KONSUMENT
E
in Perlencollier für die
Frau, ein Fernseher für
den Sohn – wer sich vor
Weihnachten verschuldet,
um großzügige Geschenke
machen zu können, sollte sich
das vorab gut überlegen. Wer
sich wirklich Geld ausleihen
möchte, sollte sich bei seiner
Hausbank nach einem Kre-
dit erkundigen. Dabei fallen
derzeit Zinsen von fünf bis
sieben Prozent an, bei Kon-
toüberziehungen sind es elf
bis 18 Prozent. Mit Abstand
die höchsten Zinsen müssen
bei Ratenkäufen in Versand-
häusern bezahlt werden. Dort
beträgt der effektive Jahres-
zins – inklusive Nebenkosten
– manchmal sogar bis 21,7
Prozent. Verschleiert werden
diese hohen Kosten unter an-
derem durch die Angabe von
Monats- statt Jahreszinsen.
Vorsicht ist auch bei Null-Pro-
zent-Finanzierungen geboten:
„Der Umtausch gekauf ter
Wa re ist immer eine Fra-
ge der Kulanz von Seiten
des Unternehmens und kein
Rechtsanspruch“, betont Mag.
Nadja Schretter vom AK-Kon-
sumentenschutz. Gewährt
ein Handelsunternehmen ein
Umtauschrecht, tut es das zu
selbst gewählten Konditionen.
Diese sind zumeist am Kas-
senbon oder auf Aushängen
im Kassenbereich nachlesbar.
Im Textilhandel lauten die
Bedingungen üblicherweise,
dass Hose, Pulli und Co keine
Gebrauchsspuren aufweisen
dürfen und der Umtausch
innerhalb einer Frist von zwei
bis vier Wochen unter Vorlage
des Kassazettels erfolgt. Spu-
ren von Benutzung stellen
auch bei Büchern, CDs und
DVDs einen Ausschlussgrund
für einen Umtausch dar.
Originalkarton & Siegel
Wer eine individuelle Ver-
einbarung t riff t, wie eine
Umtauschfrist bis nach Weih-
nachten, sollte das immer
schriftlich tun: auf der Rech-
nung, mit Unterschrift und
Fi rmenstempel. „Da kein
Rechtsanspruch exist ier t,
ist es nicht ratsam, sich auf
mündliche Zusagen zu ver-
lassen“, mahnt Schretter. Ob
lediglich Ware gegen Ware
getauscht werden kann, ein
Gutschein ausgegeben oder
Bargeld rückerstattet wird,
liegt im Ermessen des Unter-
nehmens. Reduzierte Waren
sind häufig vom Umtausch
ausgeschlossen.
Viele Geschäfte haben Zusatz-
bedingungen: Schuhe werden
oft nur im Originalkarton
zurückgenommen, CDs und
DVDs manchma l nur mit
einem unternehmenseigenen
Siegel oder in der Original-
verpackung.
Kaufen auf Raten
und
Gehaltskontenüberziehun-
gen sind die teuersten
Finanzierungsvarianten.
Vereinbarungen mit der
Hausbank helfen, Kosten zu
minimieren.
Einen Umtausch gekauf-
ter Waren
bieten Unterneh-
men immer nur freiwillig.
Die Bedingungen bestim-
men sie selbst.
Hohe Bea rbeitungsgebüh-
ren oder der verpflichtende
Abschluss einer Kreditrest-
schuldversicherung treiben
auch hier die realen Kosten
in die Höhe. „Unbedingt das
Kleingedruckte lesen“, emp-
fiehlt AK-Expertin Mag. San-
dra Battisti.
Nicht nur im Versandhandel,
sondern auch in Möbelhäu-
sern und Elektrogeschäften
sind Ratenzahlungen mittler-
weile gang und gäbe. Zugleich
mit dem Kaufvertrag wird der
Kreditvertrag unterzeichnet.
Die Konditionen sind jedoch
selten so günstig wie die eines
üblichen Konsumkredites,
daher sollte eine Fremdfinan-
zierung besser über die eigene
Hausbank organisiert werden.
Abzuraten ist davon, ohne
Rücksprache mit der zustän-
digen Bank ein Gehaltskonto
zu überziehen; schon gar nicht
über den vereinbarten Rah-
Geschenke
auf Raten:
Teurer geht’s nicht
men hinaus. Dabei fallen ne-
ben den Überziehungszinsen
zusätzlich Verzugszinsen an,
aber auch Mahnspesen und
Rückleitungsspesen für nicht
erfolgte Überweisungen via
Dauerauftrag. Ein Gespräch
mit dem Bankberater lohnt
sich – zumindest um den
Überziehungsrahmen neu zu
verhandeln.
Rücktritt möglich
Einen einzigen Vorteil hat der
Ratenkauf im Vergleich zu
anderen Käufen im Geschäft:
Wer es sich doch anders über-
legt, kann innerhalb von 14
Tagen ohne Angabe von Grün-
den vom Kauf zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich
erklärt werden, die Ware ist
unverzüglich zu retournieren.
30 Tage nach Absenden der
Rücktrittserklärung muss der
Kreditbetrag inklusive Zinsen
zurückbezahlt sein.
Wo drückt der Schuh? Der
boomende Onlinehandel lockt mit
Ratenkäufen, die ein Produkt um
bis zu 21,7 Prozent verteuern.
(77SG/Fotolia)
Mythos
Umtauschrecht
ZAK
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