STEUERREFORM 2016
Im zweiten Teil zur Steuerreform
– „Was kommt wirklich?“ – erläutern wir Änderungen
bei der Kapitalertragsteuer, Grunderwerbsteuer, den Sonderausgaben, Mitarbeiterrabatten
und die kommende Belegannahmepflicht.
D
er Freibetrag für die Mit
arbeiterkapitalbeteiligung
beträgt ab der Veranlagung für
das Jahr 2016 3.000 Euro, wo
durch ArbeitnehmerInnen in
einem höheren Ausmaß an der
Wertsteigerung des beschäfti
genden Unternehmens parti
zipieren können. Dadurch soll
eine stärkere Bindung an das
Unternehmen bewirkt werden.
Kapitalertragsteuer
Der Steuersatz von 25 Prozent
kommt nur mehr für Kapital
erträge aus Geldeinlagen und
nicht verbrieften sonstigen
Forderungen bei Kreditin
stituten zur Anwendung. Für
Bankguthaben und Sparbuch
zinsen beträgt die Kapitaler
tragsteuer somit unverändert
25 Prozent.
Für alle anderen Einkünfte
aus Kapitalvermögen (Divi
Registrierkasse
und Kapitalerträge
ZAK
nhalt
Voyagerix - Fotolia
Hass-Postings können
den Job kosten
4
Vier neue Lehrberufe
gegen Lehrlingsflaute 6
Bildungsberatung testet
und berät individuell
7
Banken haften allein
für die Einlagen
8
Crowdfunding: Rückschritt
beim Anlegerschutz
9
Ernährungstipps
10
Wie man Streit um Miet-
kaution vermeidet
11
Agentur für enttäuschte
Reisende
12
Heizkosten: Sechs Monate
Frist für Einsprüche 12
VHS-Akzent auf Sprachen &
Politische Bildung 14/15
Gewinnspiel: AK verlost
Bücher „Bankenbande“ 16
1.000 Euro Bildungsbonus
in der Babypause
17
ExpertInnentipps
und Leserforum 18
Satire/Willi Tell
19
Zeitensprung: 1970 – Tod
der Jugendidole 20/21
VKI-Test, Blitzlichter 22/23
Das letzte Wort
& Haderers Cartoon 24
denden, sonstige Gewinnaus
schüttungen, Anleihezinsen,
Kapital- und Kursgewinne,
Zuwendungen von Privatstif
tungen u. Ä.) wird der Steuer
satz ab dem Jahr 2016 auf 27,5
Prozent angehoben.
Sonderausgaben & Spenden
Spenden, Kirchenbeiträge und
Beiträge für die freiwillige
Weiterversicherung und den
Nachkauf von Versicherungs
zeiten werden im Rahmen
der Veranlagung automatisch
berücksichtigt. Für diese Son
derausgaben wird ein auto
matischer Datenaustausch
zwischen der empfangenden
Organisation und der Finanz
verwaltung eingerichtet. Die
Neuregelung gilt für Zah
lungen, die ab dem Jahr 2017
geleistet werden.
Die automat ische Berück
sichtigung als Sonderausgabe
erfolgt nur unter der Vor
aussetzung, dass die Steuer
pflichtigen der empfangenden
Organisation ihre Identifi
kationsdaten (Vor-, Zuname
und Geburtsdatum) bekannt
geben. Aber selbst wenn der
empfangenden Organisation
die Identifikationsdaten be
kannt sind, besteht für die
Steuerpflichtigen die Mög
lichkeit, der empfangenden
Organisation die Übermitt
lung von Daten an die Finanz
verwaltung zu untersagen.
Mietzinsbeihilfe entfällt
Diese Förderung wird mit 31.
Dezember 2015 abgeschafft,
da sie sehr verwaltungsin
tensiv war und aufgrund der
niedrigen Einkommensgrenze
nur von wenigen Personen in
Anspruch genommen werden
Gewinnmelodie: Für Einkünfte aus Dividenden, Gewinnausschüttungen und Zuwendungen aus Stiftungen
wird die Kapitalertragsteuer auf 27,5 Prozent erhöht.
(Fotolia-Sergej Nivens)
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ZAK