ZAK Sept 2015_ES - page 17

FRAU
6.000 Euro mehr
an
Abfertigung erkämpfte die
AK für gekündigte Handels-
beschäftigte.
1.000 Euro
Bildungsbonus
in der Babypause am Konto
W
enn ein Baby kommt,
landet bald auch das
Karenzbildungskonto im Post­
kasten. Das ist ein etwas sper­
riges Wort für eine insgesamt
tolle Sache. Alle Frauen, die
Kinderbetreuungsgeld bezie­
hen und Mitglied der Arbei­
terkammer Steiermark sind,
haben darauf und die darauf
gutgeschriebenen 1.000 Euro
Anspruch.
Dieses Guthaben ist gültig bis
zum zweiten Geburtstag des
Kindes und kann in mehreren
Kursen bei der VHS Steier­
mark oder dem bfi Steiermark
eingelöst werden. Pro Kurs
dürfen höchstens 500 Euro
ausgegeben werden. „Das Ka­
renzbildungskonto wird sehr
gern in Anspruch genommen
und wir bekommen viele po­
sitive Rückmeldungen“, sagt
Mag. Bernadette Pöcheim von
der AK-Frauenabteilung.
Geschwister kommen mit
Das mag auch daran liegen,
dass die AK während der Kur­
se in Graz Kinderbetreuung
anbietet. In der Krabbelstube
sind Babys ab dem zweiten
Lebensmonat willkommen,
gerne können auch Geschwis­
ter bis zum Schuleintritt mit­
kommen. Dort kümmern sich
bis zu 7 Betreuerinnen um die
Kinder. Das hat aber auch für
den Nachwuchs einen positi­
ven Effekt: Die Kinder werden
sanft und langsam an die Be­
treuung außerhalb gewöhnt
und so auf den Kindergarten
vorbereitet. Pöcheim: „Die El­
tern sind oft sehr überrascht,
dass es den Kindern so gut
Abfertigung alt
nur auf
Teilzeitbasis berechnet
D
ie Grazerin hatte bereits
acht Jahre lang Vollzeit
im Handel gearbeitet, als sie
ihr erstes Kind bekam. Nach
der arbeitsrechtlichen Ka­
renz nahm sie ihre Tätigkeit
geringfügig auf, um den Be­
treuungspflichten für ihr Kind
nachzukommen. 2012 gebar
die Frau ein weiteres Kind
und arbeitete erneut nach
der zweijährigen Karenz im
Ausmaß von zehn Wochen­
stunden. Dann wurde der
Frau gekündigt, wobei der
Arbeitgeber die Abfertigung
alt auf Basis der geringfügi­
In Graz kümmern sich die Betreuerinnen während der VHS-Kurse gern um
den Nachwuchs. Auch Geschwister bis 6 sind willkommen.
(Fotostudio44)
gen Beschäftigung auszahlte.
Die Arbeiterin wandte sich
an die AK-Abteilung Frauen
und Gleichstellung, die er­
folgreich intervenierte. Mag.
Bernadette Pöcheim: „Die
Frau hat zwar nicht schriftlich
um Elternteilzeit angesucht,
aber dem Arbeitgeber kom­
muniziert, dass sie aufgrund
von Betreuungspflichten die
Beschäf t igung reduzier t.“
Nach ständiger Judikatur des
OGH sei auch dann von einer
Elternteilzeit auszugehen,
wenn die formalen Voraus­
setzungen (3 Jahre Beschäf­
tigungsdauer und mehr als
20 MitarbeiterInnen) gegeben
sind und die Mitarbeiterin
bei der Teilzeitvereinbarung
auf die Betreuungspflichten
der Kinder hinweise. „Wird
das Dienstverhältnis während
einer Teilzeitbeschäftigung
gekündigt, ist für die Berech­
nung der Abfer tigung die
f rühere Normalarbeitszeit
der Arbeiterin zugrunde zu
legen.“
Besser schriftlich
Nach Intervention der AK er­
hielt die Frau einen Betrag von
rund 6.000 Euro nachbezahlt.
Pöcheim: „Grundsätzlich soll­
te man Elternteilzeit schrift­
lich vereinbaren.“ Selbst wenn
dies nicht getan wurde, habe
aber der Arbeitgeber im Rah­
men seiner Fürsorgepflicht
die Arbeitnehmerin auf eine
Elternteilzeit hinzuweisen.
Das Karenzbildungskonto
mit 1.000 Euro Guthaben
kann bei VHS- und bfi-Kursen
bis zum zweiten Geburtstag
des Kindes eingelöst werden.
gefällt, dass sie eigentlich
nicht wieder nach Hause mit
wollen.“
Übrigens: Auch bei Rechtsbe­
ratungen und Veranstaltungen
gibt es nach Voranmeldung
eine Kinderbetreuung. Denn
die Vereinbarkeit von Beruf
und Familie ist der AK ein
wichtiges Thema. „Je früher
Frauen während der Karenz
an Wiedereinstieg denken,
desto einfach wird es“, ist
Pöchheim überzeugt.
Barbara Schön
Termine 2015
Infowoche Krabbelstube
21. – 25. 9.
Schnupperwoche
Krabbelstube
28.9. – 2.10.
VHS-Einschreibung
14. – 25.9.
Infos
05 7799-2590
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