ZAK Dez. 2014_ES - page 18

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DAS SAGEN EXPERTEN
3 Fragen, 3 Antworten
Wie lange dauern
Pflichtpraktika?
Wie kommen Mütter
zu mehr Pension?
3
ZAK
AUF ZACK
2
S
eit Herbst 2014 sind in Han-
delsakademien (HAK) und
Handelsschulen (HAS) Pflichtprak-
tika im Ausmaß von 300 bzw. 150
Stunden in der unterrichtsfreien
Zeit vorgeschrieben. Die Praktika
können auch in Teilen von zu-
mindest einer Woche absolviert
werden. Arbeitsrechtliche Bestim-
mungen und Kollektivverträge
sind zu beachten. Die Pflicht-
praktika dienen der Ergänzung
und Vertiefung der in den Unter-
richtsgegenständen vermittelten
Kenntnisse und Fertigkeiten in
einem Unternehmen. Es sind Be-
stätigungen für die Schule vorge-
schrieben. Es ist darauf zu achten,
dass schriftliche Arbeitsverträge
abgeschlossen werden. Infos
und Unterlagen wie Pflichtprak-
tikumsmappe, Broschüren und
Praktikumsverträge gibt es auf
A
r b e i t s z e i t r e d u k t i o n e n
wegen Kindererziehung füh-
ren meist bei Frauen zu geringer
Pensionshöhe. Seit 2005 ist es
möglich, dass der beruflich ak-
tive Elternteil für die ersten vier
Lebensjahre des Kindes einen
Beitrag zur Pension des anderen
Elternteils leistet. Bis zu 50 Pro-
zent des eigenen Versicherungs-
beitrages können dabei auf den
Partner übertragen werden. Die
Einzahlung muss spätestens bis
zum siebenten Geburtstag des
Kindes vorgenommen werden
und ist auf gemeinsamen An-
trag beim zuständigen Sozial-
versicherungsträger zu leisten.
Unberührt davon bleibt jene
Gutschrift aus dem Familienlas-
tenausgleichsfonds auf das Pen-
sionskonto der Mutter, die wäh-
rend der ersten vier Lebensjahre
des Kindes automatisch erfolgt.
Pflichtpraktikum
in HAK und HAS
Pensionssplitting
ist möglich
Petra Rockenschaub
AK-Jugend
Mag.
a
Birgit Schreiber
AK-Sozialrecht
Kann das AMS Unter-
suchung der Arbeitsfä-
higkeit anordnen?
1
U
m Arbeitslosengeld zu be-
kommen, muss man ge-
sund genug sein, um arbeiten
zu können. Hat das AMS Zweifel,
werden Sie zur ärztlichen Un-
tersuchung zum Pensionsversi-
cherungsträger geschickt. Wird
eine (eingeschränkte) Arbeitsfä-
higkeit festgestellt, ist das AMS
ans PVA-Gutachten längstens
ein Jahr gebunden und muss bei
der Vermittlung eines Arbeits-
platzes den Gesundheitszustand
berücksichtigen. Stellt das PVA-
Gutachten das „Fehlen jeglicher
Arbeitsfähigkeit“ fest, bekom-
men Sie kein Arbeitslosengeld.
Sie sollten einen Antrag auf Pen-
sion stellen, nur dann können
Sie vom AMS einen Pensionsvor-
schuss erhalten. Das Gutachten
wird für sechs Monate auch für
die Beurteilung eines Pensions-
antrages herangezogen.
Mag. Peter Pratl
AK-Sozialrecht
EXPERT
I
NNENTIPPS • LESER
Prüfung der
Arbeitsfähigkeit
Weihnachtsgeschenk
ich habe heute Ihre Nachricht
über die Gewährung der AK-
Studienbeihilfe erhalten und
möchte mich dafür sehr herzlich
bedanken. Die Unterstützung
von 240 Euro ist wirklich eine gro-
ße finanzielle Hilfe und für mich
ein vorzeitiges Weihnachtsge-
schenk. Vielen Dank dafür, bitte
machen Sie weiter so!
Silke H., online
Falsche Preisangaben
zum Leserbrief „Ticketpreis er-
stattet“
Da die AK Oberösterreich Obodo
als Testsieger bewertet hat (lei-
der noch immer!), habe auch ich
einen Flug für meine Familie im
Jahr 2013 online gebucht. Leider
macht die Firma Obodo günsti-
ge, aber falsche Preisangaben im
Internet. Auf der Rechnung war
ein höherer Preis, als ich gebucht
hatte. Nichtsdestotrotz habe ich
nach zahlreichem Schriftverkehr
und einer Anwaltsdrohung die
Differenz rückerstattet bekom-
men.
Verena Schober, Pirka
Pensionsgarantie
Was Sie über die private Vorsorge
schreiben, möchte ich zunächst
so stehen lassen. Aber Ihre
(unkritische) Behauptung über
die qualitativen und quantita-
tiven Vorteile der öffentlichen
Pensionsversicherungssyste-
me hätte ich gerne näher er-
läutert. Bitte geben Sie per-
sönlich eine Garantieerklärung
ab, dass jede/r 30-Jährige ei-
nes Tages mit den derzeit gül-
tigen Kriterien des Pensions-
rechtes eine staatliche Pensi-
on in Anspruch nehmen kann.
Sie verschweigen, dass das
öffentliche
Pensionssystem
schon lange nicht mehr ohne
Zuschüsse in Milliardenhöhe
aus dem Steuertopf auskommt.
Helmut
Hofbauer,
Judendorf-
Straßengel
Wenn die Republik Österreich ein-
mal so verschuldet sein sollte, dass
sie nicht mehr für die Pensionen
aufkommen kann, dann haben die
privaten Pensionsvorsorgen schon
längst versagt, denn diese inves-
tieren an den Finanzmärkten. Zu
den öffentlichen Zuschüssen: das
öffentliche Pensionssystem wird
von den Beitragszahlern getragen.
Gäbe es mehr Beitragszahler, käme
man mit weniger staatlichen Zu-
schüssen aus. (Red.)
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