KONSUMENT
E
s ist eine der häufigsten
Fragestellungen bei der
AK-Wohnberatung: Wie be
komme ich meine Kaution in
voller Höhe wieder zurück?
„Allzu oft versuchen Vermie
ter, die Kaution wegen angeb
lich vorhandener Beschädi
gungen nicht zurückzugeben“,
weiß AK-Experte Mag. Karl
Raith. Typische Streitpunkte
sind Kratzer im Parkettboden,
Sprünge in der Badewanne,
der Dusche oder dem Wasch
becken, Schäden an Türen
und Fenstern, Bohrlöcher
oder die Funktionsfähigkeit
elektrischer Geräte und der
Heizung.
Raith: „EinemStreit kannman
einfach vorbeugen, indem
bei Mietbeginn und bei der
Rückgabe der genaue Zustand
der Mietwohnung festgehalten
werden.“ Geeignet dazu sind
Fotos und ein Übergabeproto
koll. Am besten unterschrei
Ein einziges Produkt hatte As
trid H. auf luxstyle.at bestellt,
doch ohne ihr Zutun wurde
daraus ein Abo mit monatli
chen Lieferungen. Dieses Vor
gehen hat Methode, weiß Mag.
Bettina Schrittwieser, Leiterin
des AK-Konsumentenschut
zes: „Bei uns haben sich mehr
fach Geschädigte beschwert,
dass sie unaufgefordert wei
tere Lieferungen erhalten.“
Selbst wenn die unverlangte
Ware zurückgeschickt wird,
werden die KonsumentInnen
mit Zahlungsaufforderungen
und Mahnungen bedrängt.
Ast r id H. hat te sich ein
schüchtern lassen und nach
der zweiten Mahnung be
zahlt. Dann erst bat sie den
AK-Konsumentenschutz um
Hilfe. Auf AK-Intervention hin
wurde der Betrag schließlich
zurückgezahlt. Schrittwieser:
„Wir raten dazu, die Waren
entweder nicht anzunehmen
oder wieder zurückzuschi
cken.“
Die Rücktrittsrechte dieses
Anbieters werden nach dem
deutschen Recht geklärt, das
in Österreich nicht gilt. Auch
wenn eine automatische Ver
tragsverlängerung bei uns
nicht rechtswirksam ist und
unerwünschte Sendungen
weder bezahlt noch zurück
geschickt werden müssen, rät
die Expertin: „Kein Unterneh
men hat etwas zu verschen
ken. Besonders Schnäppchen
erweisen sich oft als Falle.“
Wer beim Einzug den Zustand
der Wohnung genau dokumentiert, bekommt beim Auszug
seine Kaution leichter zurück.
Warnung vor LuxStyle,
einem Webshop für Kosme-
tik-, Schmuck- und Sportar-
tikel. Die Arbeiterkammer
musste in mehreren Fällen
intervenieren.
ben Mieter und Vermieter die
Inventar- und die Mängelliste.
Ausmalen
Oft ist im Mietvertrag festge
schrieben, dass beim Auszug
die Wohnung ausgemalt über
geben werden muss. „Diese
Klausel in Mietverträgen ist
rechtsunwirksam“, verweist
Raith auf einschlägige OGH-
Urteile. Der Vermieter müsse
eine gewöhnliche Abnützung
hinnehmen. Dazu gehören
Bohrlöcher, leichte Kratzer
im Parkett, Kratzer in der
Badewanne und auch andere
als weiße Wandfarben. „Pas
tellanstriche müssen vomVer
mieter toleriert werden, nicht
aber sehr kräftige Farben“,
sagt Raith.
Sollte aber doch etwas über
die gewöhnliche Abnützung
hinaus beschädigt sein, muss
der Mieter nicht den Neuwert,
sondern den Zeitwert erset
Streit
um Mietkaution
ist vermeidbar
zen. Zum Beispiel wird bei
Steckdosen, Innentüren oder
Waschbecken eine Nutzungs
dauer von 30 Jahren angenom
men. Zieht man nach 20 Jah
ren aus, ist also nur mehr ein
Drittel der Kosten zu ersetzen.
Rechtsweg
Ob und in welcher Höhe eine
Kaution verlangt wird, ist Ver
einbarungssache. Nur in Aus
nahmefällen darf sie mehr als
sechs Monatsmieten betragen,
die Regel sind zwei bis drei
Mieten. Die Kaution muss vom
Vermieter verzinst angelegt
und zurückgezahlt werden.
Gibt es wegen der Rückgabe
der Kaution kein Einverneh
men mit dem Vermieter, muss
man außerhalb von Graz das
Bezirksgericht bemühen. In
Graz ist für diese Fragen die
Schlichtungsstelle für wohn
rechtliche Angelegenheiten
zuständig.
St. H.
Webshopeinkauf
als Abo-Falle
Automatisches Ausmalen vor dem
Auszug ist passé: Pastellfarben
müssen vom Vermieter akzeptiert
werden.
(Günter Menzl/Fotolia)
ZAK
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