ZAK_Maerz_2015_ES - page 13

weg
von
hand-Polizzen
I
m Dezember 2013 leiste-
te sich Frau I. ein neues
iPhone 4S beim Mediamarkt.
Wenig später funktionierte
es nicht mehr. Das Gerät ging
in die Reparatur, doch Frau
I. bekam eine irritierende
Antwort: „Das Gerät ist modi-
fiziert worden, daher ist kein
Tausch oder Reparatur mög-
lich.“ Genauer gesagt hatte die
Lautsprecherbuchse nicht die
originale Farbe.
Kein Austausch
Auch im zweiten Fall wur-
de ein iPhone gekauft. Zwei
Monate später wurde auch
hier die Reparatur des de-
fekten Gerätes abgelehnt, mit
dem Hinweis darauf, dass
die Originalteile modifiziert
worden seien. Ihr schwarzes
iPhone hatte keinen schwar-
zen Dock-Konnektor, wie ihn
ein Originalgerät hätte. Beide
KONSUMENT
Zwei neue, aber defekte iPhones.
Bei beiden wird die
Reparatur abgelehnt, da Teile der Geräte nicht mehr origi-
nal gewesen sein sollen. Die AK intervenierte.
Neue
Handys waren
nicht reklamierfähig
Frauen sagen, dass sie keine
neuen Teile in einer anderen
Reparatur ausgetauscht hät-
ten. Doch das Unternehmen
weigerte sich, die Geräte aus-
zutauschen.
Urteil ausständig
Beide Frauen wandten sich
an die Konsumentenschutz-
Expertin Mag. Nadja Schret-
ter. Die Ansprüche wurden
vor Gericht eingeklagt. Frau
I. wurde vom Unternehmen
die Summe von 393,53 Euro
inklusive Zinsen rückerstat-
tet. Beim zweiten Fall wollte
der Richter auch Vergleichs-
gespräche führen. Sie wur-
den abgelehnt. Stattdessen
wurde ein Sachverständiger
beauftragt, ein Gutachten zu
erstellen und mehrere Zeugen
wurden einvernommen. Ein
Urteil ist noch ausständig.
Barbara Schön
Garantie
Garantie gewährt meist der
Hersteller freiwillig, selten der
Verkäufer. Sie hat unterschied-
liche Laufzeiten, gewisse Teile
und Schäden können ausge-
nommen sein (siehe Garantie-
bedingungen). Meist besteht
keine Garantie, wenn die Ware
selbst geöffnet wurde.
Gewährleistung
Bei beweglichen Gütern be-
steht gesetzliche Gewährleis-
tungsfrist nach Übergabe der
Waren von zwei Jahren. Wich-
tig ist, dass der Mangel schon
zum Zeitpunkt des Kaufs vor-
handen war. Liegt der Kauf
mehr als sechs Monate zurück,
muss der Verbraucher diesen
Umstand beweisen. Meist
wird ein Sachverständigen-
gutachten verlangt, das teurer
als die Ware sein kann.
ZAK
nfo
Prozent ohne Risiko. Was als
lukrative Geldanlage erschien,
entpuppte sich aber bald als
risikoreiches Verlustgeschäft.
Unter Secondhand-Polizzen
versteht man Lebensversiche-
rungen aus dem angloame-
rikanischen Raum, die zur
Absicherung von Krediten ab-
geschlossen wurden und nach
deren Tilgung weiterverkauft
werden. Im Gegensatz zu den
bei uns üblichen Kreditrest-
schuldversicherungen besit-
zen sie einen inneren Wert,
sind aber für den Versicherten
wertlos, da die Versicherungs-
summe nur bei seinem Tod an
die Hinterbliebenen ausbe-
zahlt wird. Verkauft er seine
Versicherung an einen Dritten
zu einem niedrigeren Preis als
deren inneren Wert weiter,
kann er sich damit einen schö-
nen Lebensabend finanzieren.
Der Käufer der Versicherung
kassiert nach demTod des Ver-
sicherten die Versicherungs-
summe, die um Etliches höher
liegen wird als der ursprüng-
liche Kaufpreis. Theoretisch
eine Win-win-Situation. Lebt
der Versicherte allerdings
länger, als spekuliert wur-
de, kommt es zu Verlusten.
Das ist auch im Fall des Stei-
rers, der über seine Bank
in Sekundärmarkt-Polizzen
investier t hat, geschehen.
Nachdem er einige Zeit nichts
über die Entwicklung sei-
nes Investments gehört hat-
te, meldete sich die Bank
und erklärte, dass die Treu-
hand-Firma insolvent sei.
Da der Bankberater dem Kun-
den Risikofreiheit bei diesem
Investment garantiert hat,
konnte die Arbeiterkammer
erfolgreich intervenieren.
Außergerichtlich hat man
sich mit der Bank geeinigt,
dem Kunden sein eingesetz-
tes Kapital samt Zinsen, die
bei einer echten, risikofreien
Anlageform entstanden wä-
ren, zukommen zu lassen.
„Der Kunde hatte enormes
Glück,“ sag t AK-Exper t in
Mag. Sandra Battisti. „Wenn
er das Investment nicht über
seinen Bankberater getätigt
und dieser ihm Risikofreiheit
versprochen hätte, wäre es fast
unmöglich gewesen, etwas für
ihn zu erreichen. Häufig wer-
den Secondhand-Polizzen von
Kredit- bzw. Versicherungs-
vermittlern verkauft und bei
diesen Personen ist meistens
nichts zu holen.“ Generell rät
Battisti davon ab, in Second-
hand-Polizzen zu investieren:
„Sehr viele Anbieter solcher
Investments sind aufgrund
des hohen Risikos schon wie-
der in Konkurs gegangen.“
Michael Fabian
Kopfnuss für KonsumentInnen: Neu
gekauft oder wer hat am Handy
herumgeschraubt?
(Foto: Schön)
ZAK
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