ZAK Sept 2015_ES - page 2

STEUERREFORM 2016
Im zweiten Teil zur Steuerreform
– „Was kommt wirklich?“ – erläutern wir Änderungen
bei der Kapitalertragsteuer, Grunderwerbsteuer, den Sonderausgaben, Mitarbeiterrabatten
und die kommende Belegannahmepflicht.
D
er Freibetrag für die Mit­
arbeiterkapitalbeteiligung
beträgt ab der Veranlagung für
das Jahr 2016 3.000 Euro, wo­
durch ArbeitnehmerInnen in
einem höheren Ausmaß an der
Wertsteigerung des beschäfti­
genden Unternehmens parti­
zipieren können. Dadurch soll
eine stärkere Bindung an das
Unternehmen bewirkt werden.
Kapitalertragsteuer
Der Steuersatz von 25 Prozent
kommt nur mehr für Kapital­
erträge aus Geldeinlagen und
nicht verbrieften sonstigen
Forderungen bei Kreditin­
stituten zur Anwendung. Für
Bankguthaben und Sparbuch­
zinsen beträgt die Kapitaler­
tragsteuer somit unverändert
25 Prozent.
Für alle anderen Einkünfte
aus Kapitalvermögen (Divi­
Registrierkasse
und Kapitalerträge
ZAK
nhalt
Voyagerix - Fotolia
Hass-Postings können
den Job kosten
4
Vier neue Lehrberufe
gegen Lehrlingsflaute 6
Bildungsberatung testet
und berät individuell
7
Banken haften allein
für die Einlagen
8
Crowdfunding: Rückschritt
beim Anlegerschutz
9
Ernährungstipps
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Wie man Streit um Miet-
kaution vermeidet
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Agentur für enttäuschte
Reisende
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Heizkosten: Sechs Monate
Frist für Einsprüche 12
VHS-Akzent auf Sprachen &
Politische Bildung 14/15
Gewinnspiel: AK verlost
Bücher „Bankenbande“ 16
1.000 Euro Bildungsbonus
in der Babypause
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ExpertInnentipps
und Leserforum 18
Satire/Willi Tell
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Zeitensprung: 1970 – Tod
der Jugendidole 20/21
VKI-Test, Blitzlichter 22/23
Das letzte Wort
& Haderers Cartoon 24
denden, sonstige Gewinnaus­
schüttungen, Anleihezinsen,
Kapital- und Kursgewinne,
Zuwendungen von Privatstif­
tungen u. Ä.) wird der Steuer­
satz ab dem Jahr 2016 auf 27,5
Prozent angehoben.
Sonderausgaben & Spenden
Spenden, Kirchenbeiträge und
Beiträge für die freiwillige
Weiterversicherung und den
Nachkauf von Versicherungs­
zeiten werden im Rahmen
der Veranlagung automatisch
berücksichtigt. Für diese Son­
derausgaben wird ein auto­
matischer Datenaustausch
zwischen der empfangenden
Organisation und der Finanz­
verwaltung eingerichtet. Die
Neuregelung gilt für Zah­
lungen, die ab dem Jahr 2017
geleistet werden.
Die automat ische Berück­
sichtigung als Sonderausgabe
erfolgt nur unter der Vor­
aussetzung, dass die Steuer­
pflichtigen der empfangenden
Organisation ihre Identifi­
kationsdaten (Vor-, Zuname
und Geburtsdatum) bekannt
geben. Aber selbst wenn der
empfangenden Organisation
die Identifikationsdaten be­
kannt sind, besteht für die
Steuerpflichtigen die Mög­
lichkeit, der empfangenden
Organisation die Übermitt­
lung von Daten an die Finanz­
verwaltung zu untersagen.
Mietzinsbeihilfe entfällt
Diese Förderung wird mit 31.
Dezember 2015 abgeschafft,
da sie sehr verwaltungsin­
tensiv war und aufgrund der
niedrigen Einkommensgrenze
nur von wenigen Personen in
Anspruch genommen werden
Gewinnmelodie: Für Einkünfte aus Dividenden, Gewinnausschüttungen und Zuwendungen aus Stiftungen
wird die Kapitalertragsteuer auf 27,5 Prozent erhöht.
(Fotolia-Sergej Nivens)
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