STEUERSPARTAGE
Ab sofort können Sie um die
PendlerInnenbeihilfe des Lan-
des Steiermark und der Arbei-
terkammer rückwirkend für
das Jahr 2014 ansuchen. Rund
10.000 SteirerInnen bekamen
im Vorjahr eine Beihilfe fürs
Pendeln und erhielten im
Schnitt 127 Euro ausbezahlt
(die maximale Förderung be-
trägt 389 Euro pro Jahr). Die
AK übernimmt die komplette
formale Abwicklung und fi-
nanziert auch ein Drittel der
gesamten Förderungssumme.
Anspruch auf Pendlerbeihil-
fe besteht bei einem Haupt-
wohnsitz in der Steiermark,
KLIPP & KLAR
Josef Pesserl
AK-Präsident
FOLGEKOSTEN
Mit 472.539 Arbeitslosen, da-
von 64.837 in der Steiermark,
hat die Arbeitslosigkeit in
Österreich einen neuen Hö-
hepunkt erreicht. Einer der
Gründe für die wachsende
Arbeitslosigkeit, die in vie-
len anderen Ländern noch
viel dramatischer ausfällt, ist
die anhaltende Wirtschafts-
flaute in Europa als Ergeb-
nis einer völlig verfehlten,
weil einseitig auf Sparmaß-
nahmen ausgelegten Wirt-
schaftspolitik. Neben einem
Umdenken in der EU ist aber
auch die Erledigung von
Hausaufgaben erforderlich,
die dazu beitragen, die Wirt-
schaft zu stabilisieren und
Beschäftigung zu schaffen.
Dazu nur einige Beispiele:
•
Die rasche Umsetzung ei-
ner spürbaren Lohnsteuer-
senkung.
•
Beschäftigung durch
längst überfällige Investitio-
nen in die Infrastruktur und
soziale
Dienstleistungen
schaffen.
•
Die vorhandene Arbeit
durch eine Verteuerung der
Überstunden besser vertei-
len.
Der Kampf gegen Arbeitslo-
sigkeit muss Priorität haben.
Der Verweis auf angeblich
leere Kassen zieht hier nicht.
Denn die Folgekosten einer
explodierenden Arbeitslo-
sigkeit sind ungleich höher.
Pendlerförderung
jetzt beantragen!
die Strecke zur Arbeit muss
in eine Richtung mindestens
25 Kilometer lang sein. Das
Jahreseinkommen darf nicht
über 29.715 Euro liegen (ohne
Familienbeihilfe, aber inklu-
sive 13. und 14. Gehalt). Auch
Lehrlinge haben Anspruch,
wenn sie in der Berufsschule
im Internat untergebracht sind
oder die Lehrlingsfreifahrt
zum Ausbildungsort nicht
nützen können.
Antragsformulare samt Richt-
linie gibt es in Gemeindeäm-
tern, in Firmen bei Betriebsrä-
ten sowie in der AK-Zentrale
und allen Außenstellen.
Wenn Sie nur eine der Fragen
mit „Ja“ beantworten, lohnt
sich ein Antrag auf jeden Fall.
■
1. Sie waren nicht das ganze
Jahr berufstätig?
■
2. Sie haben so wenig ver-
dient, dass Sie keine Lohn-
steuer, jedoch Sozialversiche-
rungsbeiträge gezahlt haben?
■
3. Sie waren Alleinver-
d ienerI n/- erz ieherI n und
konnten den Absetzbetrag
noch nicht geltend machen?
■
4. Sie haben gesetzlichen
Unterhalt für Kinder geleistet?
■
5. Sie haben ein Kind in
einer Kinderbetreuungsein-
richtung?
■
6. Sie haben eine neu errich-
tete Wohnung gekauft oder ein
Haus gebaut?
■
7. Sie haben eine Woh-
nungs- und Haussanierung
vorgenommen?
■
8. Sie studieren nebenberuf-
lich oder haben sich in Ihrem
Beruf weitergebildet?
■
9. Sie haben Beiträge an
eine Religionsgemeinschaft
gezahlt?
■
10. Sie haben für eine Hilfs-
organisation gespendet?
■
11. Sie haben eine freiwilli-
ge Kranken- und Unfallversi-
cherung abgeschlossen?
■
12. Sie haben eine Behinde-
rung bzw. Krankheitskosten?
■
13. Sie haben eine Betriebs-
ratsumlage bezahlt?
Lohnt
sich die Arbeitnehmerveranlagung?
Zeit zum Steuersparen: Das Team rund um den AK-Steuerexperten Dr. Bernhard Koller wartet in Graz und
den 13 AK-Außenstellen vom 19. März bis 3. April auf ratsuchende AK-Mitglieder.
(AK/Schön)
Alle weiteren Termine in den
13 AK-Außenstellen jeweils
von 14–18 Uhr:
Leoben und Südoststeier-
mark (Feldbach):
19. März
Murtal (Zeltweg) und Hart-
berg:
23. März
Mürzzuschlag, Liezen und
Fürstenfeld:
25. März
Bruck/Mur und Deutsch-
landsberg:
26. März
Murau und Leibnitz:
30. März
Voitsberg und Weiz:
1. April
Anmeldung unter
Tel. 05 7799-2507
zum Sparen
ZAK
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