WIRTSCHAFT
W
ährend Crowdfunding –
also die Schwarmfinan
zierung – im Künstlerbereich
eher als Spende oder Support
zu verstehen ist, wird es im
Investmentbereich auch als
Alternative zu anderen Spar
produkten gesehen. Die Rah
menbedingungen haben sich
dafür mit Juli 2015 geändert.
Bislang mussten Wirtschafts
treibende ab einem Crowdin
vestment von 250.000 Euro
einen Kapitalmarktprospekt
erstellen. Dieser führt sehr
umfangreich detaillierte In
formationen über ein Unter
nehmen, dessen wirtschaft
liche Situation sowie über
alle möglichen Risiken der
Investoren an. Da die Erstel
lung dieses Prospekts sehr
kostspielig und umständlich
war, hat man auf Wunsch
der Wirtschaft das Crowd
fundig für Firmen erheblich
erleichtert. Der Kapitalmarkt
prospekt muss erst ab einer
Investmentsumme von 5 Mil
lionen Euro erstellt werden.
Darunter benötigt man nur
Das neue Alternativfinanzierungsgesetz
stellt einen kleinen Fortschritt bei der Rege-
lung von Kleinfinanzierungen dar, beinhaltet aber einen Rückschritt beim Anlegerschutz.
Rückschritt
beim
Anlegerschutz
einen „Prospekt Light“ – ein
einseitiges Schreiben ohne
dezidierte Risikohinweise für
die Anleger.
Grenze 5 Millionen
Was einerseits Start-Ups den
Zugang zur Schwarmfinan
zierung erheblich erleichtert,
birgt für Anleger große Gefah
ren. Mit Anhebung der Pros
pektgrenzen auf 5 Millionen
Euro fällt die Dokumentation
der Unternehmen für die In
vestoren mehr oder weniger
weg. Auch die Beschreibung
der Art der Investitionsinst
rumente sowie diverse Risiko
hinweise müssen nicht mehr
angeführt werden. Da es sich
in diesem Finanzierungsbe
reich aber fast ausschließlich
um Veranlagungsformen han
delt, die keinen unbedingten
Rückzahlungsanspruch bein
halten und die Ausfallquote
bei Start-Ups und innovativen
Firmen relativ hoch ist, inves
tieren Anleger hier mit vollem
Risiko.
„Mit dem neuen Crowdfun
Von der Idee zum Startup ist es ein
risikoreicher Weg. (
Pathdoc – Fotolia)
ding-Gesetz geht man von
einer Informationsf lut, wo
alle Risiken angeführt werden
mussten, zurück auf einen
Ein-Seiter, wo fast nichts mehr
draufsteht“, sagt AK-Expertin
Mag. Sandra Battisti: „Wir for
dern, dass auch im ‚Prospekt
Light‘ ausgedehnte Risikohin
weise angeführt werden müs
sen. Außerdem braucht es den
Hinweis darauf, dass man aus
dem Investment nicht mehr
hinauskommt, denn es gibt
keinen liquiden Markt dafür.“
Pr i nz ipiel l sieht Bat t i st i
Crowdfunding als eine gute
Sache, wenn man damit junge
Unternehmen und deren in
novative Ideen fördern möch
te. Dieser Fördergedanke ist
allerdings mit einem extrem
hohen Risiko für die Anleger
behaftet: „Informieren Sie
sich im Vorfeld gut und aus
führlich über Ihre jeweiligen
Rechte und investieren Sie nur
jene Beträge, die Sie finanziell
auch verkraften können, gänz
lich zu verlieren“, mahnt die
Expertin.
Michael Fabian
Grund zur Panik bestehe we
gen der Einlagensicherung
Neu aber nicht. Das neue Sys
tem soll gleich sicher sein wie
das alte. Wer für die Sicherheit
seines Ersparten selbst Sorge
tragen möchte, kann dafür
auch etwas tun: „Man sollte
sich zu Beginn gut überlegen,
bei welcher Bank man sein
Geld einlegt. Es empfiehlt sich,
sein Sparvermögen auf meh
rere Institute zu verteilen“, so
Battisti.
richtig
aber nur, wenn es sich um
flexible und kostenschlanke
Produkte handelt. Ungünstige
Kostenstrukturen vermindern
die Ablaufleistungen drama
tisch – es handelt sich um
Unterschiede bis zu 20 Pro
zent“, meint AK-Experte Josef
Kaufmann. Die freiwillige Hö
herversicherung ist eine Alter
native zu den Produkten der
Banken und Versicherungen.
Die Flexibilität in der Einzah
lungsphase, die Transparenz
und Renditestärke macht sie
interessant. In der Studie
werden die Kritikpunkte he
rausgearbeitet, weiters gibt
es Tipps und einen Fragen
katalog, wie man sich für das
richtige Produkt entscheidet.
ZAK
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