ZAK_Maerz_2015_ES - page 9

Die Angabe von allergenen Stoffen
in offenen Lebensmitteln sorgte zum Jahresende
für mediales Blätterrauschen. Was alles neu ist bei der europaweit einheitlichen Kennzeich-
nung von Lebensmitteln, finden Sie in der AK-Broschüre „Das gehört aufs Etikett“.
WIRTSCHAFT
Das Wiener
Schnitzel
enthält nun A und C
B
eim Wiener Schnit zel
findet sich nun der Zusatz
„A“ und „C“ auf der Speisekar-
te. Diese beiden Buchstaben
kennzeichnen künftig Gluten
und Ei in Speisen. Die Inhalts-
stoffe können aber auch aus-
geschrieben werden. Überall
dort, wo offene Lebensmittel
angeboten werden, müssen 14
Allergene (Fisch, Krebstiere,
Erdnüsse, Sojabohnen, Milch,
Schalenfrüchte, Sellerie, Senf,
Sesam, Schwefeldioxid, Lupi-
ne und Weichtiere) ausgewie-
sen werden.
Das betrifft Speisekarten von
Gastronomiebetrieben, Würs-
telständen, Feinkostläden,
Eissalons sowie Anbieter lo-
ser Ware, etwa Bäckereien.
Auch in Kantinen, Schulen
und Krankenhäusern müssen
die 14 Stoffe gekennzeichnet
sein. Alternativ können Kon-
sumenten auchmündlich über
Inhaltsstoffe informiert wer-
den. Von der Kennzeichnungs-
pflicht sind Wohltätigkeits-
veranstaltungen, Feuerwehr-
feste oder privat mitgebrachte
Mehlspeisen auf Schulfesten
ausgenommen.
Die Lebensmittelkennzeich-
nung ist ein wichtiger Schritt
für KonsumentInnen. Nach
wie vor fehlt laut AK-Experten
eine übersichtliche grafische
Darstellung der Nährwerte in
Form einer Lebensmittelam-
pel. Außerdem sollten die
Produktbezeichnung und die
Mengen der wertbestimmen-
den Bestandteile verpflichtend
auf der Schauseite des Produk-
tes stehen.
Neu auf der Verpackung
Die Mindestschriftgröße
bet rägt 1,2 Millimeter für
Kleinbuchstaben.
Angabe der Herkunft des
verwendeten „Hauptrohstof-
fes“ in verarbeiteten Produk-
ten, wenn für das Produkt eine
Herkunf tsangabe gemacht
wird.
Klare Kennzeichnung von
Zutaten, wenn sie aus tech-
nisch hergestellten Nanoma-
terialien bestehen.
Klare Kennzeichnung von
Imitaten, etwa „Käse“ aus
pf lanzlichem Eiweiß und
Fetten.
Klare Kennzeichnung von
Produkten, die aus Fleisch-
oder Fischstücken zusammen-
gesetzt sind.
Zusätzlich zum Mindest-
haltbarkeitsdatum muss das
Einfrierdatum bei tiefgefrore-
nem Fleisch und Fisch ange-
geben sein.
Angabe der konk r eten
pf lanzlichen Herkunft bei
pflanzlichen Fetten und Ölen
in der Zutatenliste: „Pflanzli-
ches Öl“ ist nicht mehr aus-
reichend, sondern es muss
z. B. Sonnenblumenöl oder
Rapsöl oder Palmöl angegeben
werden.
Ab April 2015 muss eine
Herkunftskennzeichnung bei
Frischfleisch von Schwein,
Gef lügel, Schaf und Ziege
erfolgen.
Für eine verpf lichtende
Nährwerttabelle (statt frei-
williger Angabe) besteht eine
Übergangsfrist bis Dezember
2016.
Neue Form der Nährwert-
kennzeichnung bei Produk-
ten, durch Angabe von Ener-
gie, Fett, gesättigtes Fett, Koh-
lehydrate, Zucker, Protein,
Salz (pro 100 g/ml).
Tipp:
Die AK-Broschüre „Das
gehört aufs Etikett“ gibt‘s zum
Download oder Bestellen auf
Jobticket: Anreiz
für Unternehmen
ÖBB, Verkehrsverbund und
weitere steirische Verkehrs-
unternehmen starten einen
Jobticket-Wettbewerb. Bis 30.
April müssen dafür Firmen
und Organisat ionen mög-
lichst viele Jobtickets für
ihre MitarbeiterInnen kaufen.
Unternehmer können diese
besondere Sozialleistung als
Betriebsausgabe von der Steu-
er absetzen. Zudem gibt es bei
der Abnahme von 50 bzw. 100
Stück einen Rabatt von fünf
bzw. zehn Prozent (gilt nicht
für übertragbare Jahres- und
Halbjahreskarten, Monatskar-
ten oder die Jahreskarte Graz).
Zu gewinnen sind Firmenwer-
bung auf Zug, Tram und in
Bussen, Busfahrten und Be-
triebsausflüge. Alle Informa-
tionen zum Wettbewerb sind
bei Mobil Zentral unter der
Telefonnummer 050-678910
erhältlich. Über die Vorteile
des Jobtickets informiert auch
ein AK-Folder (Download auf
).
„Soundportal“
fast überall
Die steirische Jugend hört Radio
Soundportal: Täglich bietet das
engagierte Team aktuelle News
und ein einzigartiges, abwechs-
lungsreiches
Musikprogramm.
Moderator Clemens Scarpatetti
(Foto) und seine KollegInnen sind
nun auch in der Obersteiermark
(Mur- und Mürztal) auf 89,6 Mhz
auf Sendung. Der Kooperations-
partner sendet wöchentlich AK-
Tipps. Alle Infos gibt es auf www.
soundportal.at
Auf Speisekarten müssen nun
14 allergene Stoffe ausgewiesen
sein. (
STphotography – Fotolia)
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