Die Angabe von allergenen Stoffen
in offenen Lebensmitteln sorgte zum Jahresende
für mediales Blätterrauschen. Was alles neu ist bei der europaweit einheitlichen Kennzeich-
nung von Lebensmitteln, finden Sie in der AK-Broschüre „Das gehört aufs Etikett“.
WIRTSCHAFT
Das Wiener
Schnitzel
enthält nun A und C
B
eim Wiener Schnit zel
findet sich nun der Zusatz
„A“ und „C“ auf der Speisekar-
te. Diese beiden Buchstaben
kennzeichnen künftig Gluten
und Ei in Speisen. Die Inhalts-
stoffe können aber auch aus-
geschrieben werden. Überall
dort, wo offene Lebensmittel
angeboten werden, müssen 14
Allergene (Fisch, Krebstiere,
Erdnüsse, Sojabohnen, Milch,
Schalenfrüchte, Sellerie, Senf,
Sesam, Schwefeldioxid, Lupi-
ne und Weichtiere) ausgewie-
sen werden.
Das betrifft Speisekarten von
Gastronomiebetrieben, Würs-
telständen, Feinkostläden,
Eissalons sowie Anbieter lo-
ser Ware, etwa Bäckereien.
Auch in Kantinen, Schulen
und Krankenhäusern müssen
die 14 Stoffe gekennzeichnet
sein. Alternativ können Kon-
sumenten auchmündlich über
Inhaltsstoffe informiert wer-
den. Von der Kennzeichnungs-
pflicht sind Wohltätigkeits-
veranstaltungen, Feuerwehr-
feste oder privat mitgebrachte
Mehlspeisen auf Schulfesten
ausgenommen.
Die Lebensmittelkennzeich-
nung ist ein wichtiger Schritt
für KonsumentInnen. Nach
wie vor fehlt laut AK-Experten
eine übersichtliche grafische
Darstellung der Nährwerte in
Form einer Lebensmittelam-
pel. Außerdem sollten die
Produktbezeichnung und die
Mengen der wertbestimmen-
den Bestandteile verpflichtend
auf der Schauseite des Produk-
tes stehen.
Neu auf der Verpackung
•
Die Mindestschriftgröße
bet rägt 1,2 Millimeter für
Kleinbuchstaben.
•
Angabe der Herkunft des
verwendeten „Hauptrohstof-
fes“ in verarbeiteten Produk-
ten, wenn für das Produkt eine
Herkunf tsangabe gemacht
wird.
•
Klare Kennzeichnung von
Zutaten, wenn sie aus tech-
nisch hergestellten Nanoma-
terialien bestehen.
•
Klare Kennzeichnung von
Imitaten, etwa „Käse“ aus
pf lanzlichem Eiweiß und
Fetten.
•
Klare Kennzeichnung von
Produkten, die aus Fleisch-
oder Fischstücken zusammen-
gesetzt sind.
•
Zusätzlich zum Mindest-
haltbarkeitsdatum muss das
Einfrierdatum bei tiefgefrore-
nem Fleisch und Fisch ange-
geben sein.
•
Angabe der konk r eten
pf lanzlichen Herkunft bei
pflanzlichen Fetten und Ölen
in der Zutatenliste: „Pflanzli-
ches Öl“ ist nicht mehr aus-
reichend, sondern es muss
z. B. Sonnenblumenöl oder
Rapsöl oder Palmöl angegeben
werden.
•
Ab April 2015 muss eine
Herkunftskennzeichnung bei
Frischfleisch von Schwein,
Gef lügel, Schaf und Ziege
erfolgen.
•
Für eine verpf lichtende
Nährwerttabelle (statt frei-
williger Angabe) besteht eine
Übergangsfrist bis Dezember
2016.
•
Neue Form der Nährwert-
kennzeichnung bei Produk-
ten, durch Angabe von Ener-
gie, Fett, gesättigtes Fett, Koh-
lehydrate, Zucker, Protein,
Salz (pro 100 g/ml).
Tipp:
Die AK-Broschüre „Das
gehört aufs Etikett“ gibt‘s zum
Download oder Bestellen auf
Jobticket: Anreiz
für Unternehmen
ÖBB, Verkehrsverbund und
weitere steirische Verkehrs-
unternehmen starten einen
Jobticket-Wettbewerb. Bis 30.
April müssen dafür Firmen
und Organisat ionen mög-
lichst viele Jobtickets für
ihre MitarbeiterInnen kaufen.
Unternehmer können diese
besondere Sozialleistung als
Betriebsausgabe von der Steu-
er absetzen. Zudem gibt es bei
der Abnahme von 50 bzw. 100
Stück einen Rabatt von fünf
bzw. zehn Prozent (gilt nicht
für übertragbare Jahres- und
Halbjahreskarten, Monatskar-
ten oder die Jahreskarte Graz).
Zu gewinnen sind Firmenwer-
bung auf Zug, Tram und in
Bussen, Busfahrten und Be-
triebsausflüge. Alle Informa-
tionen zum Wettbewerb sind
bei Mobil Zentral unter der
Telefonnummer 050-678910
erhältlich. Über die Vorteile
des Jobtickets informiert auch
ein AK-Folder (Download auf
).
„Soundportal“
fast überall
Die steirische Jugend hört Radio
Soundportal: Täglich bietet das
engagierte Team aktuelle News
und ein einzigartiges, abwechs-
lungsreiches
Musikprogramm.
Moderator Clemens Scarpatetti
(Foto) und seine KollegInnen sind
nun auch in der Obersteiermark
(Mur- und Mürztal) auf 89,6 Mhz
auf Sendung. Der Kooperations-
partner sendet wöchentlich AK-
Tipps. Alle Infos gibt es auf www.
soundportal.at
Auf Speisekarten müssen nun
14 allergene Stoffe ausgewiesen
sein. (
STphotography – Fotolia)
ZAK
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