ZAK Sept 2015_ES - page 12

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in Ehepaar hatte spontan
beschlossen, zum Frisör
zu gehen. Beide hatten etwa
gleich lange Haare und ver­
langten die gleiche Leistung,
nämlich Waschen, Schneiden
und Föhnen. Zufällig wa­
ren gleichzeitig zwei Stühle
frei und auch die Frisörin­
nen brauchten für die beiden
gleich lang. Bei der Kassa
allerdings hieß es, die Frau
müsse zehn Euro mehr bezah­
len als ihr Mann. Tatsächlich
wa r der unterschiedliche
Preis auch auf der Preistafel
festgehalten.
Die eingeschaltete Gleich
KONSUMENT
Agentur für
Reiseverspätung
Preisunterschiede beim Frisör je nach Geschlecht
müs-
sen nicht hingenommen werden. Für vergleichbare Leistungen
müssen gleiche Preise gelten.
behandlungsanwa lt scha f t
informierte über das Gleich­
behandlungsgesetz, wonach
unterschiedliche Preise je
nach Geschlecht für vergleich­
bare Leistungen nicht zulässig
sind. Doch der Geschäftsinha­
ber blieb bei seiner Preispoli­
tik – es sei selbstverständlich,
dass Frauen und Männer un­
terschiedliche Preise zahlen,
weil sie unterschiedliche Be­
dürfnisse hätten.
Erst mit Unterstützung der
Arbeiterkammer bekam das
erboste Ehepaar eine Schaden­
ersatzzahlung in der Höhe von
100 Euro.
E
nttäuschten Kunden von
Bahn-, Bus-, Schiffs- und
Flugunternehmen steht eine
neue zentrale Servicestelle
zur Verfügung: Die Agentur
für Passagier- und Fahrgast­
rechte (Apf) soll Reisenden im
Fall von groben Verspätungen,
Ausfällen, fehlender Infor­
mation und Nichteinhaltung
bestimmter Rechte besonders
auch von behinderten Men­
schen kostenlos zu ihrem
Recht verhelfen. „Durch die
Zusammenlegung bestehen­
der Einrichtungen wird ver­
sucht, Streitfälle für Konsu­
menten ohne Prozessrisiko
außergerichtlich zu klären“,
begrüßt AK-Experte Herbert
Erhart die Schlichtungsstelle.
Vorher müssen sich Konsu­
menten mit einer Beschwerde
an das Unternehmen wenden.
Kommt es nach rund acht Wo­
chen zu keiner Lösung, springt
die Agentur als zweite Instanz
ein. Voraussetzung für die Zu­
ständigkeit der Agentur ist ein
Bezug des Vorfalls bzw. des
Unternehmens zu Österreich.
Die Agentur für Passagier-
und Fahrgastrechte soll
Streitfälle für enttäuschte Reisende klären.
Unzulässiger
Preisunterschied
In der Luftfahrt stehen Rei­
senden beispielsweise ab einer
Ankunftsverspätung von drei
Stunden je nach Flugentfer­
nung 250, 400oder 600Euro zu.
Neu sind Bus und Schiff
Schiffsreisende haben ab einer
Verspätung von einer Stunde
Anspruch auf eine Entschädi­
gung in der Höhe von 25 bis
50 Prozent des Ticketpreises.
Beim Bus geht es ab zwei
Stunden Verspätung um ein
Recht auf alternative Beför­
derung oder die Erstattung
des Fahrpreises. Bahnkunden
mit Einzelfahrkarte haben in
Österreich ab mehr als 60 Mi­
nuten Verspätung Anspruch
auf eine Rückerstattung von
25 Prozent des Ticketpreises.
Auf
kann
man sein Anliegen mit einem
Webformular weiterleiten. Für
einen niederschwelligen Zu­
gang gibt es den direkten Draht
unter der Telefonnummer 01-
5050707 (DW 710 für Bahn,
DW 720 für Bus, DW 730 für
Schiff und DW 740 für Flug).
Teure
Strafzettel
aus Kroatien
Wegen angeblicher Parkvergehen
in Opatija und Pula
werden viele Steirer zur Kasse gebeten. AK-Präsident Pesserl
rät, nichts zu zahlen, wenn nicht falsch geparkt wurde.
Z
ahlreiche AK-Mitglieder
erhielten heuer einen Voll­
streckungsbeschluss von einer
Anwaltskanzlei in Pula. Da-
rin fordert Liburnija Parking
in Opatija einen Betrag von
rund 200 Euro bei Zahlung
innerhalb von acht Tagen,
ansonsten erhöhe sich die
Forderung auf rund 264 Euro.
Mag. Bettina Schrittwieser,
Leiterin imAK-Konsumenten­
schutz, zweifelt die Seriosität
der Forderung an: „Manche
Autofahrer sagen, sie waren
an diesem Tag gar nicht in
der Kvarner Bucht, eine Dame,
deren Parkvergehen bereits
fünf Jahre zurückliegt, er­
klärt, sie habe damals einen
Strafzettel vor Ort bezahlt.“
Da hinter den Anwaltsbrie­
fen auch Betrüger stecken
könnten, die den Namen der
Parkfirma benutzen, empfiehlt
die AK-Expertin, kühlen Kopf
zu bewahren: „Wer sicher ist,
zum angegebenen Zeitpunkt
nicht dort gewesen zu sein,
und wer glaubt, nicht falsch
geparkt zu haben, soll nichts
zahlen.“ Da in keinem der
vorliegenden Fälle eine For­
derung bei einem österrei­
chischen Gericht eingebracht
wurde, sei anzunehmen, dass
es beim Versuch bleibt, bei
Kfz-Lenkern einfach abzu­
kassieren. Es sei fraglich, ob
die Höhe der Forderung über­
haupt gerichtlich anerkannt
werde. Und schließlich sei das
mitgeschickte Pkw-Foto noch
kein Beweis, dass ein Fahr­
zeug widerrechtlich geparkt
wurde, folgert Schrittwieser.
Und es kommt nicht: Für Flugverspätungen ab drei Stunden stehen
Reisenden in der EU mindestens 250 Euro zu.
(cunaplus/Fotolia)
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