ZAK Dez. 2014_ES - page 4

Die aktuelle Landesstatistik
„Armut und Lebensbe-
dingungen in der Steiermark 2012“ gibt Einblicke in die
Armutssituation des Landes. Am 14. Jänner 2015 widmen
sich AK und Katholische Aktion diesem brennenden Thema.
BI LDUNG
I
m Schnitt verdient jeder
Steirer 21.600 Euro netto
im Jahr; das entspricht einem
Monatseinkommen von 1.800
Euro. Als armutsgefährdet
gilt, wer maximal 60 Prozent
davon hat. In der Steiermark
betrifft das immerhin 14 Pro-
zent der Bevölkerung oder
156.000 Personen. Diese Quote
entspricht demÖsterreichmit-
tel und hat sich in den ver-
gangenen Jahren auch nicht
signifikant verändert.
Faktor Bildung
Je höher die Ausbildung, umso
geringer ist die Armutsgefähr-
dung. Hat man Matura oder
Universitätsabschluss, beträgt
das Jahresäquivalenzeinkom-
men in der Steiermark rund
27.000 Euro. Bei Personen
mit abgeschlossener Lehr-
ausbildung oder mittlerer
Schule sind das schon knapp
5.000 Euro weniger. Mit einem
Pflichtschulabschluss liegt
man bei rund 19.000 Euro pro
Jahr. In dieser Gruppe liegt die
Armutsgefährdungsquote mit
22 Prozent deutlich über dem
Durchschnitt und über dem
von Personen mit Lehre oder
mittlerer Schule (11 Prozent)
sowie mit Matura oder Uni-
abschluss (10 Prozent). 37.000
Personen gelten als „working
poor“, da sie trotz Erwerbstä-
tigkeit armutsgefährdet sind.
Mehr Frauen
Die Armutsgefährdungsquote
von Teilzeit-Erwerbstätigen
liegt bei 16 Prozent; bei Voll-
zeit-Erwerbstätigen liegt sie
im Vergleich bei nur 6 Pro-
zent. Da Teilzeitbeschäftigung
hauptsächlich weiblich ist
und Frauen nach wie vor we-
niger verdienen, sind sie auch
stärker von Armut bedroht.
Armut
in
S
eit über 20 Jahren fördert
die Arbeiterkammer Stei-
erma rk wissenschaf tliche
Arbeiten, die für die AK von
einer thematischen Relevanz
sind. Gefördert werden ap-
probierte Bachelorarbeiten,
Diplomarbeiten, Masterarbei-
ten und Dissertationen mit
einem Betrag von 150 bis zu
650 Euro. Die Preise wurden
den 44 Studierenden kürzlich
bei einer Feier, an der auch
Dr. Bernhard Sebel von der
der Karl-Franzens-Universität
und die stellvertretende ÖH-
Vorsitzende Catherine Vlay
teilgenommen haben, über-
geben.
ImGeschlechtervergleich sind
steiermarkweit 87.000 Frauen
und 69.000Männer von Armut
gefährdet. Besonders groß
ist die Benachteiligung der
Frauen gegenüber Männern
in den Altersgruppen der über
65-Jährigen.
Die gute Nachricht ist, dass
das Sozialsystem Wirkung
zeigt. Ohne Sozialleistungen
und Pensionen würde die
Armutsgef ährdung in der
Steiermark 45 Prozent betra-
gen. Ein Zehntel der steiri-
schen Bevölkerung bezieht ihr
Haupteinkommen aus Sozial-
leistungen und für knapp ein
Viertel stellen Pensionen die
Haupteinkommensquelle dar.
Allein in der Landeshaupt-
stadt Graz werden rund drei
Prozent der Bevöl ker ung
durch die Mindestsicherung
dauerhaft unterstützt. Jetzt
zum Jah resende erha lten
Bezieher einer SozialCard,
das sind rund 10.000 Gra-
zer Haushalte, wieder einen
Heizkostenzuschuss sowie
die Weihnachtsbeihilfe, so
Sozialstadträtin Dr. Martina
Schröck. Die Zahl der Min-
destsicherungs- und Sozial-
Card-Bezieher ist in Graz aber
steigend. Die Faktoren dafür
sind unterschiedlich.
„Einerseits wächst Graz jedes
Jahr um rund 4.000 Einwoh-
nerInnen und da kommen
nicht nur die Schönen und
Reichen, sondern auch jene,
die sich in Graz bessere Chan-
cen erhoffen, diese aber leider
nicht sofort vorfinden. Die Ar-
beitslosenzahlen sindmomen-
tan sehr hoch; am stärksten
betroffen sind Personen mit
Migrationshintergrund. Hier
gibt es einen Anstieg von 28
Prozent in der Arbeitslosig-
keit. Dazu kommt noch, dass
Ab 2. Jänner 2015 kann wieder
um Förderung in Themenbe-
reichen wie z. B. Arbeits- und
Sozialrecht, Bildung, Markt-
forschung, soziale Fragestel-
lungen, Geschichte der Arbeit
und Arbeiterbewegung etc.
angesucht werden. ExpertIn-
nen der Arbeiterkammer ent-
scheiden über die Förderungs-
würdigkeit der Arbeit. Der An-
trag zur Förderung muss bis
spätestens 31. Juli 2015 in der
AK einlangen (Datum Post-
stempel). Die Richtlinie und
das Antragsformular finden
Sie ab Jahreswechsel online
auf der AK-Homepage www.
stmk.arbeiterkammer.at.
AK fördert
junge
AkademikerInnen
AK-Beihilfe
zur
Berufsreifeprüfung
S
eit rund 15 Jahren unter-
stützt die AK Steiermark
ihre Mitglieder beim Ablegen
der Berufsreifeprüfung. Seit
2011 wurde diese Beihilfe
554 Mal ausbezahlt. Der AK-
Zuschuss von 220 Euro soll
helfen, die für die Berufsreife-
prüfung entstehenden Kosten
zu mindern.
Die AK ist die einzige Insti-
tution, die ihre Mitglieder bei
dieser wichtigen Fortbildung
in der Steiermark unterstützt.
Die Richtlinie sowie der An-
trag, der nach erfolgreicher
Ablegung aller vier Teilprü-
fungen gestellt werden kann,
finden Sie auf
.
arbeiterkammer.at/beihilfen.
AK-Präsident Josef Pesserl und Dir. Dr. Wolfgang Bartosch gratu-
lieren Mag. Gisela Fuchs, ausgezeichnet für ihre Arbeit zur gesell-
schaftlichen Verantwortung transnationaler Konzerne.
(Kanizaj/AK)
4
ZAK
1,2,3 5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,...24
Powered by FlippingBook