STEUERREFORM
KLIPP & KLAR
Josef Pesserl
AK-Präsident
UMDENKEN
Im Schatten der hitzigen
Asyldebatte ist die anhal-
tend hohe Arbeitslosigkeit
über den Sommer fast zur
medialen Fußnote verkom-
men. Dabei wird sich dieses
Problem nicht von selbst
erledigen. Denn alle Progno-
sen gehen davon aus, dass
das
Wirtschaftswachstum
in absehbarer Zukunft nicht
hoch genug sein wird, um
die Arbeitslosigkeit substan-
ziell zu senken.
Neben beschäftigungsför-
dernden Maßnahmen ist es
daher hoch an der Zeit, sich
ohne Scheuklappen mit ei-
ner besseren Verteilung des
vorhandenen Arbeitsvolu-
mens auseinanderzusetzen.
Ein Ansatzpunkt wäre ein
Abbau der jährlich 300 Mil-
lionen Überstunden, die die
österreichischen Arbeitneh-
merInnen leisten müssen.
Da geht es längst nicht mehr
nur um die Abdeckung von
Spitzen, in so manchen Un-
ternehmen gehören per-
manent zu leistende Über-
stunden gewissermaßen zur
„Unternehmenskultur“. Ein
Umdenken ist notwendig:
nicht nur aus arbeitsmarkt-
politischen Überlegungen,
sondern auch aus Gründen
der Gesundheit der Arbeit-
nehmerinnen und Arbeit-
nehmer.
Registrierkassen sollen Steuermoral heben: Kunden sind verpflichtet, Rechnungen entgegenzunehmen und
bis außerhalb der Geschäftsräume aufzubewahren.
(Jürgen Fächle – Fotolia)
kann. DieMietzinsbeihilfe des
Finanzamtes konnte von Mie
tern mit einem Jahreseinkom
men von maximal 7.300 Euro
jährlich beantragt werden.
Grunderwerbsteuer
Ab 1. Jänner 2016 wird im
mer der Grundstückswer t
(Verkehrswert) als Bemes
sungsgrundlage bei der un
entgeltlichen Übertragung von
Grundstücken herangezogen
(auch bei Erwerben im Famili
enverband). Bei Grundstücken
in der Land- und Forstwirt
schaft wird wegen der im Jahr
2015 eingeführten neuen Ein
heitswerte an der bisherigen
Besteuerung festgehalten.
Die Steuer beträgt beim unent
geltlichen Erwerb von Grund
stücken
■
für die ersten 250.000 Euro
0,5 Prozent,
■
für die nächsten 150.000
Euro 2 Prozent,
■
darüber hinaus 3,5 Prozent
des Grundstückswertes.
Belegannahmepflicht
UnternehmerInnen sind ab
1. Jänner 2016 gesetzlich ver
pflichtet, Belege mit bestimm
ten Mindestinhalten auszu
stellen und den Kunden aus
zuhändigen. Unternehmen,
die zumindest die Hälfte ihres
Umsatzes bar erwirtschaften
und jährlich mehr als 15.000
Euro Umsatz netto haben,
müssen künftig eine Regist
rierkasse haben.
Bei zulässiger vereinfachter
Ermittlung mittels Kassa
sturz besteht keine Beleger
teilungspflicht. Dadurch sind
„Kalte-Hände-Unternehmen“
(Ma roniverkäufer, Christ
baumverkäufer), für die eine
Grenze von 30.000 Euro gilt,
ausgenommen. Ausgenom
men sind z. B. auch einfache
Automaten.
Vereinsfeste sind ausgenom
men, wenn sie nur von Mit
gliedern organisiert werden.
Übernimmt ein Wirt das Ca
tering ist eine Registrierkas
senpflicht gegeben.
Die Kunden sind verpflichtet,
den Beleg entgegenzuneh
men und bis außerhalb der
Geschäftsräumlichkeiten bei
sich zu tragen.
Mitarbeiterrabatte
Entgegen unserer Meldung in
Teil 1 zur Steuerreformwurde
die Begünstigung von Mitar
beiterrabatten auf Empfehlung
der Arbeiterkammer in letzter
Sekunde zu Gunsten der Ar
beitnehmerInnen abgeändert.
Mitarbeiterrabatte bis maxi-
mal 20 Prozent sind steuerfrei
(Freigrenze).
Wenn ein den Beschäftigten
gewährter Rabatt 20 Prozent
übersteigt, kann die Frei
grenze nicht zur Anwendung
kommen. In diesem Fall sind
Mitarbeiterrabatte mit einem
Gesamtbetrag von 1.000 Euro
jährlich steuerfrei (Freibe
trag).
Voraussetzung für die Befrei
ung ist, dass die Arbeitgebe
rInnen den Mitarbeiterrabatt
allen Mitarbeitern oder zu
mindest bestimmten Gruppen
von Mitarbeitern einräumen.
Im Schlusstei l der Reihe
„Steuerreform 2016 – Was
kommt wirklich?“ werden
wir Ihnen die Punkte Grund
stücksbesteuerung, Umsatz
steuer, Mietgrundstücke im
Privatvermögen, Immobilien
ertragsteuer, die Einschrän
kung des Bankgeheimnisses
in Finanzverfahren und das
neue Kontenregister genauer
vorstellen.
Bernhard Koller
ZAK
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