ANREGUNGEN,
LOB & KRITIK
LESERFORUM
Schreiben Sie an
ZAK-Redaktion
Hans-Resel-Gasse 8–14, 8020 Graz
E-Mail:
Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe nicht oder gekürzt zu veröffentlichen.
DAS SAGEN EXPERTEN
3 Fragen, 3 Antworten
Wie viel bringt Arbeit-
nehmerveranlagung
für Lehrlinge?
Was ist bei Schwan-
gerschaften im kurzen
Abstand zu beachten?
3
ZAK
AUF ZACK
2
W
er Lehrling ist oder in den
Ferien arbeitet bzw. übers
Jahr ein Taschengeld verdient,
hat im folgenden Jahr die Mög-
lichkeit, vom Finanzamt Geld
zurückzuholen. Das Einkommen
aus einem Arbeitsverhältnis ist
prinzipiell steuerpflichtig. Das
heißt, dass ab einem Einkommen
von ca. € 1.011,– pro Monat auch
eine Lohnsteuer zu bezahlen ist.
Wer, wie die meisten Lehrlinge,
keine Steuer bezahlt hat, weil
das Einkommen zu gering ist, hat
Anspruch auf Negativsteuer und
erhält bis zu € 110,– und bei An-
spruch auf Pendlerpauschale bis
zu € 251,– je nach Höhe des Ein-
kommens vom Finanzamt rücker-
stattet. Auch SchülerInnen, die in
den Ferien gearbeitet haben, kön-
nen die gesamte Lohnsteuer im
nächsten Jahr bei der Arbeitneh-
merveranlagung zurückholen.
T
ritt die 2. Schwangerschaft
während der Karenz und des
Kinderbetreuungsgeldbezuges
des 1. Kindes ein, so besteht
Anspruch auf erhöhtes Kinder-
betreuungsgeld als Wochengeld
und die neuerliche Schwan-
gerschaft ist dem Arbeitgeber
(schriftlich) zu melden. Tritt die
Schwangerschaft zwar in der
Karenz, aber nicht mehr im Kin-
derbetreuungsgeldbezug
ein
– möglich bei den KBG-Kurzva-
rianten – besteht kein Anspruch
auf Wochengeld. Beginnt der
Mutterschutz für das 2. Kind erst
nach Ende der Karenz für das 1.
Kind, so muss wieder wie vor der
Karenz gearbeitet werden. Für
das 2. Kind kann in diesen Fällen
das einkommensabhängige KBG
wieder sinnvoll sein, alle ande-
ren pauschalen KBG-Varianten
sind ohnehin möglich.
Anspruch auf
Negativsteuer
Wenn ein zweites
Baby kommt ...
Manuel Pfister
AK-Jugend
Mag.
a
Chr. Poppe-Nestler
AK-Frauen
Gibt es einen Rücktritt
bei Internet-Flug-
buchungen?
1
O
ft ist KonsumentInnen nicht
bewusst, dass mit dem
Klick ein rechtsgültiger Vertrag
entsteht. Ein gesetzliches Rück-
trittsrecht gibt es bei Buchun-
gen von reinen Flugreisen über
das Internet grundsätzlich nicht.
Nach einer gültigen Buchung
können Flüge nur nach den Vor-
gaben des Anbieters storniert
oder umgebucht werden, was
meist mit Kosten verbunden ist.
Seit der Einführung des FAGG
(Fern- und Auswärtsgeschäfte-
Gesetz) müssen Anbieter von
Internetflugportalen aber be-
sondere Informationspflichten
einhalten. Die Schaltfläche, die
der Bestätigung dient, muss z. B.
mit den Worten „zahlungspflich-
tig bestellen“ gekennzeichnet
sein. Fehlt diese Bezeichnung, so
ist der Verbraucher nicht an den
Vertrag gebunden.
Mag.
a
Bigit Auner, MA
AK-Konsumentenschutz
EXPERT
I
NNENTIPPS • LESER
Eingeschränktes
Rücktrittsrecht
Verschränkte
Ganztagsschule
Obwohl ich von dieser Schu-
lidee nicht zur Gänze überzeugt
bin, hat mich Ihre Aufarbeitung
sehr angesprochen und mir gut
gefallen. Was mich allerdings
erschreckt hat, ist die Aussage
des Vaters, dass sein Sohn in
der Volksschule 3-4 Stunden mit
Lernen und Aufgabenmachen
verbringen hat müssen. Ein Um-
stand, den ich in meiner Tätigkeit
als Lern- und Sozialbetreuer bei
meinen zu betreuenden Kindern
und Jugendlichen immer öfter
selbst erfahren muss.
Es ist unglaublich, dass unsere
Kinder im Volksschulalter, wenn
man die aktive Schulzeit, die An-
fahrtswege und anschließend
das Lernen und Aufgabenma-
chen zuhause zusammenzählt,
eigentlich schon einen Vollzeit-
Job „ausüben“. Teilweise lernen
die Kinder auch amWochenende
für Tests und Schularbeiten. Mei-
ne Tochter kommt nächstes Jahr
in die Schule, ich habe aufgrund
meiner beruflichen Erfahrungen
ehrlich gesagt Angst, sie diesem
Leistungs- und Zeitdruck ausset-
zen zu müssen.
Christian Goriupp, Graz
Breite Bündnisse nötig
Ich nahm an der Armutsveran-
staltung teil und möchte hiermit
den OrganisatorInnen der AK
und KA meinen Dank ausspre-
chen: Die Referate waren sehr
gut, auch passend aufeinander
abgestimmt. Eine gehaltvolle
Nachbereitung mit breiten Bünd-
nissen steht aus meiner Sicht nun
an, um mögliche gemeinsame
Bereiche hinaus in die Welt zu
tragen.
Mag. Editz Zitz, Graz
Dank für Planspiel
Das Planspiel in der NMS
Leibnitz war ein voller Erfolg,
Schüler und Lehrer total
begeistert,
Trainer
Spitze!
Wir freuen uns auf die „au-
dio-guided shopping tour“
in Graz, das ist nämlich die
gleiche tolle Schülergruppe.
Astrid Reindl, Leibnitz
Wunderbarer Tag
Unsere vierte Klasse war sehr
begeistert vom Leselusttag und
auch ich möchte Ihnen mitteilen,
dass ich dieses Angebot wun-
derbar finde. Können wir unse-
re heurigen dritten Klassen für
nächstes Jahr vormerken lassen?
Regina Pock, VS BIPS Krones
18
ZAK