ZAK
mpressum
Medieninhaber:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark,
8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8–14, Tel.: 05 7799 •
Redaktion:
Rudolf Willgruber (Leitung), Michael Fabian, Dr. Michaela Felbin-
ger, Mathias Grilj, Gerhard Haderer, Berndt Heidorn, Stephan Hilbert, Mag.
(FH) Barbara Schön, Mag. Ursula Jungmeier-Scholz, Günther Terpotitz
Lektorat:
ad literam
Produktion:
Reinhold Feimuth •
Druck:
Leykam
Offenlegung gemäß Mediengesetz §25:
siehe
Auflage:
349.000 Stück
Kein Glück
mit dem Kehrer?
Wer mit seinem Rauch-
fangkehrer
unzufrieden
ist, kann diesen außerhalb
der Heizperiode fristgerecht
wechseln.
G
lück sol l er br i ngen,
der Rauchfangkehrer.
Manchmal ist er aber auch
ein Quell des Ärgernisses. So
erkundigte sich ein steirischer
Familienvater bei der AK,
wie er den Rauchfangkehrer
wechseln könne. Der bisherige
kehre zu häufig, hinterlasse
die Kehrrückstände vor Ort
und verlange überdies zu viel.
„Prinzipiell kann der Rauch-
fangkehrer außerha lb der
Heizperiode, also zwischen
15. Mai und 15. September,
mindestens vier Wochen vor
der nächsten
angeset z ten
Kehrung ge-
KONSUMENT • CARTOON
Ich bin eine/r von über 3 Millionen:
wechselt werden“, erklärt AK-
Expertin Mag. Birgit Auner.
Der neue Rauchfangkehrer,
der aus dem eigenen Kehrge-
biet stammenmuss, ist schrift-
lich über den Wechsel zu
informieren. Nur wenn es in
diesem Gebiet nicht mehr als
Nicht jedem Steirer bringt der Rauchfangkehrer Glück.
(Ingo Bartussek)
zwei Rauchfangkehrer gibt,
ist der Wechsel in ein anderes
Kehrgebiet erlaubt.
Was die Verbrennungsrück-
stände betrifft, betont Auner,
gehöre es zu den Pflichten des
Eigentümers der Immobilie,
geeignete, nicht brennbare Ge-
fäße zur Verfügung zu stellen
und nach der Kehrung die ord-
nungsgemäße Entsorgung der
Rückstände zu veranlassen.
Auch die Häufigkeit der Keh-
rungen ist gesetzlich geregelt
und hängt von der Art des ver-
wendeten Brennstoffes – Öl,
Gas oder Holz –, demAlter der
Feuerungsanlage sowie deren
Nutzung während der Som-
mermonate ab. Selbst wenn
die Anlage selten in Betrieb
genommen wird, wie etwa in
Ferienhäusern, muss sie in
den vorgegebenen Abständen
gereinigt werden.
Geregelt sind auch die Preise:
Alle Rauchfangkehrer eines
Bundeslandes müssen sich an
die gültige Kehrtarifverord-
nung halten. Derzeit befindet
sich eine Neufassung der
Steiermärkischen Kehrtarif-
verordnung imVerhandlungs-
stadium.
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