RECHT
F
erialjobs oder Nebenjobs
laufen in vielen Fällen
ohne Anmeldung zur Versi-
cherung ab, ein Entgelt wird
„schwarz“ auf die Hand be-
zahlt. Es häufen sich aber
auch Fälle, wo Jugendliche
zu „Keilertätigkeiten“ mit du-
biosen Verträgen angeworben
werden, berichtet Mag. Ursula
Strohmayer.
Abos für Tiere und Umwelt
Mit ihren Infomappen steuern
Jugendliche gezielt auf junge
Menschen auf öffentlichen
Plätzen zu und sprechen diese
um finanzielle Unterstützung
für kranke Kinder, arme Men-
schen, die Umwelt oder liebe
Tiere an. „In Wirklichkeit
müssen Jugendliche zu haar-
st räubenden Bedingungen
Spenden-Abos auf der Straße
oder an der Haustür verkau-
fen“, kritisiert die Leiterin der
AK-Jugendabteilung die gängi-
Plappern
zum Hungerlohn
ge Praxis einer Firma, die für
18 angesehene Organisationen
Spenden sammelt.
Die eintägige Einschulung
für die Keilerschwadron ist
unbezahlt, auch für die ers-
ten drei Arbeitstage gibt es
kein Garantieeinkommen,
sondern nur Provisionen. Ein
weiterer Haken dieses Jobs:
Sehr viele Personen, die sich
ein Spenden-Abo „andrehen“
lassen, treten kurz danach
vom Vertrag zurück, sodass
auch kein Provisionsanspruch
entsteht.
Garantiert werden den Jugend-
lichen 36 Euro für eine Ganz-
tagesschicht, ergibt bei acht
Stunden aggressivemPlappern
4,50 Euro Stundenlohn. Die
Summe ist allerdings futsch,
wenn eine Provision in Höhe
des Ga rant ieeinkommens
erworben wurde. Vertraglich
vereinbart werden jederzei-
tige Kündigungsmöglichkeit,
Früh übt sich, wer
Ausbeutung lernen will: Sie betteln vor
Bahnhöfen und in Fußgängerzonen Passanten um Abos für
wohltätige Organisationen an. Die Jugendlichen selbst erhalten
dafür nur einen kümmerlichen Lohn.
das Gebiet der Europäischen
Union als Tätigkeitsbereich,
Entgeltabzug bzw. Schadener-
satz bei etwaigen Schäden an
Betriebsmitteln und natürlich
ein Verzicht auf Urlaub oder
Sonderzahlungen.
„Drum prüfe, wer sich an so
ein Unternehmen bindet“,
mahnt die AK-Expertin, da
bereits einige Jugendliche in
der steirischen Arbeiterkam-
mer vorgesprochen haben,
die überhaupt kein Entgelt
erhalten haben.
„Wen n i n Job a ngebo t en
Traumverdienste in Aussicht
gestellt werden, ohne eine
besondere Qualifikation zu
verlangen, sollten bei jedem
die Alarmglocken besonders
laut läuten“, warnt AK-Ar-
beitsrechtsexpertin Mag. Ve-
rena Stiboller. Da bei freien
Dienstverträgen oder Werkver-
trägen nur wenige oder keine
Schut zbest immungen des
Arbeitsrechtes gelten, sollten
Arbeitsverträge vor einer Un-
terschrift auf alle Fälle von der
AK geprüft werden.
Gratisarbeit
•
Erste Kontakte mit der Be-
rufswelt sollen 14-Jährige bei
berufspraktischen Tagen und
Wochen knüpfen. Dabei darf
es zu keinen konkreten Ar-
beitsleistungen kommen, da
diese erst mit vollendetem 15.
Lebensjahr erlaubt sind. Leider
werden manchmal Jugendli-
che zu Putz- oder Hilfstätigkei-
ten in der Küche eingeteilt.
•
In berufsbildenden höheren
und mittleren Schulen sehen
Lehrpläne oftmals Pflichtprak-
tika vor. Jeder sechste Schüler
arbeitet dafür gratis, unbe-
zahlt sind oft Überstunden,
ergab eine AK-Studie. Praktika
im Ausland sind häufig unbe-
zahlt, wie eine Schülerin zeigt,
die in einem Berliner Vierster-
ne-Hotel gratis arbeitete.
•
Merkwürdige Fälle von Gra-
tisarbeit wurden zuletzt von
einer Schule bekannt, wo
12-Jährige Förderanträge für
ein Unternehmen eintippten.
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ZAK
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Junge Menschen sollen teamfä-
hig, belastbar und flexibel sein:
Der Start ins Berufsleben be-
ginnt oft mit schlecht bezahlten
Nebenjobs.
(Cara-Foto/Fotolia)