel
– da schau hin“ zu feiern.
Im Vorfeld wurden aus
79 großartigen Bildern 30
ausgewählt, für die an drei
verschiedenen Standorten
abgestimmt werden konn-
te. Unter den Gratulanten
war auch AK-Präsident
Josef Pesserl.
AK lädt Jugendliche zur Diskussion mit Zeitzeugin
Eine Stunde lang ist es mucks-
mäuschenstill unter den 300
Jugendlichen im Grazer Kam-
mersaal. Die Zeitzeugin Gertraud
Fletzberger (89) spricht bewegt
über ihre Vergangenheit
imnationalsozialistischen
Österreich; erzählt von
der Flucht nach Schwe-
den und der gewaltsa-
men Trennung ihrer Fa-
milie.
Über die zurzeit aufkei-
menden antisemitischen
Strömungen inÖsterreich
Sachen Wirtschaft und die Stär-
kung der Kommunikationskom-
petenzen.
sagt sie:„Nach demWort folgt die
Tat. Das müssen wir verhindern.“
Sie sieht es als Pflicht eines jeden
an, schon in Gesprächen einzu-
greifen.
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Natty – stock.adobe.com
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