STEUER SPAREN
Hunderte Millionen Euro
lassen die ArbeitnehmerInnen jedes Jahr beim Finanzamt
liegen, weil sie die Arbeitnehmerveranlagung nicht machen. Die AK unterstützt Sie auch
2015 wieder bei den Steuerspartagen vom 19. März bis 3. April.
M
ehr als 30 Prozent der
steirischen Beschäftig-
ten schenken dem Staat Geld,
weil sie auf eine Arbeitneh-
merveranlagung verzichten.
AK-Experte Dr. Bernhard Kol-
ler: „Steirische Beschäftigte
lassen jährlich 50 Millionen
Euro auf dem Finanzamt lie-
gen.“ Dabei sei das Ausfüllen
der Formulare keine Hexerei.
Bei umfangreicheren Angaben
wird bei den AK-Steuerspar-
tagen geholfen: „Im Schnitt
springen 500 Euro heraus. Da-
her einen Termin in Graz und
den Außenstellen vereinbaren
und kostenlosen Rat holen.“
Steuertipps für Eltern
BeimEinheben der Lohnsteuer
schert der Staat alle über einen
Kamm. Besondere Lebensum-
stände, die die Steuer senken,
werden erst im Nachhinein
durch die Arbeitnehmerveran-
Im Schnitt
500 Euro
Steuer zurückholen
ZAK
nhalt
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D
ie Arbeiterkammer fördert
ArbeitnehmerInnen mit
geringem Familieneinkom-
men und deren Kinder durch
Schul- und Studienbeihilfen
in Höhe von 200 bzw. 240 Euro
pro Schul- bzw. Studienjahr.
Anträge für das Schul- bzw.
Studienjahr 2014/15 müssen
bis spätestens 31. März 2015
(es gilt das Datum des Post-
stempels) in der AK eingelangt
sein. Die Antragsformulare
und die Richtlinien finden Sie
auf unserer Homepage www.
akstmk.at.
Sobald ein Bescheid über die
Gewährung der staatlichen
Schul- bzw. Studienbeihilfe
vorliegt, kann das ausgefüllte
Antragsformular für die AK-
Beihilfen eingereicht werden:
per Ma i l:
Fax: 05 77 99/2353; per Post:
Kammer für Arbeiter und
Angestellte für Steiermark,
„Schul- bzw. Studienbeihilfe“,
Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020
Graz, oder persönlich in Graz
und allen Außenstellen.
Weiters können bis 31. Juli
Förderungsansuchen für wis-
senschaftliche Arbeiten ein-
gereicht werden. Richtlinien
und Antragsformular auf der
steirischen AK-Homepage.
AK-Beihilfen
für
Schule und Studium
lagung berücksichtigt. So gibt
es für Familien zahlreiche Be-
günstigungen. Der Kinderfrei-
betrag steht für alle Kinder, für
die Familienbeihilfe bezogen
wird, zu. Bei der außerhäus-
lichen Betreuung von Kin-
dern bis zum 10. Lebensjahr
werden bis zu 2.300 Euro pro
Kind berücksichtigt. Bei drei
oder mehr Kindern gibt es den
Mehrkinderzuschlag.
Verunsicherte Pendler
Auch all jene, die aufgrund
eines geringen Einkommens
keine Lohnsteuer zahlen,
bekommen Geld vom Finanz-
amt. Die sogenannte Negativ-
steuer macht bis zu 110 Euro
aus. Wer überdies zur Arbeit
pendeln muss, kann sich bis
zu 400 Euro holen.
Für großen Ärger sorgte im
Vorjahr der Pendlerrechner
des Finanzministeriums: Auf
Drängen der Arbeiterkammer
wurde der Rechner überarbei-
tet (Pendlerrechner 2.0). Wenn
man der Meinung ist, dass das
Ergebnis des Rechners nicht
den Tatsachen entspricht,
kann man über die Arbeit-
nehmerveranlagung eine Kor-
rektur beantragen. „Jedoch ist
vom Steuerpflichtigen dafür
der Beweis zu erbringen“, er-
klärt Koller.
Nach Protesten der steirischen
AK ist auch wieder die Vorbe-
rechnung der Steuer beimOn-
line-Jahresausgleich möglich.
Diese war im Sommer von der
Finanz „aus Kostengründen“
gestrichen worden. Die Ar-
beiterkammer führte massive
Nachteile für den Steuerzahler
ins Treffen, weil eine Abschät-
zung nicht möglich gewesen
wäre, wer z. B. in einer Familie
bestimmte Freibeträge geltend
machen soll.
Die AK-SteuerexpertInnen
sind vom 19. März bis 3.
April 2015 in den steirischen
Bezirken vor Ort und stehen
bei allen Fragen rund um die
Arbeitnehmerveranlagung
zur Verfügung. Terminver-
einbarung für die 20-minüti-
gen Beratungen unter
Tel. 05
7799-2507.
Bitte alle Unterla-
gen und – sofern vorhanden
– Online-Code mitbringen.
Alle Termine
Graz:
20., 27. März und 3.
April (10–14 Uhr), 2. April
(13–17 Uhr) sowie 24. und 31.
März (14–20 Uhr)
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ZAK