ZAK Sept 2015_ES - page 11

KONSUMENT
E
s ist eine der häufigsten
Fragestellungen bei der
AK-Wohnberatung: Wie be­
komme ich meine Kaution in
voller Höhe wieder zurück?
„Allzu oft versuchen Vermie­
ter, die Kaution wegen angeb­
lich vorhandener Beschädi­
gungen nicht zurückzugeben“,
weiß AK-Experte Mag. Karl
Raith. Typische Streitpunkte
sind Kratzer im Parkettboden,
Sprünge in der Badewanne,
der Dusche oder dem Wasch­
becken, Schäden an Türen
und Fenstern, Bohrlöcher
oder die Funktionsfähigkeit
elektrischer Geräte und der
Heizung.
Raith: „EinemStreit kannman
einfach vorbeugen, indem
bei Mietbeginn und bei der
Rückgabe der genaue Zustand
der Mietwohnung festgehalten
werden.“ Geeignet dazu sind
Fotos und ein Übergabeproto­
koll. Am besten unterschrei­
Ein einziges Produkt hatte As­
trid H. auf luxstyle.at bestellt,
doch ohne ihr Zutun wurde
daraus ein Abo mit monatli­
chen Lieferungen. Dieses Vor­
gehen hat Methode, weiß Mag.
Bettina Schrittwieser, Leiterin
des AK-Konsumentenschut­
zes: „Bei uns haben sich mehr­
fach Geschädigte beschwert,
dass sie unaufgefordert wei­
tere Lieferungen erhalten.“
Selbst wenn die unverlangte
Ware zurückgeschickt wird,
werden die KonsumentInnen
mit Zahlungsaufforderungen
und Mahnungen bedrängt.
Ast r id H. hat te sich ein­
schüchtern lassen und nach
der zweiten Mahnung be­
zahlt. Dann erst bat sie den
AK-Konsumentenschutz um
Hilfe. Auf AK-Intervention hin
wurde der Betrag schließlich
zurückgezahlt. Schrittwieser:
„Wir raten dazu, die Waren
entweder nicht anzunehmen
oder wieder zurückzuschi­
cken.“
Die Rücktrittsrechte dieses
Anbieters werden nach dem
deutschen Recht geklärt, das
in Österreich nicht gilt. Auch
wenn eine automatische Ver­
tragsverlängerung bei uns
nicht rechtswirksam ist und
unerwünschte Sendungen
weder bezahlt noch zurück­
geschickt werden müssen, rät
die Expertin: „Kein Unterneh­
men hat etwas zu verschen­
ken. Besonders Schnäppchen
erweisen sich oft als Falle.“
Wer beim Einzug den Zustand
der Wohnung genau dokumentiert, bekommt beim Auszug
seine Kaution leichter zurück.
Warnung vor LuxStyle,
einem Webshop für Kosme-
tik-, Schmuck- und Sportar-
tikel. Die Arbeiterkammer
musste in mehreren Fällen
intervenieren.
ben Mieter und Vermieter die
Inventar- und die Mängelliste.
Ausmalen
Oft ist im Mietvertrag festge­
schrieben, dass beim Auszug
die Wohnung ausgemalt über­
geben werden muss. „Diese
Klausel in Mietverträgen ist
rechtsunwirksam“, verweist
Raith auf einschlägige OGH-
Urteile. Der Vermieter müsse
eine gewöhnliche Abnützung
hinnehmen. Dazu gehören
Bohrlöcher, leichte Kratzer
im Parkett, Kratzer in der
Badewanne und auch andere
als weiße Wandfarben. „Pas­
tellanstriche müssen vomVer­
mieter toleriert werden, nicht
aber sehr kräftige Farben“,
sagt Raith.
Sollte aber doch etwas über
die gewöhnliche Abnützung
hinaus beschädigt sein, muss
der Mieter nicht den Neuwert,
sondern den Zeitwert erset­
Streit
um Mietkaution
ist vermeidbar
zen. Zum Beispiel wird bei
Steckdosen, Innentüren oder
Waschbecken eine Nutzungs­
dauer von 30 Jahren angenom­
men. Zieht man nach 20 Jah­
ren aus, ist also nur mehr ein
Drittel der Kosten zu ersetzen.
Rechtsweg
Ob und in welcher Höhe eine
Kaution verlangt wird, ist Ver­
einbarungssache. Nur in Aus­
nahmefällen darf sie mehr als
sechs Monatsmieten betragen,
die Regel sind zwei bis drei
Mieten. Die Kaution muss vom
Vermieter verzinst angelegt
und zurückgezahlt werden.
Gibt es wegen der Rückgabe
der Kaution kein Einverneh­
men mit dem Vermieter, muss
man außerhalb von Graz das
Bezirksgericht bemühen. In
Graz ist für diese Fragen die
Schlichtungsstelle für wohn­
rechtliche Angelegenheiten
zuständig.
St. H.
Webshopeinkauf
als Abo-Falle
Automatisches Ausmalen vor dem
Auszug ist passé: Pastellfarben
müssen vom Vermieter akzeptiert
werden.
(Günter Menzl/Fotolia)
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