Beruf & Recht
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Mit dem heuer geschaffenen Projektfonds Arbeit 4.0
reagiert die AK auf die Digitalisierung der Arbeits-
welt und fördert Projekte, die den Beschäftigten
nutzen und Jobs sichern. Jetzt geht die erste Förder-
runde zu Ende.
D
ie steirische Arbeiterkam-
mer investiert heuer und
in den kommenden vier Jahren
insgesamt 21,5 Millionen Euro in
die digitale Qualifizierung ihrer
Mitglieder. Eine wichtige Säule
ist der Projektfonds Arbeit 4.0:
Aus diesem Topf werden Projekte
gefördert, die dazu führen, dass
Beschäftigte vonmodernenTech-
nologien profitieren und ihre Ar-
beitsplätze erhalten bleiben. Die
erste Förderrunde ist nun vorüber.
26 Anträge eingereicht
Insgesamt 26 Förderanträge
wurden eingereicht – und zwar
sowohl von Betriebsratskörper-
schaften und Gewerkschaften
als auch von gemeinnützigen
Betrieben, gewinnorientierten
Unternehmen, Schulungseinrich-
tungen, Unis und Fachhochschu-
Digitalisierung der Arbeitswelt
Jetzt fließen die AK-Förderungen
len. Die eingereichten Anträge
wurden von einem Fachbeirat
geprüft – acht Anträge wurden
zur Annahme empfohlen, elf An-
träge zurückgestellt und sieben
abgelehnt. Die maximale Förder-
summe für die angenommenen
Projekte beträgt insgesamt mehr
als 637.000 Euro. Was die zurück-
gestellten Förderanträge betrifft:
Die Antragsteller haben die Mög-
lichkeit, ihre Projektentwürfe bis
31. Jänner 2020 zu konkretisieren
bzw. nachzubessern.
Lern- undWissensplattformen
Die 26 eingereichten Förderan-
träge fallen in unterschiedliche
Projektkategorien: Die meisten
Förderanträge – nämlich acht
– hatten die Erstellung von Lern-
und Wissensplattformen zum
Inhalt, sieben Anträge gab es im
Zusammenhang mit der Entwick-
lung von Apps zur Unterstützung
von Abläufen. Fünfmal wurden
Schulungsprogramme zur beruf-
lichen Qualifizierung eingereicht,
dazu kamen noch jeweils drei An-
träge zur Erstellung von Studien
und für digitale Hardware.
Virtual-Reality-Brillen
Unter den vom Beirat als förder-
würdig beurteilten Anträgen
finden sich gleich drei Projekte,
bei denen Virtual-Reality- bzw.
Augmented-Reality-Brillen zum
Einsatz kommen sollen – sei es in
der Lehrlingsausbildung oder bei
konkreten betrieblichen Tätig-
keiten. Ein Projekt will zudem die
Möglichkeiten ausloten, Virtual-
Reality-Brillen für bestimmte Be-
rufsgruppen wie Pflegefachkräfte
aber auch Freiwillige von Blau-
lichtorganisationen zu verwen-
den. Bei drei weiteren vom Bei-
rat abgenickten Förderanträgen
handelt es sich um betriebliche
Weiterbildungsprojekte. Allen
gemeinsam ist, dass die eigene
Belegschaft beimErwerb digitaler
Kompetenzen unterstützt werden
soll.
Dienstreise-App
Ebenfalls positiv bewertet wurde
ein Forschungsprojekt, das zum
Ziel hat, die Digitalisierungspro-
zesse imGesundheits- und Sozial-
wesen imSinne der Beschäftigten
zu gestalten oder zu verbessern.
Und schließlich gab der Beirat
auch noch seinen Segen zur Ent-
wicklung einer App, mit deren
Hilfe Beschäftigte sämtliche An-
sprüche im Zusammenhang mit
Dienstreisen – insbesondere im
Ausland – nachvollziehen können.
Die acht erfolgreichen Anträge
kamen übrigens von voestalpine
Böhler Welding, Elin Motoren
Weiz, der bit schulungscenter
GmbH, der GPA-djp Steiermark,
der SIM Campus GmbH, der Team
StyriaWerkstättenGmbH, der Karl-
Franzens-Universität Graz und der
Montanuniversität Leoben.
DW
Wer einreichen kann
Projekte einreichen können Betriebsratskörperschaften, Arbeitneh-
merinnen- und Arbeitnehmergruppen ab drei Personen, das Land Stei-
ermark, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechtsmit Sitz
in der Steiermark, öffentliche Bildungseinrichtungen, Gewerkschaften,
Unternehmen mit Sitz in der Steiermark gemeinsam mit Betriebsräten
bzw. in Betrieben ohne Betriebsrat gemeinsammit Beschäftigtengrup-
pen sowie wissenschaftliche Kooperationspartner wie Universitäten
und Fachhochschulen.
Wer die Projekte prüft
Eingereichte Projekte werden von einem Fachbeirat aus Expertinnen
und Experten von AK, TU Graz, Karl-Franzens-Uni, Joanneum Research,
Steirischer Wirtschaftsförderung SFG und Forschungs- und Beratungs-
stelle Arbeitswelt (FORBA) bewertet. Der Beirat prüft, obdie Anliegen der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausreichend berücksichtigt und
welche Zielgruppen erreicht werden, ob mit dem Projekt neue Impulse
gesetzt werden und ob die Ergebnisse für die Allgemeinheit verfügbar
sind. Auch die jeweilige Fördersumme wird vom Beirat empfohlen. Die
Höhe der Förderung kann zwischen 2.000 und 200.000 Euro pro Projekt
betragen, maximal jedoch 100 Prozent (bei Projekten vonUnternehmen
und Körperschaften des öffentlichen Rechts maximal 50 Prozent) der
förderbaren Projektkosten. Künftig werden jährlich zwei Einreichfristen
(Calls) angeboten: jeweils zum 31. März und zum 30. September.
Was eingereicht werden kann
Grundsätzlich gilt: Jedes eingereichte Projekt muss mit den Zielen des
Projektfonds vereinbar sein, zudem sollte der Projektantrag eine Auflis-
tung der erwarteten Kosten enthalten. Details zu den Förderrichtlinien
unddas Antragsformular sind auf der AK-Homepage zufinden. Gefördert
werden etwa Projekte, die der Verbesserung der Qualität der Arbeit oder
derVermeidungvonBelastungenundFörderungder Gesundheit dienen,
aber auch die bedarfsorientierte Entwicklung von Online-Plattformen
und Anwendungen zur Stärkung der betrieblichenMitbestimmung und
Zusammenarbeit sowie Weiterbildungsprojekte für digitale Kompe-
tenzen.
Infos & Antragsformular
Insgesamt drei Projekte
mit Virtual- bzw. Aug-
mented-Reality-Brillen
wurden vom Fachbeirat
positiv beurteilt.
Digital-Projekte, die letztlich
den Beschäftigten nützen,
kommen grundsätzlich für
Förderungen aus dem Projekt-
fonds in Frage.
Betriebsrätinnen und Be-
triebsräte sowie Gruppen
von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern können eben-
so ihre Ideen einreichen wie
Land, Gemeinden oder Unis.
Zwei der Mitglieder des Fachbeirates: Alexandra Hörmann (AK-Bildungs-
abteilung) und Karl Schneeberger (AK-Arbeitnehmerschutzabteilung).
für die Beschäftigten gestalten:
für die ersten Digital-Projekte
©Viacheslav Iakobchuk – stock.adobe.com
©Chaosamran_Studio – stock.adobe.com
Ivanko – stock.adobe.com
Graf-Putz | AK
ZAK
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