ZAK_Maerz_2015_ES - page 24

ZAK
mpressum
Medieninhaber:
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark,
8020 Graz, Hans-Resel-Gasse 8–14, Tel.: 05 7799 •
Redaktion:
Rudolf Willgruber (Leitung), Michael Fabian, Dr. Michaela Felbin-
ger, Mathias Grilj, Gerhard Haderer, Berndt Heidorn, Stephan Hilbert, Mag.
(FH) Barbara Schön, Mag. Ursula Jungmeier-Scholz, Günther Terpotitz
Lektorat:
ad literam
Produktion:
Reinhold Feimuth •
Druck:
Leykam
Offenlegung gemäß Mediengesetz §25:
siehe
Auflage:
335.000 Stück
Pakt
für Gesundheitsberufe-Register
Im Tauziehen
um das
Registrieren der Gesund-
heitsberufe bildet sich
eine breite Front der
Arbeiterkammer mit den
Gewerkschaften und dem
Gesundheits- und Kranken-
pflegeverband.
D
ie Bundesarbeitskammer
und der Österreichische
Gesundheits- und Kranken-
pflegeverband (ÖGKV) ver-
stärken ihre Zusammenarbeit:
Sie setzen sich gemeinsammit
den zuständigen Fachgewerk-
schaften für die Registrierung
durch die Arbeiterkammer als
zuständige Behörde ein.
In das geplante Register der
Gesundheitsberufe können
GESUNDHEITSBERUFE • CARTOON
Ich bin eine/r von über 3 Millionen:
sich alle eintragen lassen, die
im gehobenen Dienst der Ge-
sundheits- und Krankenpflege
sowie in der Pflegehilfe und
im gehobenen medizinisch-
technischen Dienst tätig sind.
Ziel des Registers ist die Qua-
litätskontrolle der Dienstleis-
tungen und die Qualitätssi-
cherung der Fortbildung in
diesem Bereich.
Die AK soll trotz Widerstände
der Bundesländer Salzburg
und Niederösterreich bun-
desweit die Trägerorganisa-
tion werden. Sie bringt in
diese Bundesbehörde Sach-
kompetenz und eine schon
vorhandene gut ausgebaute
Infrastruktur ein. Damit wird
für alle Berufsangehörigen ein
kostengünstiges und arbeits-
oder wohnortnahes Registrie-
rungsservice ermöglicht.
24
ZAK
1...,14,15,16,17,18,19,20,21,22,23 24
Powered by FlippingBook