RECHT
N
ach drei Jahren Beschäf
tigung hatten zwei Steirer
bei einer Firma, die imBereich
der Fahrzeugmotorenentwick
lung tätig ist, genug. Wegen
vorenthaltener Entgelte er
klärten sie Ende des Vorjahres
den berechtigten vorzeitigen
Austritt aus dem Unterneh
men. Bei Gericht klagte die
steirische Arbeiterkammer
jeweils rund 130.000 Euro an
arbeitsrechtlichen Ansprü
chen ein.
Mag. Barbara Huber: „Der
ehemalige Arbeitgeber be
hauptete, dass die beiden
Ex-Mitarbeiter Geschäftsge
heimnisse verletzt hätten und
Rekordsumme
für
Mitglieder erstritten
Der AK-Rechtschutz zahlt sich aus:
Für zwei technische
Angestellte wurden kürzlich Rekordsummen vor Gericht
erstritten.
ein Konkurrenzunternehmen
gründen wollten, konnte aber
keine konkreten Angaben zu
einem behaupteten Schaden
vorbringen.“ Ein von der Fir
ma angestrengtes strafrecht
liches Verfahren endete für
die technischen Angestellten
mit einem erstinstanzlichen
Freispruch.
Im Arbeitsgerichtsverfahren
wurde ein in der Höhe bemer
kenswerter Vergleich erzielt.
In einem Fall wurden fast 100
Prozent der Forderungen aner
kannt, das zweite AK-Mitglied
erhielt rund 80 Prozent zu
gesprochen, insgesamt rund
230.000 Euro brutto.
Herbstlese mit dem
Shootingstar
der Grazer
Literaturszene, Frauenbil-
dern und Lohndumping: das
bunte Veranstaltungsange-
bot der steirischen AK zum
Vormerken.
W
inters Ga r ten macht
ganz schön besoffen und
hinterlässt noch nach dem
Zuschlagen einen leichten
Kater“, schreibt Anja Kümmel
in der „Zeit“ über den Roman
der jungen Grazerin Valerie
Fritsch, die in kurzer Zeit zum
vielversprechendsten Talent
der Literaturszene emporstieg.
Beim Bachmannpreis in Kla
genfurt wurde sie heuer mit
gleich zwei Preisen (Kelag-
Preis und BKS-Publikums
preis) ausgezeichnet, weiters
erhielt sie den Peter-Rosegger-
Literaturpreis des Landes
Steiermark, außerdem wurde
ihr Roman („eine Symphonie
des Untergangs, die ebenso
grausam wie von anmutiger
Schönheit ist“, FAZ) für die
Longlist des deutschen Buch
preises nominiert.
Die Autorin, Jahrgang 1989,
liest auf Einladung der Arbei
terkammer am
6. Oktober im
Foyer des Grazer Kammer-
saals (19 Uhr).
Frauenbilder und Frühstück
Bereits am
15. September
macht die Ausstellung
„Frau-
enbilder“ in der Außenstelle
Leoben
Station. Noch vier Mal
können werdende Eltern sich
bei einem Infofrühstück infor
mieren, wie sie am besten die
Babypause organisieren. Das
Frühstück ist kostenlos und
findet in den AK-Außenstellen
jeweils um 9.30 Uhr statt:
am
24.9
. in der Außenstelle
Bruck
;
8. Oktober in Graz, 29.
Oktober Murau
sowie am
26.
November
in der Außenstelle
Leibnitz.
Für die Kleinen gibt
es eine Kinderbetreuung, um
Voranmeldung wird gebeten:
oder
05/ 7799-2590
Lohndumping und Mode
Jüngste arbeitsrechtliche Ent
scheidungen des OGH prä
sentiert die AK Betriebsräten
am
15. Oktober im Grazer
Kammersaal
. Seit rund einem
Jahr ist die Novelle des Sozial-
Lohndumping-Bekämpfungs
gesetzes in Kraft. Über Aus
wirkungen und notwendige
Nachbesserungen informiert
eine Podiumsdiskussion am
23. November
(ebenfalls im
Kammersaal). Neben AK-Prä
sident Josef Pesserl debattieren
Vertreter des Sozialministe
riums, AMS, der GKK und
Gewerkschaft Bau-Holz die
aktuelle Situation.
Und schließlich präsentie
ren SchülerInnen der Mo
deschule Graz unter dem
Titel „Arbeitskleidung 2020“
ihre futuristischen Entwür
fe bei einer
Modeschau am
26. November
.
Winters Garten
mit Modeschau
Ferialjobber
aufgepasst!
Valerie Fritsch liest am 6. Oktober
aus ihrem Erfolgsroman „Winters
Garten“ im Foyer des Kammer-
saals. (
Jasmin Schuller/Suhrkamp)
Damit der Ferialjob
nicht
zum Flop wird, zahlt es sich
aus, die Lohnabrechnung zu
kontrollieren.
Arbeiten für ein Taschengeld
– das war einmal! Der Som
merjob muss, vorausgesetzt es
liegt ein Arbeitsverhältnis vor,
mindestens nach Kollektiv
vertrag bezahlt werden. Gibt es
für eine Branche keinen, bildet
ein ortsübliches, angemesse
nes Entgelt die Grundnorm.
Selbst wenn nur für ein paar
Wochen gearbeitet wird: Feri
aljobber haben einen anteili
gen Urlaubsanspruch, je nach
geleisteter Dienstzeit. Nach ei
nem Monat sind das 2,5 Werk
tage. Wer die bezahlte Freizeit
nicht konsumiert, kriegt am
Ende Bares – in Form einer
Urlaubsersatzleistung.
Ob den FerialarbeiterInnen
anteilig Urlaubs- und Weih
nachtsgeld gebührt, hängt
vomKollektivvertrag bzw. von
einer etwaigen einzelvertragli
chen Vereinbarung ab.
Wurden im Sommerjob Mehr-
und Überstunden geleistet,
müssen diese jedenfalls ent
sprechend abgegolten werden
(Grundlohn + Zuschlag bzw.
Zeitausgleich).
Nachfragen schadet nicht
„Ein Gehaltszettel ist auch für
FerialarbeiterInnen Pflicht“,
betont die AK-Expertin Mag.
Verena Stiboller. Ein Check,
ob alles abgerechnet wurde,
kann nie schaden. Bei Un
klarheiten ist Nachfragen ein
Muss. Wenn zustehendes Ent
gelt nicht ausbezahlt wurde,
sollte der Arbeitgeber sofort
per Einschreiben zur Nach
zahlung aufgefordert werden.
Achtung: Wer zu lange wartet,
kann aufgrund von Verfallsbe
stimmungen Geld verlieren!
ZAK
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